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31. Mai - Einkommenssteuererklärung abgeben - ich schaffe es nicht, was passiert?

Frage von cRazu cRazu

Hallo!

Am 31. Mai ist Abgabetermin. Ich habe vor ca. 4 Wochen einen Antrag auf Fristverlängerung abgegeben, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Weder Genehmigung noch Absage. Hatte aber auch den Satz integriert "Wenn ich von Ihnen nichts Gegenteiliges höre, gehe ich davon aus, dass mein Antrag genehmigt wurde" ..wie dem auch sei..

Nun frage ich mich, wenn ich von dem Antrag absehe, was passiert denn, wenn ich die Einkommenssteuererkläung erst in 2 Wochen abgebe? (soviel Zeit bräuchte ich ungefähr noch) ..oder in einem Monat? Habe gelesen dann kommen erst noch 2 Erinnerungen - und solang passiert garnichts! Aber dann würde es ja jeder einfach so machen oder?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    "Weder Genehmigung noch Absage"
    .
    Also keine Absage. Da ist doch alles in ordnung.

    Kommentar von oecherjung1 oecherjung1oecherjung1

    Schick einfach so schnell wie möglich deine Steuer lo sund gut ist.

    = Wird bearbeitet

  • 2
    Antwort von zimbre zimbre

    das iss nicht soo schlimm, bis september kann man mal ohne weiteres verlängern. die schreiben einen selten an. :) vorallem wenns wissen das sie nachzahlen müssten gg man bekommt sogar sein geld wenn von letzten jahr oder vom vorletzten gewesen wäre. glaub ich

  • 0
    Antwort von ktipa ktipa

    Die Sache ist die, so lange du eine Erstattung zu erwarten hast, bekommst du keine Mahngebühren. Musst du zahlen, werden die Mahngebühren von der Zahllast berechnet. Also alle, die zahlen müssen tun gut daran, sich eine Fristverlängerung zu holen. - Ruf doch einfach noch einmal an und schilder dein Problem.

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    Antwort von Zimbo0815 Zimbo0815

    Gib sie einfach ab wenn du fertig bist.

    Im schlimmsten Fall bekommst du deine Unterlagen zurück und wirst darauf hingewiesen, dass du zu spät dran bist.

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    Antwort von maxi34 maxi34

    Wenn du vom Finanzamt keine Aufforderung bekommen hast, passiert dir rechtlich nichts, aber das "mögliche" Geld ist halt futsch!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Zum Glück stimmt das nicht.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Zum Glück!

    Kommentar von JanKrohn JanKrohnJanKrohn

    Quatsch, das Geld ist nicht futsch. Man kann die Steuererklärung auch nachreichen, und bekommt sein Geld trotzdem.

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