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3 Monate vor Arbeitsende bei Arbeitsagentur melden

Frage von unixp unixp

Hallo,

man muss sich ja spätestens 3 monate vor Arbeitsende des Arbeitsvertrags als Arbeitssuchend melden, richtig?

Ich bin zZt. Zivi und Ende Mai fertig, reicht es wenn ich noch am Montag gehe (2. März) oder ist das dann schon zu spät, da es schon im "3 vorletztenden Monat" ist?

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Antworten (9)

  • 1
    Antwort von Lissa Lissa

    Die Agentur für Arbeit schreibt dazu:

    Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

    Formulare für die Arbeitslosmeldung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/...

    Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.

    Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

    Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.

    Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

    Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

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    Antwort von holsch holsch

    3 monate... lieber eher...

    kein risiko

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    Antwort von hansano hansano

    Das reicht, es soll ja nur schon frühzeitig alles eingereicht werden, zur Bearbeitung.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    ?

  • 1
    Antwort von Michabie Michabie

    geht bestimmt, aber eigentlich sollte man sich 3 Monate vorher oder sobald man es weiß melden

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Gewagt, gewagt. Aber ist ja auch nicht Dein Geld. ;-)

  • 0
    Antwort von unixp unixp

    Die werden es sicher auch noch am Montag akzeptieren oder

    Kommentar von silvia140359 silvia140359silvia140359

    ganz bestimmt, sind doch alles auch nur Menschen und bei Weitem nicht so bürokratisch, wie es im Allgemeinen hingestellt wird. Erklär es ihnen in einem ruhigen Ton und du wirst mit Sicherheit keine Probleme bekommen.

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Nun ja, wenn Du zuversichtlich bist, dass die mal eine GESETZLICHE VERPFLICHTUNG ignorieren, weil Du lieb Bitte Bitte sagst. Da wir alle keine funktionierende Glaskugel haben, musst Du schon selbst entscheiden. Versuchen kannst Du es natürlich, wenn es schief geht, geht es wenigstens zu Deinen Lasten. :-)

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Was eine verantwortungsvolle Antwort. Mich würde schon brennend interessieren, WAS er da erklären soll, silvia140359. Er weiss spätestens seit er die Zivi-Stelle hat, wann der Dienst endet und schafft es in den folgenden Monaten nicht zum AA. Hört sich wirklich nach einem verständlichen Notfall an, oder? Aber da Du Ihm ja Sicherheit garantiert hast, wirst Du seine Sperrzeit gerne übernehmen, so sie dann kommt, oder?

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    Antwort von unixp unixp

    auf der hp steht ja "(frühestens drei Monate vorher)" das bedeutet innerhalb den nächsten 3 monaten oder?

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Nein. Du musst den Text leider ganz durchlesen. Es heisst: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Der Unterschied ist, erst muß man sich Arbeitssuchend(!) melden, dies ist spätestens 3 Monate vor der möglichen Arbeitslosigkeit zu erledigen. Sich Arbeitslos melden kann man dann frühestens 3 Monate vorher. Also Morgen, äh Heute ab zum Amt.

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    Antwort von KerstinLisa KerstinLisa

    erkläre,warum du so spät kommst,aber ob es hilft?

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    Antwort von unixp unixp

    Also reichts am Montag oder DIenstag noch?

    @12356789 als Zivi weiss man das doch xD

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    Antwort von 12356789 12356789

    nein ich glaube 2 wochen vor arbeitsende, woher willst du denn wissen das du in 3 monaten gekündigt wirst

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Na wenns ein zeitlich begrenzter Vertrag ist, natürlich!!!!!

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