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3-Monats Kündigungsfrist einhalten?

Frage von luvflowin luvflowin

Hallo alle Zusammen, 

Ich wohne seit Januar 2011  mit meinem Sohn (15 Monate) in einem Mehrfamilienhaus. Nun zu meinem Problem. Ich habe von Anfang an gewusst/gemerkt, dass mein Nachbar nicht so ''normal'' ist. Was sich allerdings nach kurzer Zeit auch bewiesen hatte. Er handelt wohl im großen Stil mit Drogen jeglicher Art. Fing an, dass es ständig vor der Haustüre nach Gras roch, sogar im Aufzug den ich fast täglich nutzen MUSS. Ständig gehen hier Tagsüber und auch Nachts Leute (SOGAR MINDERJÄHRIGE!!!) ein und aus, und auch ständig wird bei mir Nachts geklingelt und gefragt, ob mein Nachbar da sei. Ständig standen unten vorm Haus bekannt Drogenkonsumenten aus unserer Stadt. Die haben sich ihre tägliche Ration von diesem Typen abgeholt. Das war ja noch nicht mal der Hammer. Aber was mit letztendlich dazu bewegt, dieses Haus hier schnellstmöglich zu verlassen ist, das bis vor 2 Wochen die Polizei mit 10-Mann hier reinstürmten + 2 Spürhunden und die Wohnung nebenan hoch genommen haben.  http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/viersen/vorwurf-drogen-an-minder...

Der letzte Abschnitt ist der Aktuellste.

 Es ist schwierig jetzt zum 1.6 zu kündigen, da ich keine Wohnung finde, ab den 1.9. Nun zu meiner Frage, muss ich in diesem Fall die 3-Monats-Kündigungsfrist einhalten???

LG

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maeldae Maeldae

    Ja, du musst die Kündigungsfrist einhalten. Da führt kein Weg vorbei.

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    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    Nimm Kontakt auf zu Deinem Vermieter und versuche ihn von der Notwendigkeit zu überzeugen, dass in diesem Fall eine kürzere Kündigungsfrist angebracht ist. Womöglich findet Ihr einen Kompromiss, wenn Du Nachmieter für die Wohnung präsentierst. Möglich, dass der Vermieter fordert, dass Du drei Nachmiet-Interessenten beibringen musst.

    Die Situation mit dem dealenden Nachbarn wird sich über kurz oder lang erledigt haben. Selbst wenn er nun vorübergehend auf freiem Fuß ist, so wird es in der Hauptverhandlung doch zu einer relativ drastischen Freiheitsstrafe kommen. Wiederholter Handel mit Drogen und Abgabe an Minderjährige wird (nach meiner Schätzung) zu einer Auszeit von drei bis vier Jahren im "Hotel zur gestreiften Sonne" führen.

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    Antwort von mininito mininito

    an diese Regelung bist du gebunden... aber wer sagt denn du findest keine Wohnung ?? geh zu verschiedenen Wohnungsgesellschaften und stelle einen Antrag, wenn möglich auch beim Wohnungsamt... wenn gar nichts geht dann zu einem Makler der hat auf jedenfall etwas frei.

     

    Viel Glück !!!

    Kommentar von luvflowin luvflowin

    Das Problem ist, ich schau schon ständig in die Zeitungen, im Internet überal..

    Entweder sind Wohnungen frei, aber dem 1.8, oder ab sofort. Natürlich ruf ich dort trotzdem an, schilder die Lage,dass ich ab 1.9 eine Wohnung such, aber nun klar , dass diejenigen auch keinen Verlust machen wollen.

     

    Danke

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    Antwort von carsten1979 carsten1979

    Du mußt die Frist einhalten. Du hättest deinen Vermieter informieren müssen, damit er für Abhilfe sorgen kann.

    Wenn die Polizei da war hat sich das Problem nicht von selbst erledigt? Ist er nicht in Haft?

    Kommentar von luvflowin luvflowin

    Nein, so wie ich das mitgekriegt habe, war er im Januar deswegen schon mal in U-Haft, nun habe ich ihn seit gestern morgen wieder gesehen, also denke ich ist er wieder auf freiem Fuß.


    Das ist echt bockmist -.-

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    Antwort von santolina santolina

    Da bleibt Dir nichts anderes übrig denn ein kriminelles Verhalten Deines Nachbarn ändert nichts an dem Vertrag den du mit Deinem Vermieter hast...

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    Antwort von luvflowin luvflowin

    Ps. Der Typ sitzt noch nicht mal in U-haft !! Nein er ist freiem Fuß, danke Deutschland. -.-

     

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    Antwort von Mandava Mandava

    Wenn er festgenommen wurde ist doch jetzt alles in Butter?

    Ah sry falsch gelesen, das war der Nachbar.

    Na dann den Kiffer auch noch verpfeifen, dann haste dein ruhe :)

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    Antwort von Russialady1990 Russialady1990

    Ja musst du. Es rechtfertigt keine fristtlose Kündigung.

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