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3monate altes baby, wasserschaden in mietwohnung ausziehen ohne kündigungsfrist?

Frage von Manu24790 Manu24790

Vor 3 Tagen taute das wasser vom Dach u all das ganze wasser lief bei uns in die mietwohnung hinein. Unser vermieter meinte nur das wir abwarten sollen, und jez ist die ganze decke in der küche ein stück runter gekommen dazu muss ich auch sagen das wir keine normale decke haben somdern eine stroh-gips decke. Doch ich kann nicht warten weil ich angst haben muss das hier schimmel ensteht und ich in dem zustand der wohnung mit meiner kleinen nicht hier drin bleiben kann. Darf ich jez einfach so ausziehen ohne die kündigungfrist einzuhalten??? Der Mieter hat bis heute noch nichts unternommen.!! LG Manuela

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Antworten (5)

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    Antwort von pierrot pierrot

    Sofort zum Mieterschutzbund und Hilfe holen! Weiters kannst du die Miete so weit ich weiß reduzieren. Leg das Geld aber auf ein Sparbuch, damit es, wenn es soweit ist, daß du dann alles nachzahlen kannst. Du kannst auch dem Vermieter eine Frist setzen und ihm sagen daß du die Miete mindern wirst, bis er den Schaden behoben hat. Viel Glück und laß dich nicht unterkriegen!

    Kommentar von Manu24790 Manu24790

    Danke Danke ... :)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Nein! Der Vermieter muß schon die Chance haben, den Schaden zu reparieren. Was Du schilderst, ist so schlimm nun auch wieder nicht!

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Nein, fristlos kündigen kannst du nicht.

    Aber du kannst dem Vermieter eine Frist setzen, bis wann der Schaden behoben sein muss und bei Nichteinhaltung eine Mietminderung androhen.

    In welcher Höhe in diesem Fall eine Mietminderung durchgeführt werden kann, kannst du beim Mieterschutzbund oder einem Anwalt, der auch Mietrecht macht, erfahren.

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    Antwort von MaF2111 MaF2111

    Setz ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung! Schriftlich per Einschreiben, danach zum Anwalt, wenn er sich nicht rührt. Ich denke dann kannst du schnell raus.

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    Antwort von miboki miboki

    Setze ihm schriftlich eine kurze Frist zum Beheben des Schadens und weise auf die möglichen Folgen hin. Bei mir war mal ein Wasserrohr geplatz und mein Vermieter musste mir drei Wochen Hotel bezahlen, weil die Wohnung unbewohnbar war.

    Kommentar von Manu24790 Manu24790

    Aber ich kann doch nicht mit meiner kleinen in dieser feuchten bude wohnen. hier muffelt es sehr stark u die decke brökelt ja auch schon ab eigentlich is das hier unbewohnbar. was jez? muss ich ihm erst die frist setzen u dann in ein hotel oder wie läuft das ab? LG Manuela

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