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3 x Verwarnungsgeld ohne Strafzettel!!!

Frage von rollersusi rollersusi

Hallo an alle!

Ich parke seit zwei Jahren mit meinem 125 ccm Roller auf einem Park & Ride - Parkplatz. Oft stelle bzw. stellte ich mich auf einen Gehweg, aber ohne jemanden zu behindern, da zur Mittagszeit keine Parkplätze mehr da waren und ich so aber auch keinem Autofahrer einen Platz wegnehme.

Nun habe ich am 29. September 2010 eine Verwarnung an meinem Roller vorgefunden, da ich auf dem Gehweg geparkt habe. Auch wenn ich niemanden behindert habe, habe ich dies zur Kenntnis genommen, natürlich gezahlt und stelle mich nun auf einen richtigen Parkplatz.

Jedoch erhielt ich in den letzten beiden Woche je eine weitere Verwarnung, aber schriftlich nach Hause und zwar für den 17. September und den 22. September. Der Hinweis auf den Verstoss kam also fast ein Monat später, und lange nach dem ersten Strafzettel, der ja direkt am Roller war!!! Ist das denn überhaupt rechtens, dass ich eine Verwarnung erst soviel später bekomme und überhaupt keinen Hinweis darauf erhalte, dass ich aufgeschrieben wurde - sprich Strafzettel direkt am Fahrzeug? Da könntest du ja jeden Tag aufgeschrieben werden, und hast dann - nachdem du ja nicht wusstest, dass du einen Fehler begangen hast, nach einem Monat einen riesigen Berg an Verwarnungsgeld!

Hinzu kommt, dass zwei Jahre lang niemand kontrolliert hat und nun einmal wöchentlich!!!

Danke für eure Antworten.

rollersusi

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Antworten (4)

  • 0
    Antwort von rollersusi rollersusi

    Danke für Eure Antworten!

    Ich wollte mich ja gar nicht beschweren. Es hat nur bislang niemanden gestört - scheinbar jedenfalls - und mich hat es nur interessiert, inwieweit eine schriftliche Verwarnung und in welchem Zeitraum rechtens ist. Aber das ist ja nun geklärt!

    Vielen Dank nochmal!

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    Antwort von Malustra Malustra

    Kraftfahrzeuge haben auf Gehwegen nichts zu suchen, sofern es keine besonders markierten Flächen dort gibt.

    Also warum beklagst Du Dich?

    Übrigens beträgt die Verjährungsfrist 3 Monate. Die Verwarnung hättest Du auch noch im Dezember bekommen können.

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    Antwort von MunichEast MunichEast

    Der Strafzettel muß nicht immer am Fahrzeug angebracht werden. Die postalische Zustellung ist rechtens und Deine "Verkehrssünde" wurde vom Mitarbeiter der z.B.kommunalen Verkehrsüberwachung auch dokumentiert.

    Solltest Du die rechtmäßigkeit des Bußgeldes anzweifeln, lege Widerspruch ein.

    Dann wird Dein Widerspruch geprüft bzw. wird schlußendlich vor Gericht geprüft (noch keine Verhandlung).

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    Antwort von yggde yggde

    Da musst du durch! Die Verwarnungen am Roller sind nur eine "nette" Zusatzinfo. Weil diese ja auch "verloren" gehen können, stellt ein Nichterhalten keinen Grund dar die Zahlung zu verweigern. Die Bearbeitungdauer ist auch noch im Rahmen und grundsätzlich könntest du in der Tat jeden Tag verwarnt werden -Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

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