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3 Monate Sperre ALG2, wenn man seine Ausbildung während der Probezeit kündigt?

Frage von RobertoCarlos RobertoCarlos

Hallo ich hatte bis vor kurzem eine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel und nun ja es gab viel stress in diesem Betrieb oder auch Kritikgespräche mit dem Chef und mir wurde auch vieles vorgeworfen was net wirklich dem Wahrheit entspricht und irgendwann hatte ich dich schnauze voll und habe gekündigt , während meiner probezeit hätte noch bis ende Nov. 2011 probezeit. Hab jetzt von einigen gehört, das ich 3 monate sperre kriege, weil ich gekündigt habe und kann solange net ALG 2(Arbeitslosengeld 2) beziehen?

Stimmt das oder nicht? Danke für euere Antworten :)

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Antworten (13)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    So lange kannst Du doch noch nicht in dieser Ausbildung gewesen sein, oder? Ich zweifel mal stark an, dass Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

    Selbst kündigen und dann ALG beziehen, funktioniert nur bei wichtigen Gründen - die wirst Du nun dem Amt vortragen müssen.

    Da Du (nehme ich an) unter 25 Jahre bist und das Deine erste Ausbildung (und dann noch über so kurze Zeit) war, sieht es denkbar schlecht für Dich aus.

    Wohnst Du bei Deinen Eltern oder hast Du eine eigene Wohnung?

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    Aber soweit ich das weiss heisst es ja Probezeit ist dafür da, um zu erkennen ob der Beruf für den Auszubildenden passt bzw der Betrieb guckt sich den Auszubildenden an, ob er was für den Betrieb taugt!!

    Oder etwa nicht?

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Ja, sicher. Du kannst aber keine Ausbildung anfangen, nach 3 Monaten alles hinwerfen und dann erwarten, dass Du vom Arbeitsamt weiter bezahlt wirst.

    Was hattest Du denn vor dieser Ausbildung an Geld?

    Hast Du Dich schon arbeitslos gemeldet?

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    geld habe ich keine bekommen Mein Geld hat mein Vater bekommen und er hätte das eig weiter auf mein Konto überweisen müssen, weil das alles so komisch lief ka

    Und vor meiner Ausbildung, war ich noch iner Schule!

    Ja habe mich schon Arbeitssuchend gemeldet!! Nicht Arbeitslos!

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Ja habe mich schon Arbeitssuchend gemeldet!! Nicht Arbeitslos!

    Wie willst Du irgendwelche Gelder bekommen, wenn Du nichtmal einen Antrag stellst?

    Wenn Du keinen Anspruch auf ALG hast, brauchst Du für ALG2 diesen Bescheid der Ablehnung dafür. Du wirst aber eher beides nicht bekommen.

    Du bist unter 25, Deine Eltern sind für Dich zuständig. Das Kindergeld dient dazu, Deinen Eltern zu ermöglichen bei Ihnen zu wohnen. (Miete, Strom, Lebensmittel, ...)

    Wenn Du Dein Kindergeld für Dich haben willst, musst Du ausziehen. So sieht es aus.

    Und jetzt melde Dich beim Amt arbeitslos, Du brauchst eine neue Lehrstelle !

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    Das Problem ist mein Vater hat mich schon mitte Februar rausgeschmissen weil wir uns öfter gestritten hatten und irgendwann eskalliert ist. So dann bin ich mit meiner Freundin zu ihren Eltern gezogen eig nur Vorrübergehend und Wohne bis jetzt noch bei ihren Eltern allerdings haben wir uns jetzt getrennt und ich muss mir ne eigene Wohnung suchen so schnell es geht. Warte schon seit 3 monaten auf mein Kindergeld obwohl ich schon einen Abzweigungsantrag vor 3 monaten zugeschickt habe muss immernoch irgendwelche unterlagen hinterherschicken und die bearbeitung dauert ins unendliche -.- Habe leider meine Ausbildung kündigen müssen, weil alles net so glatt lief und habe jetzt ein Wohnungsangebot bekommen, was ich allerdings noch bei der Jobcenter vorlegen muss. Das ganze ist wirklich sch***, weil wenn ich ALG 2 nicht bekomme, dann habe ich weder ne Wohnung, noch ein bisschen Geld um mich zu ernähren. Wo soll ich dann bleiben auf der Straße? Fakt ist meine Eltern wollen mich nicht, zu meiner Ex-Freundin kann ich auch nicht mehr, Verwandte habe ich hier in Niedersachsen garnicht Was soll ich dann tun?

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Du solltest vielleicht anfangen Dein Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht nur die Schuld bei anderen zu suchen. Kein Antrag dauert 3 Monate in der Bearbeitung, wenn alles vorliegt was das Amt benötigt. Wenn Du da in der Mitwirkungspflicht geschlampt hast, dann bist Du selber Schuld und nicht das Amt. sry

    Nimm Deine Unterlagen zusammen, gehe zum Job-Center und lasse Dich beraten

    und!

    befolge die Ratschläge und Anweisungen die Du dort bekommst.

    Wir hier schon beschrieben, Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Alles was Du in dieser Zeit lernst, auch die nicht so schönen Seiten, dienen Dir in Deiner persönlichen Entwicklung. Du wirst Dich da, wie jeder Andere auch, durchbeißen müssen.

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Nach 3 Monaten sollte das Amt mit der Bearbeitung fertig sein. Das Kindergeld steht Dir zu.

