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30-Zone..Schmale Straße..Wie weit Abstand von EInfahrt halten?!

Frage von Nadine1107 Nadine1107

Hallo,

habe da mal eine Frage und ich hoffe ich bekomme hier ein paar gute Antworten :) Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einer Zufahrt für die Garagen der Anwohner... Es ist eine schmale Einfahrt... Und auf der ganzen Straße sind Parkplätze eingezeichnet.. Es ist eine sehr schmale Straße (durch die "normal" parkenden Autos muss man eh immer warten wenn Gegenverkehr kommt).. Zudem ist dort eine Kurve und direkt ein Spielplatz... Nun sind auf der anderen Straßenseite neue Nachbarn eingezogen, die sich jedes Mal dicht an die Einfahrt stellen und wir Anwohner Probleme mit dem rein und rausfahren haben... Dann ist nur rangieren angesagt... Wenn man sie dann freundlich bittet, die eingezeichneten Parkplätze zu nutzen wird man nur beleidigt und aus dem Haus geworfen. Gar nicht daran zu denken, wenn Rettungskräfte in die Zufahrt wollen... Was kann man da machen & wie weit muss man von der Einfahrt wegparken (ca 3Meter neben der Einfahrt beginnt eine Kurve)??? Mit der Wohnungsgesellschaft zusammen setzen um ein Halteverbot zu errichten?! Oder mit der Stadt?!

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Antworten (1)

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    Antwort von Eckes28 Eckes28

    Also das ist nicht so einfach diese Frage pauschal zu beantworten. Laut einem Gerichtsurteil gibt es keinen Mindestabstand zu einfahrten, sie müßen nur freigehalten werden und solange kein Parkverbot ausgezeichnet ist dann kann man bis an die Eifahrt ranfahren. Sind allerdings weiße Streifen auf der Fahrbahn die Parkbereiche markieren sind diese zu beachten. Das heißt wenn ein Fahrzeug über diese Markierung um ein bestimmtes Maß drüber hinaus steht kann er eine Verwarnungsgeld bekommen. Sollte ein Fahrzeug aber so vor der Ausfahrt geparkt sein das man diese nicht mehr verlassen kann und das länger als 15 min. kann man die Polizei verständigen und das Fahrzeug entfernen lassen da dies eine Nötigung ist und mit 3-5 Punkten zu Buche schlägt. Mit der Kurve hat das auch nichts zu tun da man nur in Kreuzungsbereichen 5 meter Platz lassen muß. Ich hoffe ich konnte helfen und im Notfall mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen.

    Kommentar von Franz0se Franz0seFranz0se

    Hallo,

    Das heißt wenn ein Fahrzeug über diese Markierung um ein bestimmtes Maß drüber hinaus steht kann er eine Verwarnungsgeld bekommen.

    Ab den Strich oder dem Pfosten ist Feierabend. Schaut das Auto nur 3 cm drüber darf die Polizei aktiv werden, Strafzettel oder Abschleppen wenn nötig. Die Aussagen von Früher die Achsen müssen in den Bereich sein oder man darf 20cm drüber sein, sind falsch.

    Bei der Stadt melden und Zone markieren lassen, wenn die Nachbarn uneinsichtgi sind. Oder selbst ein Fahrzeug mit 2-3 Meter Abstand parken, dann kann der Nachbar nicht mehr parken, aber dies würde zu noch mehr Streitigkeiten führen. Hoffe dass ihr eine friedliche Lösung findet und nicht dass es ausartet und ihr am Ende in einer TV-Show endet.


    Gruß Frederic

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