1

30 jahre schulden und nichts mehr gewusst

Frage von Troll1558 Troll1558

Habe 1980 - 85 in einem kleinen Ort gelebt auf der es damals nur eine Bank gab die mir so um die 5000DM (DM)lieh. Gerade in diesen Jahren ging es mir und meiner Familie finanziell schlecht. Nahm einen Kredit von ca 5000DM auf. Ob ich die ca 5000DM (DM) zurückzahlte kann ich heut nicht mehr nachvollziehen. Durch Scheidungsstress ging damals einiges an einem vorbei. Bis heute nahm ich aber problemlos Kredite auf die immer zurück zahlte. Nun schreibt mir eine Tochtergesellschaft der Hermes Kreditversicherung und fordert von mir über 20tsd € . Weiter heißt es : Das Unternehmen Hermes Kreditvs. hat uns mit dem Einzug der gegen Sie bestehenden Forderung gemäß vollstreckbaren Titel beauftragt usw. Anbei ein Ratenvorschlag und Überweisungsträger ! Ich rief an und fragte von wem ? Antwort : Eine Rechnung aus den Achtzigern und nannte die damalige Bank bei der ich auch Kunde war. Diese Bank konnte mir nicht mehr weiterhelfen da man dort nichts mehr von mir hat. Meine Frage: Sollte ich damals tatsächlich meine Schulden nicht abgelöst haben , wäre es rechtens und möglich das man fast 30 Jahre !!! nichts mehr hört ? Weder einen Brief ectr oder auch das davon keine Schufa Kenntnis hat ? Und wenn sich dieser Sachverhalt als wahr herausstellen sollte , kann ich meine damalige Frau mit ins Boot holen ? Bitte nur antworten die einen realistischen Wert darstellen. Vielen Dank

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von suwusch suwusch

    Frage ist doch: hast Du einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Wenn ja, ist darauf 30 Jahre zu vollstrecken (heißt Schuld + Zinsen + Zinsen + Zinsen usw.). Wenn nein (vielleicht hat Ehemann/Ehefrau diesen entgegengenommen und Dir gar nicht gezeigt??) dann Beweis anfordern, dass entsprechender Bescheid an Dich ausgehändigt wurde (wird in diesem Fall schwierig, da ja eine andere Unterschrift als die Deinige auftauchen müsste). In dem letzgenannten Fall käme somit die Verjährungfrist in Frage, da Du ja Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht erhalten hast. ABER: wenn Du die Schulden getilgt hast, kann sich die Bank nicht darauf berufen dass sie die entsprechenden Zahlungsbelege nicht mehr vorliegen hat. In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, nachzuweisen, dass Du die Schuld abgetragen hast! Fakt ist: wenn Du sicher bist, den Kredit abgelöst zu haben: Einspruch mit Begründung einlegen, dann Bank auffordern, die entsprechenden Belege vorzulegen und entsprechend Hermes informieren. Hier gilt: nicht Bange machen lassen (aber wie gesagt nur, wenn wirklich alles bezahlt ist) und einfach in Ruhe abwarten. Beweispflicht liegt beim Gläubiger!!

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    danke für diese nützliche belehrung. Also wie geschrieben , damals scheidungsstress ectr. In all den 30 jahren habe nichts davon gehört. Die Bank hat gegen mich nichts vorliegen, evtl kann man einen Nachforschungsauftrag aufgeben. Erfolg fraglich und mit Kosten verbunden. zzt wird gerade das Aktz auf genaues Datum geprüft weil diese Nachricht nicht per Einschreiben und auch nicht per Gerichtsvollzieher kam. lt Kreditrechner könnten es damals tatsächlich 3500 - 5000DM gewesen sein. lt gericht muss ein Gläubiger sich nicht melden wenn er seinen Titel hat. Er kann es im Schatten 30 jahre liegen lassen und sich dann , wie in meinem Fall , nach 30 jahren melden und nun 22000€ draus machen. Mehr Rendite wirft keine Aktie ab.. einzige Hoffnung zZt , sie sind über das Datum hinaus.

    Kommentar von thommy12 thommy12thommy12

    Also ich habe bisher noch nie einen Vollstreckungsbescheid unterschreiben müssen. Der Postbote wirft ihn ein und dokumentiert Zeit und Datum. Das ist wie ein Einwurfeinschreiben, da muss kein Empfänger unterzeichnen. Somit ist es egal, wer den Umschlag aus dem Briefkasten geholt hat. Der Titel hat 30 Jahre Gültigkeit. Somit solltest du den Beweis des Titels anfordern. Ist ggf. mit geringen Kosten verbunden. Aber vor Nachweis und Prüfung der evtl. Verjährung würde ich mich auf nix einlassen. Wenn die Bank nichts mehr hat, wurde die Forderung verkauft, da scheint die Rechtmäßigkeit meines Erachtens nach fraglich. Ggf. Rechtsauskunft einholen! Übrigens sind Verzugszinsen im BGB festgelegt. Diese betragen 5% über Basiszinssatz und somit bei 8 bis 10% im Schnitt. Da muss man dann schon eine sehr defensive Aktie finden, wenn diese Rendite nicht zu erreichen wäre!

