Hallo , ich habe da mal 1 Frage....mein Freund ist selbstständig und ihm bleiben nach Abzug aller Betrieblichenkosten ca.900,- € übrig, davon gehen nochmal 185,- € für seine Wohnung runter....er soll aber 334,- € für seine 15 jährige Tochter zahlen....kann er unter diesen Umständen nicht einen Antrag auf Herabsetzung wegen Mangelfall stellen ?
300,-€ Kindesunterhalt bei 900,-€ Nettoeinlommen ?
Antworten (3)
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Brille99Brille99
Grundsätzlich ist es so, dass man ihm nicht mehr als seinen Selbsthalt von etwa 850 € im Monat wegenehmen kann. Kindesunterhalt geht immer vor, jedoch muss man diese Dinge genauestens von einem Anwalt durchrechnen lassen und hat jede Menge Belege vorzulegen, die beweisen, welches Einkommen er hat. Für Selbstständige ist das noch ein bißchen komplizierter, ist viel Arbeit, aber lohnt sich meistens. Bei den Berechnungen wird aber nicht das Netto-, sondern das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt. Es gibt einen Haufen Dinge, die sich einkommensmindernd auswirken, solche Sachen weiß aber nur ein Jurist. An seiner Stelle würde ich in den sauren Apfel beißen und tatsächlich einmal einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen.
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1Antwort von
PaddelbootPaddelboot
Warum sollte er das tun?
Er ist für das Kind verantwortlich, also kann er auch zahlen.
Und wenn ich so rechne:
900 - 185
- 334
= 381 €
Da bleiben 380 € über. Das ist mehr als ich im Monat zur Verfügung habe. Reicht das nicht?
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kleinehexe66 Hey Paddelboot, es tut mir leid das Du finanziell nicht gut gestellt bist, aber das Problem liegt noch etwas tiefer...er weiß nochnicht mal ob er wirklich der Vater ist...da seine Nochehefrau zum Zeugungszeitpunkt für eine Woche mit einem GUTEN FEUND im Urlaub war...zweifelte er die Vaterschaft an...drohte sie stets mit Scheidung und da es ihrerseits häufig zu körperlichen Übergriffen kam ...hat er es bis heute nicht testen lassen...leider
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PaddelbootPaddelboot Danke für dein Mitleid.
Und wenn er nicht weiß, ob er der Vater ist, dann soll er entweder selbst einen Vaterschaftstest machen oder zu einem Anwalt gehen, dann kann der Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet werden.
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Brille99Brille99 Ja sag mal, wovon zahlst du denn dann miete, telefon, essen, nebenkosten, fahrtkosten etc.... das ist doch gar nicht möglich... auch dir steht dein selbstbehalt von 850 €, also das Existenzminimum zu. Klar, Kindesunterhalt geht vor und niemand darf sich davor drücken. Zumindest ist es aber so, dass staatliche Stellen eingreifen müssen, wenn der Zahlungspflichtige nicht zahlen kann. Das Kindeswohl sollte damit abgesichert werden, auch wenn das immer zu wenig ist. Ich weiß, wie es ist, an der Existenzgrenze zu leben und hab auch oft nicht gewusst, was es die nächsten Tage zu essen geben soll, man kann echt verzweifeln. Aber von 380 € kann doch kein mensch leben...
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PaddelbootPaddelboot Also, wenn du mich meinst, ich kann mit 380 Euro ganz gut leben. Allerdings sind die 380 Euro das, was nach Abzug von Miete, Strom, Versicherungen, 1x Tanken und Telefon/Internet monatlich über bleibt.
davon muss ich noch Essen kaufen und sonst leben. Geht aber ganz gut, wenn man darauf achtet.
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friwi68 Hallo! Der aktuelle Selbstbehalt ist derzeit 950€! Also nichts zahlen,denn was er einmal gezahlt ist weg! Kenne ich aus eigener Erfahrung. Zum Jugendamt gehen und berechnen lassen! Das Jugendamt ist Verpflichtet zu helfen, nicht abwimmeln lassen.
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Dankeschön ...für die schnelle Antwort, das werden wir dann auch machen ...