1

3 Monate Sanktion zu unrecht!?

Frage von Cutterlover Cutterlover

Hallo, folgendes ich bin zum 12.1.12 von meinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) Fristgerecht innerhalb der Probezeit ohne angaben von Gründen entlassen worden. Ist mir eigentlich auch ziemlich wurst, da ich eh einen Befristeten Vertrag hatte bis zum 27.1.12, zwecks Semesterbeginn 1.2.12.

Ich habe aber trotzdem angerufen und gefragt warum ich gekündigt wurde. Und da viel das erste mal der Satz "Ja sie haben ja einen Krankenschein angedroht".... Ich habe das aber sofort verneint, weil es nicht so war. Ich hatte vor der Kündigung Krankenschein eingereicht da ich einen Blutstau in den Beinen bzw Füßen hatte und nicht laufen sondern nur humpeln konnte und da ich bei einer Müllabfuhr tätig war (viel laufen rennen usw) konnte ich nicht mehr. Ich sollte am nächsten Tag auch eigentlich frei haben, da es so für die Woche geregelt war das ich nur jeden zweiten tag arbeiten sollte (war zwischen Weihnachten und Neujahr 2011), aber dazu kam es nicht da ein Mitarbeiter ausfiel sollte ich den Rest der Woche auch noch ran, da meinte ich das dies nicht ginge da ich morgen zum Arzt müsse, mehr habe ich nicht gesagt.

Der Witz ist der das laut der Firma das nicht zur Kündigung geführt hat sonst wäre ich Fristlos entlassen worden bin ich aber nicht. Die meinten auch seitens der ARGE hätte ich nichts zu befürchten.

Kurz ab : Ich hab dann ALG2 Antrag gestellt bewilligt bekommen alles super, dann lag am 07.02.12 doch ein Jobcenter Brief im BK "Sanktion 100% ausser Miete und Heizung 3 Monate"

Ich wurde nicht angehört weder Schriftlich noch Telefonisch und als Begründung stand dann da doch Tatsächlich Kurzfassung: Androhung eines Krankenschein daraufhin Fristgerechte Kündigung"!!!

Das ist doch ein Witz oder man Kündigt doch nicht Fristgerecht wenn eine AU Angedroht wird? Ich hab natürlich sofort Widerspruch eingereicht und um Rückruf gebeten, kam bisher noch nix hoffe Montag sonst Anwalt..... Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Laut Firma wurde ich Fristgerecht in der Probe entlassen, also wo ist das Prob.

Darf die ARGE mich Kürzen ohne Anhörung? Laut denen habe ich am 25.1 ein Anhörungsschreiben erhalten, dass habe ich aber nie bekommen! In der Begründung stand das ich zu dem Thema gesagt habe, dass X (genau so stand das da). Und dann stand da hinten noch drauf das ich in meinem Antrag ausreichend begründet habe da sich Lebensmittelgutscheine benötige (ich habe nie auch nur ein Wort über Gutscheine verlorene, wann denn auch!?) Ich wusste bis zum 7.2 nix.

Ich bin zz total mit meiner Schule beschäftigt und hab eigentlich kb auf den ganzen Rechtsstreit aber ich muss auch Strom bezahlen (hab eigene Wohnung)!

Was soll ich machen? Die Anwälte unter euch Leute die damit evtl Erfahrung haben. Bitte

Danke MfG

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Na,als erstes sollten sie unbedingt schriftlichen Widerspruch einlegen.

    Das kann man soweit ich weiß auch vor Ort machen.

    Dann würde ich die Sache beim Sachbearbeiter richtig stellen und die Aufnahme der Zahlung fordern.

    Selbst wenn Sie so etwas gesagt haben sollten,dann steht doch die Aussage des Aebeitgebers der Ihren gegenüber. Bei Aussage gegen Aussage ist es im Zweifel für den Angeklagten.

    Sie könnten natürlich auch einen Rechtsanwalt einschalten.

    Die Anwälte unter euch Leute die damit evtl Erfahrung haben

    Hier wird sich wohl keinAnwalt zu erkennen geben.

    Da müssen Sie schon auf: Frag einen Anwalt.de gehen

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Das schlimme ist das der Arbeitgeber ja damals meinte er hätte einen Zeugen (weiß nicht mehr wie der heist) der daneben stand und zu dem ich das auch gesagt hätte! Das ist aber nicht wahr!

    Kommentar von hanco hancohanco

    Du hast es hier doch mehrfach geschrieben.

  • 3
    Antwort von Schlumpfine66 Schlumpfine66

    Nach dem du schon eine widerspruch eingelegt hast, kannst du nicht mehr viel tun, auser natürlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin, weil sie dich ohne anhörung sanktioniert hat.

    Ich würde auch noch mal bei der Widerspruch stelle nachfragen, wie lange sie brauchen um den widerspruch zu bearbeiten.

    Du kannst dir auch hilfe bei der Diakonie (Diakonisches Werk), bei der Arbeiter Wohlfahrt oder bei der Caritas holen.

