3 Monate Kündigungsfrist?!

12 Antworten

Das die neue Wohnung die Zustimmung vom Amt brauch etc das ist mir klar. Nur ich wusste halt nicht ob es da was gibt fuer "uns" mit der Kündigungsfrist. Bei den ganzen Sachen blick ich eh bald nicht mehr durch und bin froh wenn ich wieder arbeiten gehe. Danke fuer die ganzen Antworten :)

Bald falle ich euch auch nicht mehr zur Last ;)

  1. Du hast die selben Kündigungsfristen wie jeder andere auch.

  2. Damit das Amt die Miete in der neuen Wohnung übernimmt, musst du das beantragen...die werden wissen wollen, warum du umziehst. Wenn die neue Wohnung BILLIGER ist als die jetzige, besteht Aussicht auf Zustimmung, sonst eher nicht. Für Leistungsempfänger sind keine Umzüge aus privaten Wünschen heraus drin.

  3. Erst kündigen, wenn du einen vom Jobcenter genehmigten Mietvertrag für die neue Bude hast!

  4. Warum ziehst du nicht mit deiner Freundin in EINE Wohnung?

Ach ja, dann wird ja zusammengerechnet und er bekommt dann weniger...

Nicht deswegen. Sie geht 1. arbeiten und 2. sind 43m² in unseren Augen zu klein und 3. sie hat 2 katzen und ich auch und die koennen sich gegenseitig nicht ausstehen. Kein wirklicher Grund aber da muss man ja auch drauf achten

Egal ob du Hartz IV bekommst oder nicht - dein Mietvertrag unterscheidet sich nicht von anderen. Die Kündigungsfristen gelten ganz genauso. Was auch gut ist: sonst hätten Vermieter noch mehr Gründe, Hartz IV-Empfängern keine Wohnung zu geben. Außerdem übernimmt das Amt nur dann die Kosten einer neuen Wohnung (und evtl. Kosten des Umzugs), wenn du das vorher mit dem Amt klärst. Sonst sitzt du hinterher ganz dumm da. Bevor du also irgendwas in die Wege leitest (mit dem Vermieter sprechen, die Wohnung kündigen...) musst du das mit der Arge klären. VORHER.

es kommt auf den mietsvertrag an und auf die jahre die du da wohnst,umziehen darf jeder ,egal wohin,umzugskosten werden aber vom amt nicht unterstützt weil du nicht wegen einer arbeitsstelle umziehst sondern aus privat gründen. du kannst dich bei der leistungs abteilung noch mal erkundiegen,ich hoffe du hast eine gute person und dir dabei hilfreich ist.

Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben Dir bei allen Einkommensarten erhalten, auch bei Hartz4. Die Kündigungsfrist hast Du also nach wie vor an der Backe. Manche Vermieter lassen sich auf Nachmieter ein, müssen das aber nicht. Vielleicht zeigt der Vermieter sich auch einsichtig, wenn Du erklärst, die Miete nicht mehr aufbringen zu können und ist dann dankbar, wenn Du schnell ausziehst. Sprich mit dem. Allerdings solltest Du Dir zuvor den Umzug vom Amt genehmigen lassen, mit Freiheit des Einzelnen ist da nämlich nicht mehr viel.