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30 cent pro km??

gefragt von Jenny4681 am 05.08.2008 um 0:27 Uhr

hallo ich mache seit einem Jahr eine Ausbildung und fahre Täglich mit der Bahn etwa 140 km und bezahle für die Fahrkarte nicht grade wenig Geld mir bleiben im Monat von meinem Ausbildungsgehalt etwa 100 euro, da ich keine Steuern zahle kann ich auch nichts absetzen lassen und das Arbeitsamt bezahlt leider auch nichts dazu. ich habe gehört das man 30 cent pro gefahrenen Kilometer bekommt jetzt meine Frage: wo muss ich mich da erkundigen oder melden und von wem bekomme ich dieses Geld?? vielen danke jk


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anjanni
beantwortet von anjanni am 5. August 2008 00:29
1x
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Wenn Du Anspruch auf Ausgildungsbeihilfe hast (abhängig vom Einkommen Deiner Eltern), kannst Du beim Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag stellen. - Aber eigentlich sollte man Dir das dort sagen können.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. August 2008 00:30
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von niemandem.

steurn hast du keine , arbeitsamt zahlt nicht, ergo keine 30 cent / km.


bitmap
beantwortet von bitmap am 5. August 2008 00:35
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''und das Arbeitsamt bezahlt leider auch nichts dazu''

Warum? Kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe? Was machst du denn für ne Ausbildung?


Vicki
beantwortet von Vicki am 5. August 2008 00:54
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Ich glaub, ich kann dir da nicht viel weiterhelfen, denn meine Fahrtkosten bekomme ich von meinem Betrieb bezahlt. Also jetzt nicht die reguläre Fahrt zur Filiale, sondern nur beim Einsatz in anderen Filialen. Als Tip kann ich dir nur geben: besorg dir eine Bahncard. Sie kostet dich zwar 1x Mal im Jahr eine Gebühr, aber du sparst das ganze Jahr über eine ganze Menge Geld damit. Ich habe mit ihr immer nur den halben Preis für eine Fahrkarte bezahlt.


Lissa
beantwortet von Lissa am 5. August 2008 00:30
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Leider bezahlt einem niemand Geld dafür, dass man einen langen Arbeitsweg hat.





gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 5. August 2008 00:32
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wäre umziehen nicht sinnvoller?

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 5. August 2008 00:33

falls die möglichkeit besteht!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. August 2008 00:33
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was du meinst ist die sogenannte Pendlerpauschale, die bei den Werbungskosten der EstE zum Tragen kommt, davon hast du leider nichts..allerdings sollstest du überprüfen, dass das Kindergeld weitergezahlt wird..


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 5. August 2008 00:33
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Die Fahrkarte kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ebenso könntest du 40 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen (ab dem 20.Kilometer). Du kannst auch wenn du im Moment keine Steuern bezahltst, eventuell eine Steuererklärung abgeben und einen Verlustvortrag machen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. August 2008 00:39

Wie kommst du auf 40 Cent? http://kuerzer.de/DOaa0Ow7p

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 5. August 2008 00:45

Sorry, hab mich vertan. Aber bei den Benzinpreisen wären 40 Cent schon angebracht.

Kommentar von jotde01 am 5. August 2008 00:50

Verlustvortrag? Für Privat? Kenne ich nur fürs Gewerbe....

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 6. August 2008 01:46

Gibt's auch für Privat. Einfach mal beim Finanzamt erkundigen.


anonym
beantwortet von Jenny4681 am 6. August 2008 00:19
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Habe damals beim arbeitsamt nach gefragt und die sagten mir das nur leute die schon ausgelernt sind anspruch haben das sie die karte bezahlt bekommen klang für mich unlogisch und verstehe ich bis heute nicht. ich mache eine ausbildung als kosmetikerin allerdings nicht auf einer privaten schule sondern in einem betrieb.


anonym
beantwortet von Solary am 6. August 2008 09:38
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grundsätzlich sei einmal nachgefragt, ob du denn auch die Möglichkeiten eines Auszubildenentickets wahrnimmst, beispielsweise bei dem VRR das YoungTicket oder beim VRS das Starterticket. Diese sind schon billiger als die normalen Monatstickets der Bahn. Zweite Frage arbeitet Deine Firma evtl in einem Verbund? Vielleicht kommst Du über diesen Verbund auch an Jobtickets ran, die auch im Vergleich zu normalen Monatstickets auch preisgünstiger sind. Den Steuerantrag solltest Du einreichen, denn Du zahlst ja so oder so Deine Märchensteuer auf beispielsweise Arbeitsgeräte wie Laptops oder auch Deine Schulbücher, die Du absetzen kannst. Genauso kannst Du bei solch Distanzen eine Verpflegungspauschale bei dem Ämtern durchsetzen. Was Du übrigens meinst ist die Pendlerpauschale aber auch hierfür musst Du die Steuer einreichen. Du kannst nachwirkend bis zu 2 Jahre vergangen aktiv die Steuer einreichen. Ansonsten prüf wie schon von den Vorrednern mal, ob Du Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe oder auch Wohngeld hast. Viele liebe Grüße


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