Hallo
Dieser § gilt, wenn 2 Kaufleute einen Kaufvertrag abschließen. (Zweiseitiges Rechtsgeschäft) Es besagt, dass der Käufer die Ware des Verkäufers unverzüglich (also binnen Stunden oder wenigen Tagen) auf Sachmängel überprüfen muss. Zeigt er keinen Fehler an, erlischt die Gewährleistung. Der Verkäufer kann also nicht mehr dafür haftbar gemacht werden, wenn der Käufer erst nach Wochen einen Mangel findet. (außer bei arglistiger Täuschung)
Wenn ich aber als Privatmensch im Handel einen Gegenstand neu kaufe, dann habe ich in der Regel 2 Jahre Gewährleistung. Also kann mir auch nach 2 Monaten ein Mangel auffallen, der dann ausgebessert werden muss bzw. findet dann ein Umtausch der Ware statt.
Soweit habe ich das auch Alles verstanden. Denn der Sinn des § ist es, den Verkäufer zu schützen. Nun sollen wir aber überlegen, warum dieser § gerade für Kaufleute und nicht für Nichtkaufleute gilt. Warum habe ich als Privatmensch ein 2jährige Gewährleistung, aber als Kaufmann nicht?
Super Antwort!