In unserer Familie leben 5 Personen (2 Erwachsene und 3 Kinder) In StVO §21 steht:
"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,... . Abweichend von Satz 1 1. ist ... 2. dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht."
Jetzt die Frage: Muß Ich mein Kind auf den Beifahrersitz setzen wiel dort ein geeigneter Gurt vorhanden ist, Meine Ehepartnerin sitzt dann hinten in der mitte oder darf meine Frau weiterhin vorn und mein 3 Jahre altes Kind hinten in der Mitte (Ohne Kindersitz, da dieser nicht Passt) sitzen?
Danke im Vorraus
Markus
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