    Bei uns bietet die Diakonie einen Ämterlotsen an, das ist eine Person die sich im SGB II bestens auskennt und dich zum Amt bekleitet und zwischen dir und deinem Sachbearbeiter ermittelt.

    Wünsche dir viel Erfolg

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Weder gibt der geschilderte Sachverhalt einen Kündigungsgrund her noch darf das Jobcenter ohne die vorgeschriebene Anhörung eine Sanktion verhängen - auch MIT Anhörung ginge das in diesem Fall natürlich nicht :-) . Das ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahren im SGB X. Du kannst also ganz beruhigt sein. Spätestens dann, wenn die Sanktion auch wirklich anfängt zu laufen, kannst Du Dich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden und per einstweiliger Verfügung erreichen, dass die Sanktion aufgehoben oder Dein Widerspruch wenigstens erst einmal aufschiebende Wirkung bekommt.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    So hab ich mir das gedacht. Warum legt die Firma das so aus als ob ich gesagt habe "Wenn sie mir morgen nicht frei geben nehme ich mir nen Krankenschein? Ist doch ein Witz ich bin doch nicht blöd!?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Es gibt aber genug Menschen, die das glauben. Und es gibt auch genug Mitarbeiter bei Zeitarbeitsfirmen, die auch glauben, das wäre in Ordnung so ^^

    Kommentar von hanco hancohanco

    Natürlich ist das ein Kündigungsgrund. Entweder bekommt er frei oder er muss zum Arzt - da gibt es nichts zu deuteln. Die Zeitarbeitsfirma hat reagiert und während der Probezeit fristgerecht gekündigt.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Wenn ein Arbeitnehmer ankündigt, sich AU schreiben zu lassen, ist das mitnichten ein Kündigungsgrund. Entweder erscheint er dann zur Arbeit oder er hat eine AU-Bescheinigung. Und ist damit ausreichend entschuldigt. Genau so habe ich den Sachverhalt hier verstanden.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    So sehe ich das auch und so wie Hanco das beschreibt ist es von mir nicht ausgedrückt bzw gemeint gewesen, aber ich glaube das steht nicht mehr zur Debatte sondern eher wer jetzt Zahlt. Und wie Hanco es bereits sagte wurde ich "Fristgerecht in der Probezeit gekündigt" also wo ist da recht der ARGE mich zu Sanktionieren?

  • 0
    Antwort von Cutterlover Cutterlover

    Falls es jmd interessiert wie es ausgegangen ist: Also ich habe den Widerspruch gewonnen die ARGE muss weiter bezahlen und die Sanktion wurde eingestampft. Aufgrund von Aussage gegen Aussage und mein Anwalt ist spitze und ich hatte die nötigen Unterlagen. Dazu kam noch das die den einzigen Typen der mich evtl. hätte belasten können entlassen haben und das die mich Fristgerecht anstatt Fristlos gekündigt hatten, die Mungos xD Ansonsten wäre es evtl ein wenig schwieriger geworden. Eins weiß ich nie mehr Zeitarbeit da mach ich lieber ein Freies Soziales Jahr oder drück die Schulbank bis ich 30 bin xD

    Ist mir aber sowieso irgendwie egal hab nämlich Bafög Antrag und Kindergeldantrag gestellt und wenn die durch sind bekomme ich eh kein ALG2 mehr. Ist mir auch lieber ohne die Köpfe. xD

    Ich kann jedem nur den Tipp geben : Lasst euch nix gefallen besser Kämpfen und versuchen als rum zu sitzen und nix zutun.

    Danke für die ganzen Antworten LG

  • 0
    Antwort von strandkind strandkind

    das war eine korrekte aussagen"wenn ich morgen meinen freien tag nicht bekomme wie geplant,dann muss ich wohl zum doc weil ich nicht laufen kann"das du einen gelben bekommst konntest du ja nicht wissen sondern höchstens vermuten.jobcenter widerspruch einlegen-ist ja schon geschehen- dem amt klarmachen,das ein widerspruch bis zur entscheidung der widerspr.stelle den bescheid zur einstellung der zahlung ausser kraft setzt sollte keine einsicht bestehen beim ag vorsprechen,die sachlage klarmachen und eine einstweilige verfügung zur weiterzahlung beantragen.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    das regelt am 21.2 mein rechtsanwalt

  • 0
    Antwort von casilein casilein

    Sich darüber zu streiten, ob Du die Anhörung erhalten hast oder nicht, bringt Dich nicht weiter. Schreib im Widerspruch, dass Du die Anhörung nun nachholen willst und erläutere den Fall aus Deiner Sicht. Dann wartest Du das Ergebnis des Widerspruchs ab. Erst wenn er dort ebenfalls abgelehnt wurde, gehst Du zum Amtsgericht und beantragst einen Rechtsberatungsschein. Mit diesem gehst Du dann zu einem Anwalt, der auf Alg2 spezialisiert ist.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Zu spät der Termin beim Anwalt steht schon den Schein hab ich schon jetzt Regelt der Anwalt das alles