    Dafür gibt es sicher Fristen.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Stimmt das oder nicht? Danke für euere Antworten :)

    Bei einer ersten Pflichtverletzung in Form einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund, wirst du eine Sanktion im Alg2 - keine Sperre !!!! - in Höhe von 30% (ab 25 Jahre) oder 100% (unter 25 Jahre) nur auf die Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten erhalten; du hast weiterhin Aaspruch auf die Kosten der Unterkunft, auf Lebensmittelgutscheine und kannst ggf. die Dauer der Sanktion auf 6 Wochen runterhandeln.
    Zugleich entfaltet die Sanktion eine sogeannte Zählwirkung; das heißt, wenn du dir innerhalb eines Jahres eine gleichartige Pflichtverletzung zu Schulden kommen lässt, ist die Kac.ke tatsächlich am Dampfen.

  • 2
    Antwort von Drachenfels Drachenfels

    Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Altes deutsches Sprichwort.

    Wenn Du der Meinung bist, daß Du Deine gerade gewonnene Zukunft mittels Kündigung versenken kannst, und daß dann auch noch aus dem Topf der Allgemeinheit gesponsert wird, dann irrst Du.

    3 Monate Sperre.

  • 2
    Antwort von stella0485 stella0485

    Wenn du kündigst, bekommst du 3 Monate Sperre beim Arbeitsamt, das ist richtig!

  • 1
    Antwort von Camouflage65 Camouflage65

    Grundsätzlich gibt es eine Sperrfrist dann verhängt, wenn man seinen Job ohne triftigen Grund aufgibt. Wenn du deine Kündigung also mit nachweisbaren Argumenten begründen kannst, wird auf eine Sperrfrist i.d.R. verzichtet.

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Da müssen aber wirklich triftige Gründe bestätigt werden z.B. wenn es aus gesundheitlichen oder psychichen Gründen ist - diese müssen aber dann von einem Facharzt beglaubigt werden...

  • 1
    Antwort von gary06 gary06

    Ja, das ist richtig. Man bekommt auch eine Sperre, wenn man zu spät meldet, dass man Arbeitslos wird oder ist. Also sobald man es weiß dass man es wird muss man es melden.

  • 1
    Antwort von OptikMafia OptikMafia

    Wie dämlich muss man sein, dass man seine Ausbildung wegwirft, wo die Ausbildungsplätze eh so mangelhaft sind...

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    Du wirst auch net da arbeiten wollen wenn dir ständig irgendein Sche** in den Kopf geworfen wird und du ständig unter den Beschuss von anderen mitarbeitern wärst

  • 1
    Antwort von paula2005 paula2005

    Hab ich auch gehört,kann ich aber nicht nachvollziehen,wie das mit dem GG übereinstimmt...Was sollst du in der Zeit essen,oder sollst du dann stehlen gehen??

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Das ist dan PP (Persönliches Pech), er hatte ja einen Arbeitsplatz, er hätte ja nicht kündigen müssen...

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    aber wenn mein chef sagt er hätte mich evtl auch gekündigt was dann? -.-

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    dann hättest Du dich besser vom Chef kündigen lassen sollen, denn dann bekommst Du sofort ab dem 1. Tag Arbeitslosengeld...Ausnahme dabei ist halt eine Fristlose Kündigung...

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    ja das frage ich mich ehrlich gesagt auch ist doch voll fürn Ar***-.- wäre bischen schwachsinnig -.-

  • 1
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    JA. genauso ist es. Drei Monate Sperre!

    Nur wenn man gekündigt wird.

    Vielleicht kannst Du mal in Ruhe mit dem Chef reden und er kündigt Dir.

    Natürlich musst Du bei dem Gespräch ganz freundlich sein und buckeln!

    Kommentar von RobertoCarlos RobertoCarlos

    Ich habe bei der GAQ (Gesellschaft für Arbeitsvermittlung und Qualifizierungsförderung) angegeben das ich gekündigt habe und sie hat den einen Termin bei der JobCenter gemacht was eig 2 verschiedene Stellen sind . Was ist wenn ich mit meinem chef rede und er damit einverstanden wäre und ich gebe bei der JobCenter an das er mich gekündigt hat Würden die das dann rauskriegen oder wäre das schlimm wegen GAQ weil ich ja da gesagt habe das ich gekündigt habe?

    Kommentar von Franzi2121 Franzi2121Franzi2121

    wie du fragst jetzt hier nicht ernsthaft nach Leistungsbetrug oder verstehe ich deine falsche Rechtschreibung und Grammatik etwa falsch?!?! NATÜRLICH KRIEGEN DIE DAS RAUS UND DANN HAST DU EINE VERDIENTE ANZEIGE WEGEN BETRUGES AM HALS!

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    Antwort von bonny333 bonny333

    am besten die umstände der arge erklären und den cef vorsprechen lassen konfliktlösung

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    AlG2 wird nicht sofort auf NULL reduziert. Mit Sanktionen wirst du leben müssen. Richte dich schon mal daruf ein.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Die Aussage ist korrekt,die Sperre lässt sich nicht umgehen.

    Aber wende dich doch einmal an die für deine Ausbildung zuständige IHK. dort steht man dir mit Rat und Tat zur Seite und vermittelt dir gegebenenfalls eine neue Ausbildungsstelle.

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    Antwort von Minimilk Minimilk

    Wenn Du selbst kündigst dann hast Du grundsätztlich eine Sperre beim Arbeitsamt für 3 Monate, die Gründe für Deine Kündigung sind Unrelevant und interessieren das Arbeitsamt nicht.

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