Ist der § 35 a (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse) ein Segen für Mieter und Hauseigentümer oder steht der Aufwand für die Berechnung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den meist sehr geringen Beträgen ?
Antworten (3)
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3Antwort von
fourseasonsfourseasons
....wenn es nur >sehr geringe Beträge sind und der Aufwand zu hoch, kann man's ja bleiben lassen.
Derjenige, der auf jeden Cent angewiesen ist, wird sich wohl die Mühe machen müssen.
Und, - so schlimm wird es für uns, die wir lesen und schreiben können, wohl auch nicht sein!
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2Antwort von
jheartjheart
Da ein Teil der Aufwendungen direkt von der Steuerzahllast abgezogen werden kann, lohnt sich diese Regelung. Das Gute ist, dass die meisten normalen Reparaturen geltend gemacht werden können. Egal ob es sich um dem Heizungsklemptner, den Einbau einer neuen Küche, den Umzug oder die Fernsehrreparatur handelt.
Bsp.:
Einbau einer neuen Küche koste 1.000 EUR. Dann werden davon 20% also 200 EUR von der Steuer erlassen.
Es wird aber höchstend ein Betrag bis 600 EUR erlassen. Also Aufwenungen bis 3.000 EUR.
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2Antwort von
Lotusblume12Lotusblume12
So ganz klar ist mir nicht was du fragst. Da wir ja eine Dienstleistungsgesellschaft werden sollen (oder sind wir sie schon?) müssen alle Tätigkeiten angemeldet werden. Wer diese Dienstleistung benötigt wird wohl oder übel den Papierkram auf sich nehmen müssen und kann denn die Kosten auch Steuerlich geltend machen. LG Lotusblume
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