Hallo Community..
Mein Vater ist vor kurzem verstorben, und jetzt wollte ich kurz Fragen, ob jmd von euch weiß. ob es Pflicht der Firma ist, den Erben 1-3 Monatsgehälter auszuzahlen..
Ich hoffe ihr könnt mir schnell eine Antwort geben.
Mfg,
Hallo Community..
Mein Vater ist vor kurzem verstorben, und jetzt wollte ich kurz Fragen, ob jmd von euch weiß. ob es Pflicht der Firma ist, den Erben 1-3 Monatsgehälter auszuzahlen..
Ich hoffe ihr könnt mir schnell eine Antwort geben.
Mfg,
So eine Verpflichtung besteht nur, wenn es vertraglich geregelt ist. Sonst ist es ledigliche eine freiwillige Maßnahme, aus der keinerlei Rechtsanspruch hergeleitet werden kann.
Nein, eine solche gesetzliche Pflicht gibt es nicht.
Manche Firmen gewähren das den Erben. Dann steht es im (Tarif-)Vertrag und ist abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit.
das ist nicht gesetzlich geregelt, kann aber im tarifvertrag stehen. wenn du es ganau wissen willst, ruf mal bei der gewerkschaft an.
in unserem betrieb sind z. b. drei monatsgehälter üblich.
Darüber gibt es keine Tarifverträge.
kennst du alle tarifverträge, carleone?
nein, diese pflich hat nur die rentenstelle aber nicht ein arbeitgeber
Wenn Dien Vater einen Arbeitsvertrag hatte, in dem das drinstand. Wäre aber sehr unwahrscheinlich.
Nein, warum sollte das Pflicht sein, nur wenn die Firma ihm diese Monatsgehälter noch schuldig wäre, also wenn sie im Rückstand mit der Zahlung gewesen wären.
Nur der Witwe
Woher diese Info? Bitte nähere Erklärung.
Warum sollte die Firma das tun ???
aus kulanz, sozialer verantwortung und aus mitgefühl für die hinterbliebenen.
ok. Aber das wäre dann ein KANN nicht ein MUSS....Darauf zielte meine Antwort
Richtig, DH.