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32gramm! was soll ich tun? Bitte helft mir

Frage von Toulouse Toulouse

ICh habe bei Ebay eine Kette angeboten diese wurde aber nicht über Ebay ersteigert. Darauf hin meldete sich einer der Interessenten bei mir PRIVAT. Dann kam es PRIVAT per E Mail zum verkauf er aktzeptierte den Verkauf und sendete mir das zu: ,,Akzeptiere die Angebots-/Artikelbeschreibung in ebay (Auszug siehe unten)nebst übersandter Bilder - gehe entsprechend von einer gebrauchten Kette ohne signifikanten Mängeln aus. Panzerkette aus Massiv Silber!!!!!!!! Verkaufe meine gebrauchte Panzerkette aus Massiv-Silber. Die Kette ist in einem guten Zustand, 60cm lang, und ca.370g schwer. Im momentanen Zustand beträgt allein der Wert des Silbers ohne Verarbeitung 350€ Euro (diese Information habe ich mir von renomierten Juwelieren eingeholt). Da es sich um ein Privatverkauf handelt ist diese Ware vom Umtausch ausgeschlossen.´´ Dann schrieb er mir wieder: die Kette ist angekommen, dankeschön - nur leider stimmt die Gewichtsangabe nicht, welche Bestandteil der Artikelbeschreibung in ebay und damit Vertragsgegenstand ist. Die Kette ist mit ca 370 Gramm aufgeführt - die Gesetzgebung geht im Fall von Schmuck bei der Angabe "ca" von Wagentoleranzen bzw. Rundungen auf. Meine digitale Wage spricht von 338 Gramm, d.h. eine Abweichung von fast 10% (genau 8,65 %).Er wünscht nun eine Erstattung von 20€in einer von ihm gesetzten Frist.Wie soll ich ich verhalten?

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Antworten (5)

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    Antwort von Toulouse Toulouse

    bin mit der kette zu einem juwelier gegangen, dem gab ich die Kette für eine halbe Stunde und der gab mir dann genaue Infos über Gewicht, MAterial und den wahrscheinlichen Wert. Er droht mitlerweile nun auch mit rechtlichen Folgen. Kann mir was passieren, wenn ich dem entsprechend einer nicht in Frage kommenden Rückerstattung handle?

    Kommentar von Jaunty JauntyJaunty

    Laß Dich nicht einschüchtern. Manche versuchen das auf die Tour mit dem Rechtsanwalt. Wenn die Kette tatsächlich von einem Juwelier gewogen und geschätzt wurde dann kann der Käufer nicht mit dem Argument kommen daß seine digitale Haushaltswaage weniger Gramm gewogen hätte. Sorry, ich hatte erst angenommen Du hättest die Kette zweigleisig, also über Ebay u. privat angeboten. Also noch mal Klartext: Wenn der Käufer zu den Ebay-Bedingungen die Kette gekauft hat dann muss er auch akzeptieren daß es keine Rückgabe, keine Garantie und keine Gewährleistung gibt. Sofern Du das auch in die Artikelbeschreibung reingeschrieben hast. Also mach Dir keinen Kopf darüber.

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    Antwort von dolorit dolorit

    Wie hast du denn die Kette gewogen? Grundsätzlich muss er erst einmal beweisen, dass die Kette wirklich 38 Gramm weniger wiegt als du angegeben hast. Das wird ihm mit seiner privaten digitalen Waage kaum gelingen, da sie wohl nicht geeicht sein wird. Wenn er sie dann auf einer geeichten Waage wiegt und es auch dort so deutlich abweicht, dann kommt es in der Tat auf die Frage an, ob "ca." sich hier noch im Rahmen bewegt. Von der Rechtsprechung die er da andeutet hat wohl noch keiner was gehört. Grundsätzlich wird das häufig so gesehen. Aber auch nur dann, wenn unter Profis gehandelt wird. Die Rechtsprechung ist da sehr unterschiedlich und bewegt sich zwischen 3 und 10%. Insofern würde ich mir da keine Gedanken machen.

    Ob du die Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen hast ist ob deiner Formulierung wohl fraglich.

    Schreib ihm einfach, es tue dir leid, dass er sich benachteiligt fühle, aber du hättest nach bestem wissen und gewissen gehandelt. Eine Rückerstattung käme nciht in Frage.

    Gruß

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    Antwort von Toulouse Toulouse

    die kette wurde erst über ebay angeboten nach dem nicht verkauf wurde sie aus der auktion und somit auch aus ebay entfernt worauf sich dann ein käufer meldete der die auktion zuvor angeschaut hatte und die kette dann nicht über ebay aber zu den konditionen wie bei ebay kaufen wollte.wie schon beschrieben weicht es angeblich um 32 gramm ab.nochmal der verkauf lief nicht über ebay ab sondern der käufer ist über ebay nur aufmerksam geworden.das gschäfft lief dann über privaten e-mail-konakt ab.was nun?

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Wenn die Kette über Ebay angebote wurde und dann privat verkauft wurde hast Du leider keine Chance. Das steht auch groß und deutlich in den AGB von Ebay. Zudem ist es auch noch verboten den gleichen Artikel parallel zu Ebay zu verkaufen. Da wirst Du Dich wohl oder Übel auf den Deal einlassen müssen. Es gibt immer welche die außerhalb von Ebay Artikel kaufen und dann kommt sowas dabei raus. Alternativ kannst Du den Kauf auch anullieren weil der Käufer nichts gegen Dich in der Hand hat.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    was meinst du denn mit "kauf annullieren"?

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    Antwort von MyNamr MyNamr

    mmh lass es breche kontakt ab

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