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3 Monate Kündigungsfrist trotz Sterbefall?

Frage von denas denas

Hallo, meine Mutter ist diese Woche verstorben und dann wollte ich die Wohnung kündigen. Der Vermieter hat dann gesagt, dass wir uns mit dem Ausräumen noch 3 Monate Zeit lassen können, wegen Kündigungsfrist. Ist das Rechtens? Man kann doch nicht ein Sterbefall mit einer alltäglichen kündigung vergleichen. Und noch was: da meine Mutter Hartz4-Empfängerin war, weiß ich nicht, ob die Arbeitsagentur die Wohnung noch 3 Monate nach dem Tod weiter bezahlen wird. Mein Bruder und ich können nicht zahlen, da wir noch in Ausbildung sind. Meine Eltern sind geschieden, also muss mein Vater auch nicht zahlen (wo bei er es auch gar nicht könnte). Könnt ihr Tipps geben bzw. weiterhelfen?

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Antworten (12)

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    Antwort von Brauer0105 Brauer0105

    Hallo! Erst einmal mein "Herzliches Beileid"! Das ist definitiv nicht richtig, was der Vermieter deiner Mutter Dir gesagt hat! Normalerweise steht es auch im Mietvertrag drin, das bei Tod des Hauptmieters das Mietverhältnis endet. Ist deine Mama die Hauptmieterin, dann ist nach dem Ableben das Mietverhältnis beendet. Hätte sie noch mit jemanden in der Wohnung gelebt, bestünde die Möglichkeit, das diese Person den Mietvertrag übernehmen kann. Der Vermieter versucht auf diese Weise noch für drei Monate die Miete zu kassieren. Hole Dir gegebenfalls noch einmal Rat z.B. einem Anwalt für Mietrecht! (Mietvertrag nicht vergessen)!!! Es gibt sogar Anwalte (muß man beim Anwalt erfragen) die eine solche Information herausgeben ob es es "Rechtens" ist, ohne dafür Geld zu verlangen! Ich hoffe sehr, das ich Dir zumindest ein wenig helfen konnte, lasst Euch nicht von einem solchen Vermieter für dumm verkaufen, das ist reine Abzocke!!!!!!

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    leider ist es aber so, wenn Du erbst, erbst Du auch die Verbindlichkeiten, außer Du verzichtest auf das Erbe, was in den meisten Fällen sinnvoll ist, da die Summe ab der Du sie versteuern mußt relativ hoch ist.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    @Brauer0105: Deine Antwort ist leider komplett falsch und verwirrt an der Stelle nur. Und das kann die Fragestellerin gar nicht gebrauchen. Sie sucht zuverlässige Auskünfte und keine negativen Meinungen über Vermieter die Abzocken wollen!!

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    Antwort von majosandra majosandra

    Wenn das der Fall ist, daß man drei Monate lang die Miete weiterbezahlen muß, dann versucht doch, Euch mit dem Vermieter zu einigen, daß er von dieser langen Kündigungsfrist absieht, wenn Ihr einen Nachmieter findet.

    Letztendlich kann es ihm ja egal sein, wer die Miete bezahlt. Er hat sicher nur Angst vor Leerständen.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Vielleicht kann er sich den Leerstand auch einfach nicht leisten und handelt nicht engstirnig oder gar bösartig sondern weil er auf die Miete angewiesen ist weil er entweder selbst davon lebt oder die Wohnung noch nicht voll bezahlt ist und er damit Zinsen und Tilgung an die Bank bezahlt.

    Kommentar von majosandra majosandramajosandra

    Ja, das ist sehr gut möglich. Und wenn wir ehrlich sind, würden wir als Vermieter auch keine paar hundert Euro verschenken, auf die wir Recht hätten. Warum auch?

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    Antwort von Maxima09 Maxima09

    Ich habe leider keine Idee dazu, aber als ich das gelesen habe, wollte ich dir mein herzliches Beileid ausrichten.

    Ach ja, ich glaube bei Anwälten oder Notaren gibts doch einmal eine gratis auskunft, vielleicht hilft dir das weiter.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    ja auch im Sterbefall muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Wenn eure Mutter euch nichts zu vererben hat wovon ich bei einem Hartz4 Fall ausgehe und ihr das nicht zahlen könnt, dann schlagt das Erbe einfach aus, dann müsst ihr nicht zahlen. Oder Fragt mal bei der Arge nach ob die das eventuell übernehmen würden.

