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3 -spurige Autobahn, darf ich in der Mitte fahren?

Frage von pit56 pit56

Auf Deutschlands Autobahnen herrscht Rechtsfahrgebot. Doch auf der Autobahn A3 zwischen Koblenz und Köln gibt es einen dreispurigen Abschnitt der folgende Beschilderung aufweist. Auf der rechten Spur Höchstgeschwindigkeit 60 km/h auf der linken und mittleren Spur darf höchstens 100 km/h gefahrfen werden. Jetzt nehmen wir mal an die Autobahn ist vollkommen frei, kein Mensch vor mir, kein Mensch hinter mir. Ich will max. 100 km/h fahren. Muss ich dann in der mittleren Spur fahren, obwohl rechts alles frei ist?

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Antworten (11)

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    Antwort von StefanKfg StefanKfg

    Bist du dir sicher, das die 60 nicht nur für LKW's gilt?

    Kommentar von pit56 pit56pit56

    Da steht nichts davon das das nur für LKW gilt.

  • 4
    Antwort von AndreNadine AndreNadine

    In Deutschland besteht ein Rechts-Fahr-Gebot

  • 3
    Antwort von Zephyros Zephyros

    ?? Dein ernst die Frage ?? DAnn gib den FS weider zurück. Es gilt das Rechtsfahrgebot und aus. Das sind sicher blau Tafeln mit Mindestgeschwindigekeit....

    Kommentar von spiriva spiriva

    Den FS solltest du besser zurückgeben. Werden auf mehreren Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn unterschiedliche zul. Höchstgeschwindigkeiten angeordnet, bedeutet dies, dass auf dem jeweiligen Fahrstreifen nur die Geschwindigkeit gefahren werden darf, die für diesen Streifen angeordnet worden ist. Wenn auch §2 Abs.2 der StVO grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot vorschreibt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass, wenn der rechte Fahrstreifen frei ist, auch dort gefahren werden muß. Insoweit verweise ich auf § 7 Abs.1 StVO. Diese Norm bestimmt, dass auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, abweichen dürfen, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt. Das Rechtsfahrgebot der StVO erhält damit durch die StVO selbst eine Einschränkung durch die Verkehrslage. Das Rechtsfahrgebot gilt damit in der StVO nicht absolut, anders als bei der Anordnung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten; diese sind immer einzuhalten. Damit kann vom Rechtsfahrgebot dann abgewichen werden, wenn auf einem links liegenden Fahrstreifen eine höhere höchst zulässige Geschwindigkeit gefahren werden darf und ein Kraftfahrer diese höhere Geschwindigkeit fahren möchte. Wenn du das jetzt nicht verstanden hast wundert mich das bei dir nicht. Es wurde hier eine ernste Frage gestellt die gar nicht so einfach zu beantworten ist. Also: Wenn keine Ahnung, dann besser keine Antwort!!!

  • 2
    Antwort von Franticek Franticek

    Von Koblenz nach Koeln ist mir das nicht in Erinnerung, aber von Koblenz nach Frankfurt bei Diez/Limburg. Da ist der beruehmte Elzer Berg, wo rechts glaube ich sogar nur 40 km/h erlaubt ist und auf den beiden anderen Spuren 100 km/h. Und auf zwei Schilderbruecken sind fest installierte Blitzer.
    .
    An dieser Stelle sind die 40 km/h auf der rechten Spur fuer die LKW's gedacht, es geht da ziemlich bergab. PKW's fahren meist in der Mittelspur, hier wird das aber auch nicht verfolgt. Eigentlich muessen sie auch hier rechts fahren. Tun sie das mit Tempo 100, dann werden sie geblitzt. Laut Auskunft der Behoerden erhalten PKW-Fahrer, die rechts schneller als 40 sind (solange sie max 100 fahren) nichts sondern nur LKW's.

    Kommentar von pit56 pit56pit56

    Endlich mal ne Antwort mit der man mal was anfangen kann. Der Elzer Berg ist mir bekannt. Wie Du richtig sagst, sind die 40 km/h für LKW. Ich bleibe mit meinem PKW da auch immer in der Mitte um nicht geblitzt zu werden. Aber auf dem von mir beschriebenen Streckenabschnitt wird nicht darauf hingewiesen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h nur für LKW gilt.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Korrekte Antwort.

    Die 60km/h auf der rechten Spur gelten für LKW!

    In der Regel wird es so sein, dass die Spur auch mit LKW "belegt" ist und sich kaum ein PKW Fahrer mit 60km/h dazwischen befindet. Sollten dort keine LKW sein, muss rechts gefahren werden. Die 60km/h sind von den PKW nicht einzuhalten.

