Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer kann mir das bisschen Erläutern? Heisst das also wenn ich jemanden um Hilfe bitte bei einem Unfall und es was passiert ist und mir die Hilfe einfach so ohne Grund verweigert wird - man diese Person anzeigen kann? Und was sind "andere wichtige Pflichten"? Bei wem liegt die Beweislast?
Müsste man so dann nicht jedem Obdachlosen der einen Hungrig nach was zu Trinken oder Essen fragt, aushelfen?
Diese Frage teilen