30 h Rettungsdienstfortbildung

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Ganz einfach: In jedem Jahr nach der Ausbildung musst du 30h Fortbildung nachweisen können. D.h. für dein Beispiel:

2009 - Ausbildung - keine FoBi notwendig

2010 - 30h nötig - schaffst du diese im Laufe des Jahres 2010 nicht, darfst du im folgenden jahr (2011) nicht mehr als RH/RS/RA tätig sein, bis du da die Stunden geschafft hast. Und so weiter und so fort! Gilt immer fürs nächste Kalenderjahr.

Lustiger Effekt: Jahr 1 - keine FoBi Jahr 2 - FoBi am Jahresanfang Jahr 3 - keine FoBi Jahr 4- FoBi am Jahresanfang

so kannst du (rein theoretisch) nur alle 2 Jahre FoBi machen.

So habe ich das jedenfalls damals verstanden

ich bin morgen zur fortbildung direktmal nachfragen ob das klappen würde :D wär ja mal was

Es ist in der Tat so, dass Du im laufenden Jahr mindestens 30 FoBi-Stunden ableisten musst, damit Du im nächsten Jahr RD machen kannst. Haste das nicht erreicht, kannst du z.B bei einer Ausbildung von RH- oder RSlern reinsitzen und Dir so fehlende Stunden holen. Allerdings ist das dann ein Rattenschwanz, weil Du ja dann auch wieder für das laufende Jahr eine Pflichtanzahl ableisten musst.

Du musst - bundesweit gesehen - den Spiegel halten.

D.h.: Jedes Jahr 30 Stunden nachweisen.

Sind es in 2010 nur 20 Stunden, so solltest Du in 2011 auf 40 Stunden kommen.

In 2012 darf es dann wieder der Regelsatz von 30 Stunden sein.

Letztlich sollte ein Schnitt von 30 Stunden raus kommen.