Ich habe neulich einem liegen gebliebenen Fahrzeug geholfen und dies im Schlepptau (Tempo 30) zur nächsten Werkstatt gefahren. Nun ist bei einer roten Ampel dummerweise der Besitzer dieses Fahrzeuges mir leicht hinten aufgefahren, weiß nicht, wie er das geschafft hat. Dadurch ist ein nicht unerheblicher Materialschaden entstanden. Muß er dafür haften oder ist dies meine eigene Schuld, weil ich ihn abgeschleppt habe?
3. Wer haftet, wenn beim Abschleppen das Pannenauto dem Abschleppfahrzeug auffährt?
Antworten (5)
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3Antwort von
mekki Nein grundsätzlich muß bei einem angemeldeten Pannenauto dessen Eigentümer haften. Dass du das Fahrzeug abgeschleppt hast spielt dabei keine Rolle.
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linuxopalinuxopa
Ein dreifach "Hoch" auf die Abschleppstange!
Beim Abschleppen sollten VORHER Zeichen vereinbart werden, z.B. kurzes Antippen der Bremse (Bremslicht blitzt auf) und der Geschleppte steigt in die Eisen, erst dann richtig bremsen.
Im Allgemeinen übernimmt die Haftpflicht des Geschleppten die Kosten, wenn man bei den Angaben vorsichtig ist (sihe oben!), sonst kann dem Schlepper eine Teilschuld angelastet werden.
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TonicaTonica
Das ist wohl Deine "Schuld", da Du für beide Fahrzeuge verantwortlich bist. L.G.
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xyungeloestxyungeloest
meine logik wäre, dass er für den schaden aufkommen muss, bzw. seine versicherung. evtl. auch seine private haftpflichtversicherung.
zumindest sollte es der anstand gebieten, dass er den schaden ausgleicht, sollte es doch anders sein.
Hää..?
nein, das ist nicht wahr
Ich hab in der Fahrschule gelernt, das ich in der vollen Haftung bin, da ich beide Fahrzeuge lenke. Ich bin fast der sicher, das im abgeschleppten Fahrzeug nicht einmal ein Führerschein notwendig ist, ist wie ein Anhänger. L.G.