Auf der Ware, am Regal und schließlich an der Kasse-hab ich ein Recht auf den günstigsten Preis?
Antworten (5)
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2Antwort von
loentaloenta
hab gerade heute noch folgende erfahrung beim möbelhaus habitat zum thema gemacht: an der ware war der 14,95 aufgeklebt (auch bei allen anderen gleichen artikeln). der scanner an der kasse zeigte 24,95. daraufhin sagte ich zum kassierer, er müsse mir jetzt ja wohl den preis an der ware, also den günstigeren, berechnen. daraufhin sagte er sehr frech, dass er vom gesetz her nicht verpflichtet sei, den günstigeren preis zu nehmen und deshalb mache er dies auch nicht. rechtlich würde ich in dieser situation den kürzeren ziehen. gruss, loenta
Kommentar von
dock69dock69 Ja, der Verkäufer hat in diesem Fall recht. Man kann sich in diesem Fall beim Geschäftsführer beschweren, der hat oft kein Interesse an verärgerten Kunden, wenn sich der finanzielle Verlust für das Unternehmen in Grenzen hält. Im Regelfall möchte ein Unternehmer einen Kunden nicht wegen ein paar Euro in die Arme der Mitbewerber treiben.
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2Antwort von
HirnClaudiaHirnClaudia
Bei dem laufenden Preiskampf der Geschäfte untereinander kannst Du auf Dein Recht pochen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Je nach dem günstigsten Preis kannst Du auf Abrechnung verlangen. Wenn in den großen SB-Märkten der Preis am Regal günstiger ist, nehme das Schildchen mit zur Kasse. In der Regel war der Artikel ein paar Tage vorher in der Werbung und die Angestellten haben vergessen die neuen Schildchen einzustecken. Du wirst den günstigsten Preis bekommen und hast die Angestellten damit flott gemacht. Dreh aus Spass noch eine Runde durch den Laden. Der Artikel ist dann richtig ausgezeichnet.
Hi, heißt das wirklich, dass mir in jedem Laden der Einkauf verweigert werden kann? staun eedan
Rechtlich gesehen ist ein Händler nicht verpflichtet, einem Kunden etwas zu verkaufen. Das ist die Rechtslage.
Anders ist der Fall, wenn vorher ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen wurde, wie z.B. beim Autokauf. Dann ist die Bezahlung nur noch eine Art Vertragserfüllung. Wenn sich der Verkäufer im Vertrag vertan hat, gilt der dort vereinbarte Preis.