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Vertrau nicht drauf, dass der Anwalt engagiert ist - für die paar Kröten, die er dafür bekommt, machen die meisten Anwälte nur Standardschreiben. Kontrolliere also, ob er wirklich und in Deinem Sinne aktiv ist.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Werden wir sehen und zur Not geh ich noch vor Gericht ich mach das inzwischen eh nur noch wegen meinem recht mein Geld ist sicher hab Bafög und Kindergeldantrag gestellt ;) Und bis ich wieder mit der ARGE zutun habe ist die Sache schon verjährt^^

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari
    1. Den Beweis das dir der Anhörungsbogen zugegangen ist hat das JC zu erbringen und nicht du. Bei uns gehen seit 08/2011 alle Schreiben an " Hartzer " deswegen nur noch mit Zustellungsurkunde raus (8,90€ je Brief)

    2. Den Zuhälter Anzeigen wegen Falschangaben in der Arbeitsbescheinigung und Strafanzeige wegen Darstellung falscher Tatsachen - alternativ ihm die Hütte abfackeln!

    3. Schadensersatz gegen den Zuhälter prüfen!

    4. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beim Verwaltungsgericht einreichen

    Ich bin zz total mit meiner Schule beschäftigt und hab eigentlich kb auf den ganzen Rechtsstreit aber ich muss auch Strom bezahlen (hab eigene Wohnung)!

    willst du dein Recht oder nicht?

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Ja ich WILL mein recht nichts mehr als das selbst wenn ich in der Zeit wieder vom Amt weg bin ich WILL mein recht....

    Zu Punkt 2 und 3: Muss ich damit zum Anwalt ne?

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71
    1. "Darstellung falscher Tatsachen" ist kein Straftatbestand.

    2. Schadenersatz ist hier ausgeschlossen - das gibts in solchen Konstellationen nicht. Entweder das Amt zahlt oder keiner.

    3. Dienstaufsichtsbeschwerden werden nicht beim Verwaltungsgericht, sondern beim Dienstvorgesetzten eingereicht. Und das ist der Geschäftsführer des Jobcenters.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Dienstaufsichtsbeschwerde mach ich auf jeden Fall. Außer die Gnädigste macht die Sanktion rückgängig. Was ich nicht glaube, aber hoffe :(

  • 0
    Antwort von hanco hanco

    Auf eine "Androhung eines Krankenscheines" kann man auch nicht fristlos einfach so kündigen.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Sondern? Mal davon ab hab ich das ja garnicht gemacht! Ich habe wortwörtlich gesagt "Ich habe dicke Füße und wenn ich morgen nicht frei habe dann muss ich morgen wohl schon zum Artz" Ich wollte mir den Tag zum beobachten gönnen und wenn es nicht besser wird dann nach dem Freientag zum Doc gehen ich wünschte ich wäre an dem Morgen schon zum Doc

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    da würde noch eine Abmahnung dazwischen gehören, also eine Androhung müßte früher schon mal gewesen sein und abgemahnt sein

    und selbst dann bin ich mir nicht sicher das die Androhung reicht für eine Fristlose, Dein Chef war es sich auch nicht.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    ne war nie ne Abmahnung war ja noch in der probe da brauchen die eh kein Grund oder?

    Kommentar von hanco hancohanco

    "Ich habe dicke Füße und wenn ich morgen nicht frei habe dann muss ich morgen wohl schon zum Artz"

    Das ist aber schon eine Drohung/Erpressung. Entweder bekommst Du frei oder Du gehst zum Arzt. Wenn Du das mal als Außenstehender betrachtest, wirst Du das auch feststellen.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Mag ja sein aber ich bin nur für das verantwortlich was ich sage nicht was verstanden wurde und das war darauf bezogen da sich mit freiem tag freitag erst zum Arzt gegangen wäre zwecks "Vllt wirds ja in dem einen Tag besser" ich hatte es nämlich nicht auf eine AU abgesehen. Aber dann hätten sie mich doch wenigstens abmahnen müssen oder Fristlos kündigen müssen? naja wie gesagt war in de rProbezeit.

    Kommentar von hanco hancohanco

    Da gibt es nicht wirklich viel zu verstehen. Du bist sehr wohl dafür verantwortlich, was Du sagst - und Du hast gesagt, dass Du frei kriegen willst, ansonsten musst Du zum Arzt.

    Während der Probezeit darf man Dich jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen. Das sollte man aber auch wissen.

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Kommt immer drauf an wie der Zuhälter das auslegt. Und ich gebe mich nicht so ohne Kampf geschlagen -.-

    Kommentar von hanco hancohanco

    Sorry, aber Du hast da absolut Mist gebaut. Da gibt es nichts auszulegen. Entweder hab ich frei oder ich muss zum Arzt. Was soll man da auslegen?

    Kommentar von Cutterlover CutterloverCutterlover

    Liest du nicht richtig? Wenn ich morgen nicht frei habe muss ich WOHL morgen schon zum Arzt! Dieses eine kleine Wort macht den unterschied da ich eh vorhatte zum Arzt zu gehen! Ich war ja schon Krank als ich es angekündigt habe.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.