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    Fakt ist das ich damals wirlich einen Kredit bei der Bank hatte. Jedoch durch Scheidungstress und Umzug ist es möglich das das eine oder andere damals durchgerutscht ist und auf dem sch..egal Haufen landete. Das jetzige Schreiben ist angekommen wie eine Werbesendung. Nur weil ich nicht wusste was ein Wirtschaftsmanagment ist hab ich ihn noch vor der Papiertonne geöffnet. Die Bank meint man habe nichts mehr von mir in den Akten. Das Gericht meint: es liegt an der Bank wie lang sie (Ihren) einen Titel ablegen und es liegt auch an Ihnen ob sie das einer Schufa mitteilen. Der Absender ist zumindest bekannt als Seriöses Unternehmen. Merkwürdig:Brief an Sonntag geschrieben, Bei Anruf keine Fa benannt.(Auskunft aber mager aber ok , wegen Datenschutz), Kein Einschreiben.Inhalt mit ungewöhnlich wenig Info! Eine Bekannte die im Gericht tätig ist , bemüht sich nun das angegebene Aktenzeichen ausfindig zu machen. Aktzeichen Nr deutet schonmal auf 1980 hin ! Von wo , das genaues Datum und der Gläubiger damals steht nicht dabei.

    Kommentar von suwusch suwuschsuwusch

    Wenn die Auskunft dieses "Wirtschaftsmanagements" mager ist: Dieses Unternehmen hat die Beweispflicht, heisst also, die müssen Dir Auskunft geben, unter welchem Aktenzeichen, welches Gericht hat evtl. Vollstreckungsbescheid erlassen. Wenn das so ist, sollen die Dir eine zweite Ausfertigung des Bescheides zusenden. Das wiederum würde heissen, dass das sog. Wirtschaftsunternehmen eine Ausfertigung bei Gericht anfordern müssen, welches das Aktenzeichen verwaltet. Eine Forderung zu stellen ohne genauem Datum und ohne ausführlicher Angabe des Gläubigers, Grund und vollständiger Berechnung/Aufführung der a) Grundschuld (Hauptforderung, ursprünglichen Anfangsforderung) und b) der darauf berechneten Kosten (wie Zinsen, Gebühren usw.) ist unwirksam und und solltest Du nicht anerkennen. Erst wenn der jetzige Gläubiger rückhaltlos nachweisen kann, dass er die Schuld zu Recht einfordert, musst Du reagieren.

  • 1
    Antwort von kritiker111 kritiker111

    Es ist immer ein Problem, wenn ein angeblicher Schuldtitel (Vollstreckungsbescheid) erst nach so langer Zeit vollstreckt werden soll! Aber er ist schließlich dreißig Jahre lang gülig

    Theoretisch kannst Du erst einmal behaupten, dass das damals erledigt worden ist, denn es gibt keine Unterlagen mehr, die Bank vernichtet die auch nach 10 Jahren (Aufbewahrungspflicht!)

    Und von Dir als Privatmann kann kein Mensch verlangen, dass Du Deine Unterlagen 20 oder gar 30 Jahre lang aufhebst.

    Ich würde es, gerade angesichts der nicht unerheblichen Summe darauf ankommen lassen - allerdings müßtest Du dazu wahrscehinlich einen Rechtsanwalt einschalten.

    Aber zu erst würde ich einfach auf diese Forderung antworten, dass Du die damals erledigt hast!

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    Einen Anwalt bei dem Streitwert kann ich mir auch nicht leisten. Fakt ist das es 1980 einen Titel darüber gab den anscheinend die Hermes... übernommen bzw gekauft hat. Gerade deswegen suchte ich auch bei euch den Rat. Auch wenn ich den Kredit damals doch erledig habe ,kann das nicht mehr beweisen.

    Kommentar von JoachimWinters JoachimWintersJoachimWinters

    Bei einem Vollstreckungsbescheid müssten Zahlungen unabhängig von Frist nachgewiesen werden, die Einrede der Verjährung greift hier nicht.

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Lass Dir eine Kopie des vollstreckbaren Titels aushändigen und gehe damit ggf. zu einem Anwalt.

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    In einem solchen Fall solltest Du einen Anwalt fragen. Der kann dann auch die Verjährung und ähnliches prüfen - und Dir auch sagen, ob und wie Deine Ex dran zu beteiligen ist.

