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3% Skonto-vom Brutto-oder Nettobetrag abziehen?

Frage von wolverinchen wolverinchen

Hallo, habe heute meine erste Ware bekommen und wollte den Betrag mit 3% Skonto gleich überweisen. Ist mir echt peinlich zu fragen, aber ziehe ich die 3% vom Brutto- (also inkl.Mwst) oder vom Nettobetrag ab? Oder vom Gesamtbetrag der Rechnung, inkl. Versandkosten?

Danke für die Antwort!

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Antworten (12)

  • 7
    Antwort von bumbklaatt bumbklaatt

    Vom Endbetrag, also vom Brutto :)

  • 4
    Antwort von DollyPond DollyPond

    3% vom bruttopreis ohne porto/verpackung

  • 2
    Antwort von bebsi bebsi

    Brutto

  • 1
    Antwort von GWIFACH GWIFACH

    Skontoabzug erfolgt normalerweise vom Brutto-Endbetrag (also dem inkl. MwSt.)

    Achte aber bitte darauf, ob auf der Rechnung zur Skontierung zusätzliche Angaben gemacht sind. * Zum einen, dass der Rechnungssteller auch tatsächlich Skonto gewährt und bis zu welchem Termin (eigenmächtiger Abzug oder Skontierung nach Fristende- ist nämlich kein gutes Geschäftsgebaren und bei manchen Artikeln auch wirtschaftlich nicht machbar) * Zum anderen sind manchmal einzelne Positionen einer Rechnung nicht skontierfähig. In diesem Fall ist üblicherweise unterhalb der Gesamtsumme noch der skontierfähige Gesamtbetrag vermerkt, manchmal auch die abzugsfähige Skontohöhe selbst.

  • 1
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn du bei einem Einzelhändler gekauft hast,zieh die 3% Skonto vom Bruttopreis aber ohne Versandkosten ab.

  • 1
    Antwort von catapa catapa

    In Deutschland ist das Skonto Vorsteuerabzugsfähig - also vom Brutto (b.z.w. vom Netto vor MWSt zuschlag, was dasselbe ist). (Es gibt Länder, z.B. GB, wo Skonto nicht von der Mehrwertsteuer abgezogen werden kann.)

  • 1
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Vom Brutto, sonst kommst Du mit der Steuer nicht hin...

    Kommentar von Renegade71 Renegade71Renegade71

    Angenommen der Rechnungsbetrag wäre 100,-€ brutto. Netto sind das 84,03. -3%=81,51. zzgl. 19% MwSt. = 97,00. Differenz 3€=3% vom Rechnungsbetrag. Abzug vor oder nach Steuer ist also völlig wurscht.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Leuchtet mir schon ein, aber Steuerprüfer denken etwas anders darüber. Warum auch immer...

    Kommentar von rumpi rumpirumpi

    Oh man, rechnen ist im Jurastudium wohl nicht bei? Himmel nee, Mathe 3. Klasse! Zumindest in Deutschland!

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Wer hat denn an Deinem Käfig gerüttelt, dass Du wieder eine solche hirnlose Cerebraldiarrhoe absonderst? Wo habe ich geschrieben, dass ich dieser Meinung bin? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, worauf der Steuerprüfer (zumindest bei uns) Wert gelegt hat. Und jetzt nerv nicht weiter, Ende der Durchsage!

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Kurzer Anruf beim Steuerberater, und schon ist Licht im Dunkel: Würde man vom Netto- anstatt vom Bruttobetrag Skonto gewähren, würde die abzuführende Umsatzsteuer nicht mehr stimmen. Und das mögen Finanzämter überhaupt nicht... Schlimmstenfalls bekäme man dadurch sogar eine unausgeglichene, also fehlerhafte, Bilanz. Aber wer es nur bis zu den Mathematikkenntnissen der dritten Klasse gebracht hat, muss ja mit kaufmännischem Rechnen überfordert sein. Gelle rumpi?

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    Antwort von kasi610 kasi610

    Vom Bruttobetrag würde ich es abziehen, das ist Kundenfreundlicher

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    Antwort von chinnaski chinnaski

    Skonto wird immer vom Bruttobetrag abgezogen. Weiss man vorher denn immer, ob der Kunde Skonto in Anspruch nimmt?

    Rabatt hingegen wird bei gewerblichen Kunden vom Netto gezogen, beim Endkunden vom Brutto.

    Skonto= Vorkasse oder Einhaltung einer bestimmten Zahlungsfrist.

    Rabatt= z.B. ab bestimmten Mengen oder Umsätzen, Sonderaktionen etc.

  • 0
    Antwort von Ithome Ithome

    Ist völlig egal:

    1000 - 3% = 970.-

    1000 / 119 * 100 = 840,336

    840,336 - 3 % = 815,12592

    815,12592 + 19 % (Mwst) = 969,9998448 (970,- €)

    Natürlich ohne Bezugs-, Versandkosten.

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    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Vom Bruttobetrag.

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    Antwort von Chianti Chianti

    das spielt doch keine rolle, sofern du dann zum verkürzten nettto wieder die umsatzsteuer dazu rechnest

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    wenn du vom netto skontierst, dann würde die USTR nicht mehr stimmen .. insofern müsstest du dann die umsatzsteuer neu berechnen ... und das ergebnis ist das selbe als wenn du gleich vom brutto skontierst

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