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§30 Versorgungsausgleichgesetz

Frage von anthera anthera

Ich habe mal eine Frage zu dem §30-mir wurde mitgeteilt,dass dieser § bei mir zum Tragen kommt und ich deshalb erst ab dem 1.5. den VA bekomme. Meine Rentenversicherung zahlt meinem Exmann aber seit dem 1.4. den VA.Meine Frage ist,ob dieser § nicht für die RV gilt????

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Antworten (1)

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    Antwort von Lux52 Lux52

    Der § 30 VersAusglG kommt nur zum Zuge, wenn es 2 Rentner sind, die sich scheiden lassen. Wegen der Berechnung der Nachfolgerente, mit Bonus oder Malus! Damit es zu keiner Überzahlung kommt!

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