Kann man auch eine 3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Arbeitsagentur erwirken, wenn man bei einem befristeten Vertragsverhaeltnis eine Verlaengerung bzw. einen neuen Vertrag ablehnt? Ich kann es mir nicht vorstellen - sicher bin ich mir jedoch nicht. Danke fuer eure Antworten!
3-monatige Sperre des Arbeitslosengeldes bei Ablehnung einer Vertragsverlaengerung?
Antworten (5)
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6Antwort von
schurkeschurke
Nein. Du musst nur daran denken, dass Du Dich 3 Monate vor Ende der Befristung des ersten Vertrages bei der Arbeitsagentur melden musst. Voher sollten die wissen, dass eine Verlängerung ausgeschlagen wurde. Und Du wirst ja sicherlich auch trifftige Gründe dafür haben, denke ich mal.
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4Antwort von
KatzentatzeKatzentatze
Wenn du eine Weiterbeschäftigung ohne wichtigen Grund ablehnst, kannst du eine Sperrfrist bekommen. Die muss aber nicht unbedingt 3 Monate sein, sondern wird i.d.R. gestaffelt bis max. 3 Monate für die gleiche Sache.
Du bist verpflichet, alles zu tun, um nicht arbeitslos zu werden. Du hast bisher dort, scheinbar ohne Schwierigkeiten arbeiten können, also kannst du das auch weiterhin.
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xyungeloestxyungeloest genau so ist es und nicht anders. DH
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dataghost Ich frage mich nur: Wo ist die Grenze? Was muss ich akzeptieren? Der Arbeitgeber koennte mir ja z.B. schlechtere Konditionen anbieten. Haette ich das gewusst, waere ich nie in dieses Arbeitsverhaeltnis eingetreten...
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KatzentatzeKatzentatze Solange es für dich nicht unzumutbar ist, must du auch "Verschlechterungen" in Kauf nehmen.
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dataghost Woher weisst du das? Hast du Belege/Quellen? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. WENN das so sein sollte, wuerde ich schon heute sagen LMAA, ich nehm die 3-monats-sperre in kauf und kuendige sofort - als dann bei Vertragsende wie der Dumme auszusehen.
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KatzentatzeKatzentatze Hoffe das der Link klappt: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/-121-SGB-III-Zumutbare-Beschaeftigung.pdf
Ansonsten frag beim Amt nach, die werden dir das auch sagen.
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dataghost Danke. Ja, ich werde mich wohl einmal (anonym) beim Amt melden...
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bitmapbitmap Die Grenze? Was zumutbar ist, steht hier http://kuerzer.de/bnnIIAM4x
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2Antwort von
Indy72Indy72
Das kommt drauf an! Als betroffener wirst Du dich wohl kaum selbst anzeigen! Wenn Du einen befristeten Arbeitsfertrag hast und dies der Arbeitsagentur mitteilst, dann ist es der Pflicht genug getan. Ggf. mußt Du den neuen ALG-Antrag RECHTZEITIG stellen, also unverzüglich, bzw. bei befristeten Verträgen 3 Monate vor Vertragsablauf, damit u.U. nahtlos in einen neuen Job vermittelt werden kann. Allerdings Droht dir eine "Sperre" immer, wenn Du "die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast", also z.B. auch einer angebotenen Vertragsverlängerung nicht zugestimmt. Da muss man schon aufpassen, wass man wo angbit!
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dataghost "...betroffener wirst Du dich wohl kaum selbst anzeigen!" Genau das ist der Punkt. Ich wurde am Telefon gefragt, ob eine Verlaengerung/neuer Vertrag angeboten wurde - was ich verneint habe. Ich werde einfach meinem momentanen Arbeitgeber sagen, dass ich kein neues Angebot haben moechte - dann sollte der Fall erledigt sein.
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Indy72Indy72 Nun... Ich möchte niemanden dazu aufmuntern, sich asozial oder Vorschriftswidrig zu verhalten! Andererseits kenne ich durchaus Arbeitsplätze, wo ich ungern arbeiten würde. Alles, was nicht schriftlich dokumentiert ist, kann man "vergessen", "mißverstehen" oder einfach leugnen. Wenn Du dem Arbeitgeber vertraulich sagst, dass er dir keine Vertragsverlängerung anzubieten braucht, z.B. weil Du einen Superjob bei einer anderen Firma in Aussicht hast, dann ist es eine Sache. Viele Arbeitsberater telefonieren jedoch den Arbeitslosen hinterher und fragen beim Ehemaligen Arbeitgeber nach, warum man entlassen wurde und ob chancen auf Wiedereinstellung bestünden. Es wäre also ungünstig, wenn Di Chefsekretärin am Telefon ausposaunen würde: "Der Hr. Kunze wollte keine Vertragsverlängerung!"
