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3-monatige Rente nach dem Tod meines Ehemannes.

Frage von juliane55 juliane55

Mein Ehemann ist vor kurzem verstorben. Steht die 3-monatige Rente, die noch gezahlt wird, seiner Tochter oder mir zu? Muss dazu sagen, dass seine Tochter Alleinerbin ist.

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Antworten (7)

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Dir als seine Ehefrau.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Denn an die Ehefrau geht auch die Witwenrente und nicht an die Erben.

    Kommentar von juliane55 juliane55

    Danke!

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    Antwort von Easyliving Easyliving

    Der Ehefrau im Normalfall.

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    Antwort von Gabelchen Gabelchen

    Ich glaube Dir.Erkundige Dich doch mal bei der Rentenstelle....

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    Antwort von Moritz111 Moritz111

    Alleinebin? Dir steht ein Pflichtteil zu. Und seine Rente dir, weil die ja sogesehen sein Einkommen war, von dem ihr gelebt habt.

    Kommentar von juliane55 juliane55

    Danke für Deine Antwort. Habe mir schon gedacht, dass mir diese 3-monatige Rente noch zusteht, war mir aber nicht ganz sicher, da mir jemand gesagt hatte, dass sie seiner Tochter zusteht. Ein Pflichtteil steht mir nicht zu, da wir gegenseitig notariell darauf verzichtet haben.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Du hast Anspruch auf Witwenrente.

    Die beantragst du am besten in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung.

    Wenn deine Tochter jünger als 18 ist oder unter 27 und noch eine Ausbildung macht, kann sie Waisenrente beziehen.

    Die Rente hat nichts mit dem Erbe zu tun.

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    Antwort von Rofi81 Rofi81

    Die Rente für die nächsten 3 Kalendermonate steht auf jeden Fall dir zu. Voraussetzung ist aber die Beantragung einer Witwenrente. Sonst wird nur die Rente bis zum Monatsende des Todes gezahlt. Eine Witwenrente kann man bis zu 12 Monate nach dem Tod beantragen und ich denke das sollte man auch.

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    Antwort von Jokjok Jokjok

    Es steht Dir nicht nur die Rente zu sondern auch der Pflichtteil des Erbes (= die Hälfte des Erbteiles = 1/4 des Erbes)

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