    Manchmal ist auch schon die schlichte Tatsache, daß man einen Anwalt hat, für den Gläubiger Grund genug, auf die Rückzahlung zu verzichten, weil er nämlich sehr genau weiß, daß er im Unrecht ist und es aber trotzdem einfach mal probiert, doch noch an sein Geld zu kommen.

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    danke , der letzte absatz von dir könnte ein grund sein tatsächlich einen anwalt einzuschalten. andernfalls wird mich die beratung schon einiges kosten was ich umgehen wollte mit meiner frage an euch. trotzdem danke

  • 0
    Antwort von maliteddy maliteddy

    Ja genau das gleiche hab ich grad auch. Aus einem Auzug aus der Schuldnerliste ,konnte ich viele kleine Forderungen einer Versicherungsgesellschaft finden,von 1991,1992 und 1993. Seid Tage nversuche ich eine Gesammtforderung raus zu finden,aber sinnlos. Was macht man da,wenn selbst der Gläubiger nicht mehr nachvollziehen kann,wöfür er eigentlich mal Geld haben wollte? Die Versicherungsgesellschaft hat mich von Hinz nach Kunz geschickt...die Telefonrechnung möcht ich garnicht sehen,die demnächst geflattert kommt...aber keiner konnte/kann mir in der Angelegenheit helfen,weil keiner weiß ,worum es sich gehandelt hat. Was zum Geier macht man denn da? Unterlagen hab ich keine dazu mehr gefunden,denn irgendwann ,nach 20 Jahren ,schmeißt man ja doch allerhand weg. Für Tips und Ratschläge bin ich sehr dankbar. Liebe Grüße

  • 0
    Antwort von TheLala76 TheLala76

    Das ist schon verjährt, warum? weil sie sich alle zwei Jahre bei dir Melden müssen, einfach zum Anwalt oder nicht mehr reagieren!

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    wo bekomm ich infos darüber das alle 2 jahre eine meldung eingehen muß ?

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    HAB NACHGEFORSCHT , also ein Titel den jemand besitzt kann die kompletten 30 Jahre ohne eine Nachricht in der Schublade liegen. Auch liegt es am Gläubiger eine Schufa darüber zu informieren.

    sorry , Deine Antwort ist somit blödsinn !!

  • 0
    Antwort von jockl jockl

    Moment da ist was faul an der Geschichte, denn banken müssen Belege genau so lange im Rückgriff haben, wie diese die sog. Titel auch haben. wird da nur noch ein REA helfen können, denn da handelt sich um einen LG-zuzuordnenden Streitwert.

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    es sieht aber so aus als hätte damals die bank meine Schulden verkauft ? die bank hat jedenfalls nichts von mir in ihren akten !!

  • 0
    Antwort von Egoline Egoline

    Du solltest einen Anwalt fragen!

    M.E. verjähren (bestimmte) Schulden erst nach 30 Jahren (z.B. Unterhaltsforderungen...). Allerdings muss eine Forderung in einem gewissen Zeitrahmen (3 Jahre?) gestellt worden sein, da die Forderung sonst bereits verjährt ist.

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    Da ich mittelweile über ein Aktenzeichen des Gerichts verfüge muss ich wohl damals etwas unachtsam gewesen sein. Nun wird geprüft wann genau das Datum war.

  • 0
    Antwort von moluwo moluwo

    In diesem Fall kann Dir nur ein Anwalt die richtigen Antworten liefern. Es geht immerhin um einiges!

  • 0
    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    dann geh mal wacker in eine Schuldnerberatung oder nimm dir einen Rechtsanwalt, der davon Ahnung hat. Anonym per Internet kann man das sicher nicht lösen.

    Kommentar von Troll1558 Troll1558Troll1558

    ich denke schon das man günstige vorschläge bekommen kann. Man bedenke das die meisten Anwälte nur die Handlanger für Ganoven sind. Ohne diese , egal ob den scheinheiligen Saubermann mit Krawatte oder der offen die Waffe trägt , würden sich nämlich Anwälte am Arbeitsamt treffen können. Bei den meisten Anwälten und Gerichten ist oft Recht haben und Recht bekommen , zweierlei maß.. nur ihre Eigene Rechnung nicht !! Einen gekauften Titel 30 jahre zu verbergen um anschließend mehr raus zu holen als mit Aktien zu erzielen wären , nenne ich Schattenwirtschaft mit Gesetzlicher Erlaubnis. Oben erwähnt , eine internetfalle in die ich u 1000 andere reinfiel.. egal was man dagegen unternimmt , Die Anwälte sind die Gewinner dieser erlaubten Wirtschaft (kriminellen)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.