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30 % GdB

gefragt von pegro2 am 09.10.2008 um 19:23 Uhr

Habe heute die Mitteilung bekommen , dass mein Grad der Behinderung 30 % beträgt . Gleich mit dabei eine Bescheinigung fürs Finanzamt wegen der Einkommenssteuer . Brauche ich jetzt keine Steuern mehr zu zahlen , oder wieviel noch ? Habe auch gehört , dass ich jetzt nur noch 6 Stunden pro Tag arbeiten darf ! Kann mein Chef mir das verwehren ? Oder mir kündigen , weil er mich dringend für mindestens 8 Stunden pro Tag braucht ?
VG Peter


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newcomer
beantwortet von newcomer am 9. Oktober 2008 19:25
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du hast einen bestimmten Freibetrag aber Steuern musst du weiter zahlen, habe selbst 30% arbeite aber 8 Stunden


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 9. Oktober 2008 19:26
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Lies dir das mal in Ruhe durch bevor du überstürzte falsche Sachen machst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht


Lissa
beantwortet von Lissa am 9. Oktober 2008 19:26
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Ich weiß zwar nicht, wieso du die Anerkennung der Schwerbehinderung beantragt hast, würde aber gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben.

Am besten lässt du dir deine Fragen in einem Beratungsgespräch beantworten.

http://www.familienratgeber.de/de/familienratgeber/schwerbehinderung/Schwerbehin...

Kommentar von Simple_avatar4smallnewcomer am 9. Oktober 2008 19:32

30% Berufsunfähigkeit ist keine Schwerbehinderung

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 9. Oktober 2008 19:35

Es geht um Grad der Behinderung und die Rentenversicherung gibt keine Prozente, das macht nur das Versorgungsamt und da geht es um den Schwerbehindertenausweis.

Kommentar von Simple_avatar4smallnewcomer am 9. Oktober 2008 20:15

den gibt es erst ab 50%

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 9. Oktober 2008 21:06

Habe ich etwas anderes geschrieben?


angie760
beantwortet von angie760 am 9. Oktober 2008 21:10
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Ab 50%gibt es erst einen Schwerbehindertenaus.Der ist ganz grün.Ab 60% mit einem Buchstaben drauf,oder Begleitung ist notwendig,dann ist er grün-orange.


anonym
beantwortet von Depie am 10. Oktober 2008 16:39
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30% Behinderung ist nicht gleich Schwerbehindert!Dann musst du schon eine Gelichstellung beantragen. Der jetzige Zustand hat mit deiner Arbeitszit nichts am Hut. Ansaonsten musst du auch weiter Steuer zahlen, es gibt halt einen kleinen Freibetrag. Ist Deine Behinderung so schlimm, dass du wirklich nur 6 Std. arbeiten kannst, dann musst du eine Gleichstellung beantragen.





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