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3. Wer haftet, wenn beim Abschleppen das Pannenauto dem Abschleppfahrzeug auffährt?

Frage von sepp78 sepp78

Ich habe neulich einem liegen gebliebenen Fahrzeug geholfen und dies im Schlepptau (Tempo 30) zur nächsten Werkstatt gefahren. Nun ist bei einer roten Ampel dummerweise der Besitzer dieses Fahrzeuges mir leicht hinten aufgefahren, weiß nicht, wie er das geschafft hat. Dadurch ist ein nicht unerheblicher Materialschaden entstanden. Muß er dafür haften oder ist dies meine eigene Schuld, weil ich ihn abgeschleppt habe?

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Antworten (5)

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    Antwort von mekki mekki

    Nein grundsätzlich muß bei einem angemeldeten Pannenauto dessen Eigentümer haften. Dass du das Fahrzeug abgeschleppt hast spielt dabei keine Rolle.

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    Antwort von linuxopa linuxopa

    Ein dreifach "Hoch" auf die Abschleppstange!

    Beim Abschleppen sollten VORHER Zeichen vereinbart werden, z.B. kurzes Antippen der Bremse (Bremslicht blitzt auf) und der Geschleppte steigt in die Eisen, erst dann richtig bremsen.

    Im Allgemeinen übernimmt die Haftpflicht des Geschleppten die Kosten, wenn man bei den Angaben vorsichtig ist (sihe oben!), sonst kann dem Schlepper eine Teilschuld angelastet werden.

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    Antwort von Tonica Tonica

    Das ist wohl Deine "Schuld", da Du für beide Fahrzeuge verantwortlich bist. L.G.

    Kommentar von lamouroso lamourosolamouroso

    Hää..?

    Kommentar von electrizer27 electrizer27electrizer27

    nein, das ist nicht wahr

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Ich hab in der Fahrschule gelernt, das ich in der vollen Haftung bin, da ich beide Fahrzeuge lenke. Ich bin fast der sicher, das im abgeschleppten Fahrzeug nicht einmal ein Führerschein notwendig ist, ist wie ein Anhänger. L.G.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    meine logik wäre, dass er für den schaden aufkommen muss, bzw. seine versicherung. evtl. auch seine private haftpflichtversicherung.

    zumindest sollte es der anstand gebieten, dass er den schaden ausgleicht, sollte es doch anders sein.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Ich denke doch, dass der Verursacher für den Schaden aufkommen muß.

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