Also bezüglich des Hamsters und der 3 Meerschweinchen dürfest du eigentlich keine größeren Probleme bekommen. Meist sind Kleintiere, mit Ausnahme von Ratten, immer erlaubt. Die Haltung von Kleintieren und Vögeln darf im Mietvertrag nicht vertraglich ausgeschlossen sein.
Jedoch kann er dir im Bezug auf die drei Katzen ganz klar einen Riegel vorschieben, denn eigentlich brauchst du für jede Katze im Voraus eine Genehmigung.
Wurde bereits anderen Mitbewohnern des Hauses eine Tierhaltung gestattet, so kann der Vermieter einem anderen Mieter eine weitere Tierhaltung im gleichen Haus nicht untersagen.
In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung einzig und allein beim Vermieter. Hat der Vermieter trotz eines Tierhaltungsverbotes im Mietvertrag über Monate oder gar Jahre nichts gegen ein Haustier unternommen, so kann er die Abschaffung des Tieres nun nicht mehr verlangen. Hier gilt eine Duldung bzw. ein Gewohnheitsrecht. Meist bekommt man vom Vermieter dann noch einen Brief zugeschickt mit sogenannten "Auflagen" die man erfüllen muss. Also dass die Tiere keinen Lärm machen in der Zeit zwischen 22 bis 8 Uhr früh, dass keine Geruchsbelästigung von ihnen ausgehen darf, dass sie das Treppenhaus und die Anlage nicht Verschmutzen dürfen ect.
Verstößt der Mieter gegen Vorschriften oder Vereinbarungen, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen. Ebenso, wenn der Vermieter die Tierhaltung anfänglich erlaubte, nun aber feststellen muss, dass das Tier mit seinen lauten Geräuschen o.ä. die Mitbewohner belästigt. Sind die Tiere erheblich störend oder sogar gefährlich und der Mieter kommt der Aufforderung diese zu entfernen nicht nach, kann der Vermieter sogar die Kündigung der Wohnung aussprechen.
Welche "ganzen Tiere" - meinst du dass "halbe Tiere" dort besser aufgehoben wären? Oder meinst du so "viele" Tiere"? = "alle" diese Tiere?