    Kommentar von denas denasdenas

    und was ist dann mit der kaution, die für die wohnung hinterlegt wurde?

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    die kriegt ihr zurück, sofern mit der Wohnung alles OK ist und vetragsgemäß übergeben wird.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Aber doch nicht wenn sie das Erbe ausschlagen. Dann geht die Kaution in das Vermögen über und somit an den Staat. Es sei denn die Kinder hätten einen Beleg, dass die Kinder die Kaution gezahlt haben.

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    Erbe, im Sinne des Gerichtes, zählt erst ab einer bestmmten Gesamterbsumme. Wenn Du nur den Haushalt auflöst und vllt ein paar Tausend Euro an Bargeld durch z.B. Mietkaution erbst, aber nix weiter an Wertgegenständen o. Geld da ist, mußt Du dies zwar angeben, brauchst aber nix davon abgeben, auch nicht wenn Du das Erbe ausschlägst!

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Empfehlung folgender Schritte. Wohnung schnellstens Räumen. Schlüsselübergabe mit Zeugen. Meldung prompt an die Agentur.

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    Antwort von tergenna tergenna

    denke, der Vermieter hat Recht. Lies auch mal hier: Will auch der Erbe nicht in die Wohnung einziehen, so kann das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Erbe Kenntnis vom Tod des Mieters und davon hat, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt ist.

    Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung müsste mit dem Vermieter vereinbart werden. Oft ist der Vermieter damit einverstanden, wenn mit der Kündigung ein früherer Termin zur Übergabe angegeben wird mit der Bitte, ab diesem Zeitpunkt die Neuvermietung vorzunehmen. Wichtig ist, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen alle die Kündigung unterschreiben. http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk09merkblatt-tod...

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Dies gilt jedoch nicht, wenn das erbe ausgeschlagen wird!

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    Antwort von frageloch frageloch

    Hol Dir beim Gericht, mit Totenschein, eine Erbeverzichtserklärung, oder ähnlich. dann brauchst Du die 3 Monate nicht einhalten. mein Beileid

    Kommentar von denas denasdenas

    wenn ich ne erbeverzichtserklärung mache, bekomme ich aber die kaution, die für die wohnung hinterlegt wurde, auch nicht mehr. somit kanns im prinzip egal sein, was ich mache, der vermieter kommt so oder so zu seinem geld.

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Wenn die Kaution von der Arge bezahlt wurde, holen die sie sich sowieso zurück.

    Kommentar von denas denasdenas

    kaution wurde von uns hinterlegt

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    die Kaution hat mit dem Erbe nix zu tun, außer die gesamte Erbesumme (einschl. Werte) überschreitet einen bestimmten Betrag, aber dieser ist so hoch, dass ihr dann auch die 3 Monate Miete zahlen könntet.

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    ...übrigens, war bei mir auch so, mußt Du wohl schnell erledigen

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    Antwort von benji2005 benji2005

    Mein aufrichtiges Beileid! ich würde mich beim Amt erkundigen. Das ist ja pervers, gegen das Sterben kann man ja nix!!! Es gibt sicher eine kostenlose Beratung irgendwo bei Euch in der Nähe, dass kanns ja echt nicht sein, was der verlangt. Frag mal bei der ARGE nach, ob das gerechtfertigt ist.

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    Antwort von marbeja marbeja

    Ich möchte Dir mein Beileid aussprechen und sage Dir das die 3 Monate Kündigung im Sterbefall nicht zählen. Alles Gute.

    Kommentar von frageloch fragelochfrageloch

    leider doch

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    Antwort von almmichel almmichel

    Grundsätzlich gilt in einem solchen Fall erst einmal die dreimonatige Kündigungsfrist. Für diese Zeit müssen die Erben die volle Miete weiterbezahlen.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Prinzipiell hat der Vermieter recht. Aber ihr braucht ja das erbe nicht annehmen. Dann macht er Dicke backen.

    Auch mein beileid von hier aus

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    Antwort von JinxValentine JinxValentine

    Dann fragt doch mal bei der ARGE nach. Mein Beileid. Wie lange hat eure Mutter in dieser Wohnung gewohnt. Es gibt da Sonderklauseln, wenn sie da sehr lange drin gewohnt hat.

    Kommentar von denas denasdenas

    ziemlich genau 4 jahre

    Kommentar von JinxValentine JinxValentineJinxValentine

    Das reicht leider nicht für eine Sonderregelung.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Die von Dir angesprochene Regelung gilt nur für den Vermieter und greift in diesem Fall nicht!

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