Hab seit 2 wochen meinen führerschein und wurde gestern in der 30 zone radariert ....das auto ist auf meinem vater angemeldet ..mit welchen konzequenzen sind zu rechnen
30 zone geblitzt worden
Antworten (14)
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BirgitwunderBirgitwunder
Wenn Dich Dein Vater nicht als Farer angibt, passiert Dir gar nichts. Wie schnell warst Du denn ????
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WolpertingerWolpertinger
Seit 2Wochen den Führerschein und schon geblitzt?
Ich an stelle, deines Vaters würde die Verantwortung dafür nicht übernehmen.
Wenn ein Fahranfänger meint er müßte sich nicht an die Regeln halten und seine Fahrkünste so dermaßen überschätzt, sollte er auch die Verantwortung dafür tragen.
Das wäre dann wahrscheinlich eine Nachschulung...
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Anna1988 kann doch jedem mal passieren egal ob anfänger oder nicht. und ich glaube grad als anfänger testet man noch viel aus...
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WolpertingerWolpertinger Ein Fahranfänger hat sein Auto noch nicht wirklich unter Kontrolle, ihm fehlt die Routine und die Übersicht.
Deswegen sollte insbesondere der Fahranfänger die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten.
Und eine 30ziger Zone befindet sich meistens in einem Wohngebiet/Schule, dort sollte man auch wirklich 30zig fahren.
Den es macht einen Unterschied ob ein Kind mit 30zig angefahren wird oder mit 50zig.
Vondaher ist da gar nichts zuverharmlosen.
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Seyitali da hast du recht
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joyce123joyce123
Dein Vater ist der Halter des Fahrzeuges, er wird angeschrieben werden und wenn er das Knöllchen bezahlt (was du natürlich ersetzen solltest), passiert gar nichts. Allerdings gibt es mir sehr zu denken, dass du als absoluter Fahranfänger glaubst, so rasen zu müssen!
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Seyitali ich hab da net aufgepasst dachter man kann dort 50 fahren
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joyce123joyce123 Dumm gelaufen!
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Manuela92Manuela92
nach 2 wochen,.. top,..
also dein dad bekommt nen brief,..
er muss zahlen, oder er bekommt nen punkt, oder er kommt mit seinen prozenten rauf, dann heist es mehr zahlen,..
um wie viel warst du schneller dran??
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Seyitali ungefähr 20
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WolpertingerWolpertinger die Prozente gehen nur rauf, wenn man einen Unfall verursacht hat.
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Anna1988 es kommt darauf an wie schnell du gefahren bist. bist du denn geblitzt worden oder haben sie dich gleich angehalten. wenn du geblitzt wurdest könnte dein vater die strafe für dich über nehmen. denn wenn du angibst das du gefahren bist kann es sein das du ihn wieder abgeben musst oder zur nachschulung musst und punkte bekommst weil du ja noch in der probezeit bist.
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MarubyMaruby
Dein Vater bekommt nette Post, und im günstigsten Fall ist es nur ein Bussgeld, ansonsten, wenn er angibt dass Du gefahren bist und bei einem heftigen Verstoss, Punkte, Nachschulung, Fahrverbot usw. Es kommt aber wirklich darauf an, wie schnell Du warst.
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Seyitali also mein vater hat gesagt er muss mich angeben wegen dem bild aber die achten doch net darauf oder
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MarubyMaruby Ne nicht wirklich, erstmal halten die sich an den Halter.
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Seyitali ok dann dankeschön :D muss jetzt mit mein vater reden ob er es auf sich nimmt
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chillababsi2 wie schnell warst su denn ???
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SchneeMoeweSchneeMoewe
Kommt ganz auf die Geschwindigkeit an, welche die Rennleitung gemessen hat :)
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Seyitali ich bin ungefähr 20 kmh zu viel hab net genau aufgepasst
ungefähr 20 zu viel
OMG , Fahrer, wollte ich schreiben. Also, das könnte er, falls er gute Laune hat ja noch auf seine Kappe nehmen und Du versprichst, etwas langsamer zu fliegen !
Die Sanktionen
Bereits ein erster schwerer Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wozu alle Straftaten zählen, aber auch schwere Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h, haben verwaltungsrechtliche Konsequenzen: Der Fahranfänger muß auf eigene Kosten eine Nachschulung absolvieren, die nur von bestimmten Fahrschulen durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn der Führerschein-Neuling zwei leichtere Ordnungswidrigkeiten begangen hat. Nimmt er nicht an der Nachschulung teil, so entzieht ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Mit dieser Maßnahme erlischt nicht nur die Klasse, mit der er die Verkehrsverstöße begangen hat, sondern die gesamte Fahrerlaubnis. Weitere Konsequenzen Fahranfänger, die bereits eine Nachschulung absolviert haben und in der restlichen Probezeit einen weiteren schwerwiegenden oder zwei leichtere Verstöße begehen, müssen eine neue Führerscheinprüfung machen. Die Perspektiven Ab Anfang nächsten Jahres wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, wenn sich der Betreffende nicht bewährt hat. Die im Zuge der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossene Neuregelung sieht als erste Maßnahme bei Nichtbestehen der Probezeit ein Aufbauseminar vor. Bei einem weiteren Verstoß erteilt die Behörde eine schriftliche Verwarnung, die mit der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung verbunden ist. Begeht der Betroffene danach ein weiteres Verkehrsdelikt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens drei Monate nach Entziehung der Fahrerlaubnis und unter Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung möglich.
quelle: www.radarfalle.de ;)
Das ist die offizielle Lesart und die harte Hand des Gesetzes, wenn man jeden Buchstaben genau nimmt. Ich möchte dem Jungchen keinen Freibrief für's Rasen ausstellen, aber wenn das nun der benötigte Schuß vor den Bug ist, sollte man ihm doch noch eine Chance geben. Beim Nächsten Mal würde ich jedoch auch sämtliche Amtsschimmel losgaloppieren lassen !!!!!!!!!!!