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dataghost Wenn ich mir das ganze Summiere, dann fuehle ich mich als Spielball von Arbeitgeber und Arb.agentur. Sicherlich sinnvolle Regelungen gegen Schmarotzer - jedoch unzumutbar fuer jemanden wie mich, der a) keinen Bock mehr auf den Job hat b) sich deutlich unterbezahlt fuehlt. Ich werde nun versuchen a) im Guten mich mit meinem Arbeitgeber zu einigen b) eine Vetragsverlaengerung unmoeglich machen - und das sollte nicht allzu schwer sein. :( Und hey, im Notfall verzichte ich eben auf die 3 Monate - aber wenn - dann nehm ich alles was ich bekommen kann (auch wenn sich das asozial anhoert, sorry) und reize es bis zum Ende aus. Ich bin angepisst, wie man merkt ;)
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bitmapbitmap Da wird nicht irgendwas am Telefon ausposaunt, sondern in der Arbeitsbescheinigung angekreuzt, die der Arbeitgebr ausfüllen muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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Indy72Indy72 Da kommt es eben auf das Wohlwollen an! Ggf. könntest Du versuchen, einen besseren Vertrag auszuhandeln, mit einer besseren Entlohnung!
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2Antwort von
wj2000wj2000
Wichtig ist das du dich rechtzeitig arbeitslos meldest. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft un du ihn nicht weiterverlängern willst nach dem Angebot, musst du dich drei Monte vorher arbeitslos melden, damit du gleich Arbeitslosengeld bekommst.
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Eddy21Eddy21 Seit wann wird ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt ! Der Vertrag hebt sich mit Ablauf des letzten Arbeitstages auf !
Verlängert der betreffende den Arbeitsvertrag nicht,bekommt er selbstverständlich eine Sperre, die Er auch bekäme wenn er einen Arbeitsplatz ausschlagen würde !
In solchen Fällen schlage ich vor, den Vertrag am ersten Arbeitstag zu kündigen, das spart zudem dem Unternehmer Geld !
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dataghost Was bitte soll denn das bringen? Eine Kuendigung zieht DEFINITIV eine 3-monatssperre nach sich!
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dataghost Danke fuer eure Antworten bisher. Also ich fasse einmal zusammen, bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege: Es ist eigentlich egal, ob ich sofort kuendige oder eine Vertragsverlaengerung ablehne - in beiden Faellen muss ich mit einer Sperre von 3 Monaten rechnen. Bei Letzterem waere ich allerdings noch 5 Monate beschaeftigt - zu den Konditionen die mir nicht gefallen. Von daher sollte mir die Entscheidung einfach fallen. Strange das ganze...
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bitmapbitmap Was für Konditionen denn überhaupt?
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dataghost Was bitteschoen moechtest du wissen? Mein Bruttogehalt, woechentl. Arbeitsstunden? Das sind doch alles relative Werte, die zur Branche und Qualifikation gesetzt werden muessen. Das ist hier nun wirklich nicht der Ort um das zu klaeren - oder anders: Es hat mit meiner Frage rein garnichts zu tun.
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bitmapbitmap Wissen wolltest - glaub ich - du etwas. Aber das hat sich ja nun erledigt.
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dataghost LOL, was haettest du denn gesagt? Ich verdiene X EUR und arbeite X Stunden? Geh woanders trollen
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supportsupport Liebe/r dataghost,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support
Danke fuer deine Antwort. Ja, dass ich mich drei Monate vor Auslauf nochmals melden muss ist mir bekannt. "Woher sollten die wissen..." Naja, darum geht es nicht. Mich interessiert die rechtliche Situation - die Info ob abgelehnt wurde koennte die Arb.agentur schliesslich einholen. Und betreffend "triftigen Grund" denke ich, dass dies Definitions-/Ansichtssache ist.