Helfe ab und zu als türsteher aus und möchte es jetzt öfter machen
§ 34 a Türsteher schein wo kann ich den machen und wie teuer ist der.
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Mareen8419 Das Ordnungsamt nimmt keine Prüfung ab. Einfach mal ruhig sein, wenn man keine Ahnung hat. Jede IHK macht Prüfungen - immer der dritte Donnerstag im Monat, man muss sich aber anmelden. Ohne Vorbereitung wird das aber meistens nichts, Kurse bietet beispielsweise die Sicherheitsakademie Berlin an, Kosten: ca. 600 Euro inkl. Prüfungsgebühr der IHK.
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mb211 Intelligenz ist gerade bei dem job nicht gefragt da die Leute die ein wenig was im Kopf haben nicht für paar € hinstehen und sich selber profilieren ha ha ha
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maradonna1000 Hallo zusammen!!!
Wir als Film& Fernsehproduktionsfirma aus Hamburg (Filmreif-TV) produzieren für das SAT 1-Das Magazin ein Türsteher-Casting und suchen deshalb 3-Türsteher-Protagonisten, die sich von unserem erfahrenen Coach weiterbilden lassen. Die Dreharbeiten betragen 2 Tage. Vielleicht haben Sie Interesse mal die weite Welt des Fernsehen zu schnuppern und an einer solchen MAZ mitzuwirken. Sollten Sie weitere Fragen haben, können sie mich selbstverständlich unter der unten angegebenen Nummer erreichen. Über eine Rückmeldung Ihrerseits würden wir uns freuen.
D. Tiemeyer Redaktion Filmreif-TV E-Mail: info@filmreif-TV.de Tel-04030686331
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SeehuhnSeehuhn
Ruf mal bei der IHK an, die sind da wohl zuständig und machen die Kurse
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silver2009silver2009
Die Lektüre des Gesetzestextes hilft sicher weiter
Ob Türsteher auch googeln können müssen, ist dort allerdings nicht geregelt.
§ 34a Bewachungsgewerbe (1) 1Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 2Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. 3Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn 1.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 2.er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder 3.der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist. 4Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. 5Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich: 1.Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, 2.Schutz vor Ladendieben, 3.Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken. (2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung 1.die Anforderungen und das Verfahren für den Unterrichtungsnachweis nach Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 sowie Ausnahmen von der Erforderlichkeit des Unterrichtungsnachweises festlegen, 2.die Anforderungen und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach Absatz 1 Satz 5 sowie Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung festlegen und 3.zum Schutze der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften erlassen über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen bei der Ausübung des Bewachungsgewerbes, insbesondere über a)den Geltungsbereich der Erlaubnis, b)die Pflichten des Gewerbetreibenden bei der Einstellung und Entlassung der im Bewachungsgewerbe beschäftigten Personen, über die Aufzeichnung von Daten dieser Personen durch den Gewerbetreibenden und ihre Übermittlung an die Gewerbebehörden, über die Anforderungen, denen diese Personen genügen müssen, sowie über die Durchführung des Wachdienstes, c)die Verpflichtung zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung, zur Buchführung einschließlich der Aufzeichnung von Daten über einzelne Geschäftsvorgänge sowie über die Auftraggeber, d)die Unterrichtung der zuständigen Behörde durch Gerichte und Staatsanwaltschaften über rechtliche Maßnahmen gegen Gewerbetreibende und ihr Personal, das mit Bewachungsaufgaben betraut ist. (3) Sofern zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewachungspersonals nach Absatz 1 Satz 4 von der zuständigen Behörde Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5, § 31 oder unbeschränkte Auskünfte nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 Bundeszentralregistergesetz eingeholt werden, kann das Ergebnis der Überprüfung einschließlich der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderlichen Daten an den Gewerbetreibenden übermittelt werden. (4) Die Beschäftigung einer Person, die in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben beschäftigt ist, kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. (5) 1Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. 2In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.
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andreas48andreas48
dann frag doch deinen Auftraggeber..oder Arbeitgeber,..welche Voraussetzungen dazu notwendig sind
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xxmajorxxxxmajorxx brauche 34 a das weiss ich selber. das hat er mir auch gesagt
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andreas48andreas48 dann muss er ja auch den Rest wissen..
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xxmajorxxxxmajorxx dann würde ich die frage nicht stellen :-////
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andreas48andreas48 komischer Chef...
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Personalchef Geh zum Ordnungsamt und sag dass du die Sachkundeprüfung absolvieren möchtest diese Sachkundeprüfung erfolgt nach § 34a des Bewachungsgesetzes/Gewerbes. Dort legst du die Prüfung ab und erhälst bei erfolgreicher bestehung deinen Gewerbeschein
erzähl nicht so einen müll