Habe ein 30 Liter Aquarium mit Landteil für eine Handvoll kleiner Landbewohnender Krabben. Zählt das in einem Mietvertrag schon als Haustier? WAS ist im gesetzlichen Sinne ein Haustier? Alles was Fusselt, dreck und/oder Lärm macht?

krabbelnde Krabben im Sinne der haustiere sind da kein Problem, worum es bei Haustieren geht , sind meisst welche die Wau-Wau oder Miau machen .:-)
von Minischweinen, Nutrias u.ä. rede oder schreibe ich mal gleich gar nichts
Natürlich gehört auch das zu den Haustieren.
Die Frage stellt sich, ob die Haltung der Krabben in einem Aqua-/Terrarium dem vielzitierten Haustierverbot unterfällt.
Das kommt auf die Klausel im Mietvertrag und deren rechtliche Wirksamkeit bzw. rechtliche Mißbilligung durch relevante Rechtsprechung an.
Lass' dich gelegentlich mit dem Mietvertrag in der Hand beim örtlich für dich zuständigen Mieterverein beraten.
Nebenbei als Ausrede ggü. dem vermieter für "Zwischendurch":
"Die Krabben sind mein Essen, ich liebe es, wenn sie frisch sind."
Hannibal1970 am 27. Mai 2008 08:45 DH
Die Bewohner von Aquarien sind Haustiere. Aber unabhängig davon, ob der Mietvertrag Haustierhaltung zulässt oder nicht, sind Aquarien per Gesetz erlaubt. Ich würde aber sehr darauf achten, dass die Krabben nicht ausreißen...
So ist es! DH

Haustiere sind z.b. Hunde Katzen die grösseren halt, und Kleintiere sind Hamster ,Meerschweine Hasen usw. die gehören nicht zu den Haustieren da kann mann noch mal nachfragen weil dann muss im Mietvertrag stehen Haus und Kleintiere sind verboten. Ob die Krabben jetzt dazu gehören weiss ich leider nicht!!!
lol
ggg und DH