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300-500 € Strafe und 1 Monat Fahrverbot????

Frage von minny1101 minny1101

Guten Abend zusammen,

ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir eventuell jemand Ansatzweise die rechtslage schildern kann.

Der Vorfall : Mein Bruder fährt Kurierdienst. Er macht die spät Schicht und ist demnach vor 11/12Uhr nicht im Gebiet. Nun kam die Situation, das er einen Kunden beliefern musste, der in der Innenstadt in der Fußgängerzone sitzt.

Dort sind Anlieferzeiten nur bis 10:30Uhr. Nun war es aber schon gegen 12 Uhr. Zu seinem Glück stand denn auch mit einmal die Polizei dort. Er wurde darauf hingewiesen, das die Anlieferzeit vorbei sei und er da halt nicht rein darf. Mein Bruder antwortete höflich, das er das zwar schon wisse, nur er habe dort diesen einen Stammkunden und wäre auch sofort weg. Tja, einer der Polizisten sagte, das JEDER andere ab 10:30Uhr ausserhalb der Zone parken würde und laufen würde (was totaler quatsch ist, denn auch andere Kurierdienste stehen nach der Zeit dort). Er schaute meinen Bruder herablassend an und sagte denn ; aber wenn ich mir Ihre Figur anschaue, bezweifel ich das sie gerne laufen ( Nein, mein Bruder ist nicht dick, sondern stark gebaut).

So, fakt ist, das da Beleidigung von der Poilzeiseite aus gegenüber meinem Bruder kam...was mich aber nur stutzig macht, das sie ihm wegen der Missachtung der Zeiten mit 300-500€ Strafe gedroht haben, genauso mit zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.

Ist das nicht ein bischen Heavy???

Bin dankbar für jeden guten Rat, Tipp usw (achja und bitte ernst gemeint)

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von holgerholger holgerholger

    üblicherweise koste das Befahren der fußgängerzone ausserhalb der Zeiten 20 €. Mit Vorsatz das doppelte. Und das Nichtbeachten der Anweisungen kann noch was kosten und bis zu 3 Punkten einbringen.

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    Antwort von SoNiEricsSon SoNiEricsSon

    Dienstaufsichtsbeschwerde!

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    Antwort von pilot350 pilot350

    Wenn die Gebührenordnung das so vorsieht muss es gezahlt werden.

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    Antwort von Maximax12341 Maximax12341

    so ist das rechtssystem...

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    Antwort von minny1101 minny1101

    Ich danke für die Antworten, bestätigt mich in meiner Vermutung, das es übertrieben ist.

    Bzw. wir warten denn mal auf das schreiben was ja noch kommen soll.

    @allwiss... was ich nun hören will? ich wollte kein schöngerede oder ähnliches, sondern einfach nur andere Meinungen hören.

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    Antwort von charlysammler charlysammler

    Für die Beleidigung hat Dein Bruder sicher keine Zeugen.Aber diese Strafe ist übertrieben.Die Polizei will Deinen Bruder nur schocken das die Strafe so hoch ausfällt damt er es nicht wieder macht.Wir haben bei uns im Bezirk auch so ein Korinthenkacker.Die meinen sie wären allmächtig.

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    Antwort von allwiss allwiss

    Was willst Du denn hören? Der Polizist wollte nur darauf aufmerksam machen, dass er es nicht versteht, dass einige Menschen zu Faul sind, um zu laufen. Ok, sofern das mit den Fingern stimmen mag, dass kann man sich wirklich schenken. Aber sonst gilt, Regeln sind Regeln.

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    Antwort von Bluffer79 Bluffer79

    Tja. Wenn er gegen die Stvo verstösst muss er halt blechen!

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    Antwort von thailao thailao

    Das ist Quatsch, es gibt weder eine Strafe von 3-500,-€ noch ein Fahrverbot, waren das wirklich Polizisten, kaum zu glauben

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    Antwort von iLoveMyTeacher iLoveMyTeacher

    Ich würde ihn anzeigen wegen Beleidigung

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