    Kommentar von pit56 pit56pit56

    Danke für die kompetente Antwort. Kann ich das irgendwo nachlesen?

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Nee, genau so kannst du das nicht nachlesen, denn ....
    Wenn die 60 km/h rechts nur fuer LKW gelten sollen, dann muss das auch entsprechend mit Zusatzschildern gekennzeichnet sein. Ist dies nicht so, dann gelten die 60 auch grundsaetzlich fuer alle. ABER ....
    Es wird viel geschludert. Gedacht sind die 60 nur fuer LKW, auch wenn sie (wie z.B. am Elzer Berg) theoretisch fuer alle gelten. Daher wird bei PKW's eben nichts geahndet, wenn sie rechts schneller sind. De facto haben wir an solchen Stellen oft eine falsche Beschilderung.

  • 2
    Antwort von fnmama fnmama

    ich kenn das so,daß wenn rechts alles frei ist,hat man rechts zu fahren...wie du schon sagst-rechtsfahrgebot

  • 1
    Antwort von irgendeiner irgendeiner

    Lass Dich bloß nicht verarschen. Fahr ganz links mit 260 und addiere die Zahlen der Begrenzungsschilder einfach...
    Nein, im Ernst: Es gilt das Rechtsfahrgebot, aber es darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung führen (das wäre ein Verstoß der die Schilder aufstellenden Behörde gegen das Willkürverbot aus Art. 3 GrundGesetz). Also mußt Du (eigentlich) rechts fahren, darfst aber bis zu 100 km schnell fahren.
    Übrigens solltest Du - wenn's Deine Zeit erlaubt - Deine Frage und die dazu gegebenen Antworten ausdrucken und an den zuständigen Regierungspräsidenten schicken (Köln bzw. Koblenz) - mit der Bitte um Stellungnahme. Seit meinem Praktikum in einer oberen Kreisbehörde weiß ich: da werden manche Entscheidungen von Leuten ausgeführt, die sind so dumm, daß es kracht. Kein Witz!

    Kommentar von spiriva spiriva

    Der Depp in der Kreisbehörde warst du ja wohl! 1.)Was hat das mit Willkür zu tun? 2.) Die Situation an der angegebenen Stelle rechtfertigt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h auf dem rechten Fahrstreifen. 3.) Ich überlege gerade deine Aussage dem Staatsanwalt zu übergeben. (Aufforderung zu einer Straftat!!) Da du dich mit Gesetzen so gut auskennst, kannst du ja mal im Bußgeldkatalog nachsehen. (100€ 1 Monat Fahrverbot) Wenn da steht zul. Höchstgeschwindigkeit 60km/h heist das 60 und nicht 100 km/h

  • 1
    Antwort von pirfh pirfh

    Zeigen die Schilder tatsächlich die max. Höchstgeschwindigkeit (schwarze Zahl auf weißem Grund im roten Kreis) oder die Mindestgeschwindigkeit (weiße Zahl auf blauem Grund) an? Anzeige in blau wär m.E. plausibler.

    Kommentar von pit56 pit56pit56

    Die Schilder zeigen die zulässige Höchstgeschwindigkeit an. Das ist doch das kuriose.

  • 1
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Wenn kein anderer da ist, wer will Dich denn belangen, wenn du in der Mitte fährst.
    Würde hier eher auf das Rechtsfahrgebot verzichten, als ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der rechten Spur zu kassieren.

  • 1
    Antwort von freto freto

    Ich würde links bleiben, denn was ist daran so schlimm? In der mitte kannst du auch aber wegen Rechtsfahrgebot darfst eigentl. nicht. Wechsle halt dann nach rechts wenn von hinten ein schnellerer kommt.

  • 1
    Antwort von konny27 konny27

    wenn rechts und links besetzt ist,ansonsten nicht

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Aber man darf nicht an den Autos, die links fahren, vorbei fahren. Nur in Ausnahmesituationen wie Staus.

    Kommentar von StefanKfg StefanKfgStefanKfg

    ... oder Beschleunigungsstreifen

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Stimmt :) Genau diese Ergänzung habe ich damals von dem Prüfer bei meiner Fahrprüfung auch bekommen :)

    Kommentar von Maximus40 Maximus40Maximus40

    In der Frage gibt es keine weiteren Fahrzeuge! :-)

    Kommentar von konny27 konny27konny27

    GENAU

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    Antwort von derfotograph derfotograph

    Lass dich nicht verunsichern. Rechts darf man nur 60km/h fahren, in der Mitte und links 1ookm/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Fahrzeuge, also darfst du rechts nur 60 fahren. Willst du schneller fahren, musst du links fahren, das ist ist diesem Fall kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

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