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3 personen in 2 zimmer wohnung

Frage von Guser60 Guser60

Hallo

Zurzeit leben in unserer Wohnung 2 Personen. Beide sind für die Wohnung beim Vermieter angemeldet. Es ist eine 2 Zimmer Wohnung mit ca. 64 qm.

Es soll jetzt ein Freund aus dem Ausland für ca. 1 Jahr bei uns leben. Ist die Wohnung groß genug? Wird er eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen? Wird der Vermieter es genehmigen? Das Visum wird ein Arbeits/Urlaubsvisum. Soweit Ich weiß, muss jeder, der mehr als 3 Monste in Deutschland ist, sich anmelden. Was muss ich machen, damit es klappt? oder ist es nicht nötig eine große Wohnung bei so einem Visum zu haben?

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Antworten (6)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Der Vermieter sollte seine Zustimmung geben

    Bei einem Besuch bis zu 6 Wochen kann er nichts machen. Über einen Zeitraum von einem Jahr würde ich ohne Zustimmung des Vermieters nichts machen.

    Redet mit ihm

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    Antwort von romeo27 romeo27

    mach doch einfach nichts, wer will das bemerken?

    Kommentar von frugivore frugivorefrugivore

    ... aber hallo, Du bist doch der ausgewiesene Moralapostel und dann auf diese Tour, das geht nicht :-)

    Kommentar von romeo27 romeo27romeo27

    ich bin ein Moralapostel? das ist mir neu:-)))

    Kommentar von Guser60 Guser60

    Er wird sich bei den behörden anmelden müssen. Es wird also offiziell und Ich weis nicht ob die Behörden Nachweise fordern oder es dem Vermieter mitteilen.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Normalerweise merkt ein Vermieter, ob noch eine weitere Person da wohnt.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Frag erst mal Deinen Vermieter, ob er überhaupt zustimmt. Das ist nämlich sehr fraglich.

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    Antwort von Lillybeth Lillybeth

    Das ist in der Tat schwierig, weil man zur Anmeldung einen Mietvertrag benötigt. Ich würde einen Untermietvertrag machen, das auch mit dem Vermieter abklären und im Zweifelsfall so tun, als würde dafür einer von euch in der Zeit woanders wohnen. Dann hat er seinen Vertrag und der Vermieter wird tatsächlich nicht mitbekommen, wer von euch wie oft dort ist oder nicht, wenn er nicht gerad im Haus wohnt.

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    Antwort von ocbraucher21 ocbraucher21

    Die Wohnungsgröße hat nicht viel mit der Aufenthaltsgenehmigung zu tun.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Der Vermieter wird das kleinste Problem sein!

    Kommentar von msjones msjonesmsjones

    Glaube ich nicht. Wenn nämlich die Wohnung offiziell zu klein sein sollte, wird er sie nicht an 3 Leute vermieten dürfen, und zwar aus versicherungsrechtlichen Gründen. Das kann also tatsächlich ein Problem sein, selbst wenn der Vermieter selbst eigentlich supernett ist.

    Kommentar von Guser60 Guser60

    Warum? Was sind die größeren Probleme und was kann man machen?

    Kommentar von Guser60 Guser60

    Ich habe auch Wohnungen wie unsere als Miete für 3 Personen gesehen. Ob es legitim ist, weis Ich nicht. Wieviel qm ist das Minimum?

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