Sachkundeprüfung im Sicherheitsgewerbe

Liebe/r Pilatus,
willkommen auf gutefrage.net.
Leider wird nicht klar, welchen Rat Du suchst. Wenn es Dir ernst ist und Du hilfreiche Antworten erwartest, solltest Du Dir in Zukunft mehr Mühe beim Stellen Deiner Frage geben und beschreiben, worum es Dir genau geht.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
Paula vom gutefrage.net-Support

Da kann ich nur mit &79c ff. antworten! Nimms nicht allzu tragisch! Gruss Solf

Wie kann man da weiterhelfen? Wie ist Deine Frage? Die Prüfung macht man bei der IHK und man wird mündl./schriftlich geprüft. Unterlagen gibts normalerweise beim jeweiligen Ausbilderbetrieb.
Hier gibts einen zusätzlichen Kurs übers I-Net und Bücher werden dort auch vorgestellt:

§34a Gewerbeordnung Bewachungsgewerbe:
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig... (ff)
§34a Bundesverfassungsgerichtsgesetz: (1) Erweist sich der Antrag auf Verwirkung der Grundrechte (§ 13 Nr. 1), die Anklage gegen den Bundespräsidenten (§ 13 Nr. 4) oder einen Richter (§ 13 Nr. 9) als unbegründet, so sind dem Antragsgegner oder dem Angeklagten die notwendigen Auslagen einschließlich der Kosten der Verteidigung zu ersetzen... (ff)
§34a Strafprozessordnung: Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.
Und weiter?

Genau.
evistie am 20. Dezember 2007 10:55 Dabei ist § 34b viel interessanter! ;o)

Wenn man jetzt wüsste was du überhaupt willst? Ist das nun eine Feststellung oder eine Frage? Stelle bitte eine konkrete Frage und ich denke das dir dann geholfen wird.
§34 gibt es nicht in meinem Mietvertrag und wenn schon, das geht dich garnichts an. :)
Ich versuche mal ne sinnvolle Antwort:
gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html