30 h Rettungsdienstfortbildung
Hallo
wie ist das eigentlich genau mit den 30 Stunden die man im Rettungsdienst sich fortbilden muss? In Nrw soll es so sein, dass man sich pro Jahr 30h fortbilden muss um den Titel zu behalten.
Wenn man im Oktober 09 den Titel bekommen hat (so wurde uns damals zumindest gesagt) wäre die Schuldigkeit mit dem Abschlusslehrgang für 09 getan Dann in 2010 30 h fortbildung gemacht und in 2011 wieder 30 h
ist dann alles im Lot? oder stimmt da was nicht
3 Antworten
Ganz einfach: In jedem Jahr nach der Ausbildung musst du 30h Fortbildung nachweisen können. D.h. für dein Beispiel:
2009 - Ausbildung - keine FoBi notwendig
2010 - 30h nötig - schaffst du diese im Laufe des Jahres 2010 nicht, darfst du im folgenden jahr (2011) nicht mehr als RH/RS/RA tätig sein, bis du da die Stunden geschafft hast. Und so weiter und so fort! Gilt immer fürs nächste Kalenderjahr.
Lustiger Effekt: Jahr 1 - keine FoBi Jahr 2 - FoBi am Jahresanfang Jahr 3 - keine FoBi Jahr 4- FoBi am Jahresanfang
so kannst du (rein theoretisch) nur alle 2 Jahre FoBi machen.
So habe ich das jedenfalls damals verstanden
ich bin morgen zur fortbildung direktmal nachfragen ob das klappen würde :D wär ja mal was
Es ist in der Tat so, dass Du im laufenden Jahr mindestens 30 FoBi-Stunden ableisten musst, damit Du im nächsten Jahr RD machen kannst. Haste das nicht erreicht, kannst du z.B bei einer Ausbildung von RH- oder RSlern reinsitzen und Dir so fehlende Stunden holen. Allerdings ist das dann ein Rattenschwanz, weil Du ja dann auch wieder für das laufende Jahr eine Pflichtanzahl ableisten musst.
Du musst - bundesweit gesehen - den Spiegel halten.
D.h.: Jedes Jahr 30 Stunden nachweisen.
Sind es in 2010 nur 20 Stunden, so solltest Du in 2011 auf 40 Stunden kommen.
In 2012 darf es dann wieder der Regelsatz von 30 Stunden sein.
Letztlich sollte ein Schnitt von 30 Stunden raus kommen.