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3 Monate Miete Bezahlt,aber nicht in der Wohnung gewohnt

Frage von rubberboy rubberboy

Bezahle schon 3 Monate Miete ,für meine Neue Wohnung,Wohne aber noch nicht in der Wohnung,weil ich bis jetzt die Wohnung renoviert habe,jetzt muss ich aus der Wohnung ausziehen,wegen eigenbedarf,ich glaube der Vermieter hat nur gewartet , bis ich ihm die Wohnung renoviert habe!! Jetzt meine Frage ,kann ich die Miete,von den 3 Monaten zurück verlangen,habe ja nicht in der Wohnung geschlafen.Gruss benny

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Antworten (6)

  • 6
    Antwort von dirkpeeters dirkpeeters

    denke lieber über einen rechtsanwalt nach.
    der weiss alles besser zu handhaben als du, auch mieterschutzbund ist zu empfehlen.

    Kommentar von Betty BettyBetty

    .. und ich glaube du haettest fuer den Renovierung an sich 2-3 Monatsmieten frei verhandeln koennen, weil es so ueblich ist, da jeder weiss dass du gleichzeitig den Wohnung nicht beziehen kannst waehrend du Parketten schleifst, versiegelst, Boeden verlegst usw...

  • 4
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Da ist wohl die Hilfe eines Rechtsanwaltes gefragt! Für mich hört es sich so an, als wärest Du etwas über den Leisten gezogen worden. Viel Erfolg!

  • 3
    Antwort von dock69 dock69

    Normalerweise zieht man ja in eine bereits renovierte Wohnung. Wenn eine Wohnung im schlechten Zustand ist, kann man für die Renovierung mit dem Vermieter vorher schriftlich z.B. gegen einen entsprechende Mieterlaß oder -nachlaß vereinbaren. Bei einer 3-monatigen Renovierung klingt mir das eigentlich nach einer Grundsanierung. ;)
    Nun weiß ich nicht, was Ihr miteinander vereinbart habt. Für die Mietzahlung selbst ist eigentlich unerheblich, ob Du dort gewohnt hast.
    Ich würde mir an Deiner Stelle den Mietvertrag schnappen und zu Mieterbund oder Rechtsanwalt gehen. Dabei wäre dann auch gleich zu klären, ob der Eigenbedarf überhaupt berechtigt ist.

  • 2
    Antwort von Larmid Larmid

    Hallo rubberboy,
    so leicht lässt sich heutzutage kein Eigenbedarf mehr durchsetzen. Es muss bereits bei Abschluss des Mietvertrages vermerkt werden, WANN und FÜR WEN Eigenbedarf zu erwarten ist! Sollte sich der Eigenbedarf als vorgeschoben, also ungerechtfertigter Eigenbedarf entpuppen, hast du etliche Rechte und Ersatzpflichten dem Vermieter gegenüber.
    Nur leider gilt auch hier: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei...
    Aber ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen: Sieht nach Gelinktwerden aus, also professionellen Beistand suchen!
    Da einem solchen Vermieter evtl. generell nicht zu trauen ist, bring deine Wertsachen (Maschinen zum Renovieren?), die in seinem Einflußbereich sind, in Sicherheit. Setz also ggf. ein neues Schloß ein, verschaff dir einen Zeugen und ähnliches.
    Viel Glück und gute Nerven wünscht
    Larmid

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    Antwort von Asbach01 Asbach01

    Geh bitte zum Mieterschutzverein und laß dich beraten,diese leute haben ein offenes Ohr für solchen Betrug.meines Wissens bekommts du die Miete nur auf den gerichtlichen Wege zurück.

  • 0
    Antwort von Rogald Rogald

    Darf mich meinen Vorrednern anschließen. Deine Chancen sind im Prinzip gut, wenn du gute Nerven hast und keine weiteren Fehler machst. Also: Wohnung sofort beziehen. Falls die Wohnung groß genug ist, für Mitbewohner, nimm dir sofort einen Untermieter rein.Da hast du ein Recht drauf. So baust du Druck gegenüber dem Vermieter auf. Den du bei einer Einigung wieder abbauen kannst.

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