lorenaamalia am 03.02.2009 um 18:17 Uhr
wir bekommen seit drei jahren keine nebenkostenabrechnung und haben jetzt zum 1.03 eine neue wohnung gefunden.das heißt wir haben nur einen monat vorher gekündigt. kann oder darf er jetzt unsere kaution behalten und kann er uns anzeigen wegen der 3 monate kündigunsfrist?? immerhin bekommen wir seit drei jahren keine nebenkostenabrechnung.. wer kann uns da weiter helfen, ist das ein grund einfach auszuziehen????
welche Kündigungsfristen du einzuhalten hast, steht in deinem Mietvertrag oder richtet sich, wenn dort nichts steht, nach der Dauer deines Mietverhältnisses. Die Kaution wird so lange zurückbehalten, bis alle Forderungen des Vermieters geklärt sind und eventuell daraus betstritten werden. Nebenkostenabrechnungen sind nach 12 Monaten verjährt, das heiß, alle eventuellen Forderungen aus 2007, sofern ihr noch keine Abrechnung bekommen habt, sind obsolet.
Eine nicht erstellte Nebenkostenabrechnung berechtigt in keinem Fall, die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einzuhalten.
Ihr werdet bis zum Ende eures Mietverhältnisses die Miete weiter zahlen müssen, oder der Vermieter bedient sich an der Kaution.
lorenaamalia am 3. Februar 2009 18:54 also einer sagt er darf die kaution nicht behalten und einer sagt doch.was denn jetzt??die kaution ist allerdings vom amt!!

Die Kündigungsfristen und die Nebenkostenabrechnung sind zwei versch. Dinge.
Kündigungsfristen müßt ihr laut Vertrag einhalten und meist sind es 3 Monate zum Monatsende. Ihr könnt jetzt zwar schon ausziehen, müßt aber damit rechnen für die anderen beiden Monate auch Miete zu zahlen.
Nebenkosten kann der Vermieter für die 3 Jahre nicht mehr geltend machen, aber noch für 2008 und die Abrechnung muß er euch spätestens zum Ende 2009 zukommen lassen. Die Kaution darf er nicht einfach behalten, sondern muß sie euch wieder geben, wenn ihr die Wohnung mängelfrei übergeben habt.
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsthemen/kuendigung...
Anmerkung:
bei den gestiegenen Energiekosten kann der Schuß aber auch nach hinten losgehen.
Die Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt für den Mieter einheitlich 3 Monate und keinen Tag länger, egal wie lange er in der Wohnung wohnte.
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