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3 Jahre Schwangerschaftvertretung danach wieder befristet ?

Frage von coupeka coupeka

Vielleicht kann uns jemand helfen:

Meine Frau hat eine befristete Stelle als Schwangerschaftsvertretung für 3 Jahre. Die schwangere Kollegin hat jedoch in der Zwischenzeit gekündigt. Jetzt läuft der befristete Vertrag aus. Kann ihr der Chef wieder einen befristeten Vertrag anbieten, oder muss er ihr einen unbefristeten Vertrag geben? Vielen Dank für eure Hilfe.

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Antworten (8)

  • 4
    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Der Arbeitgeber hat kann Ihrer Frau in aller Regel nur dann einen befristeten Vertrag anbieten, wenn die Befristung aus sachlichen Gründen erfolgt. Ansonsten müsste der Arbeitgeber Ihrer Frau einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten.

    Folgende Ausnahmen gibt es für eine kalendarische Befristung, über die Höchstdauer der Befristung von 2 Jahren hinaus:

    Zum einen, gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, wenn tariflich davonb abgewichen wird.

    Desweiteren, gemäß §14 Absatz 2a teilzeit- und Befristungsgesetz, wenn es sich um ein neu gegründetes Unternehmen handelt, dann beträgt die Höchstdauer einer kalendarischen Befristung 4 Jahre.

    Und zu guter letzt, gemäß §14 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz, wenn Ihre Frau zu Beginn der Befristung das 52 Lebensjahre vollendet hatte und davor mindestens 4 Monate arbeitslos war.

    Hier der Link zum Gesetz.

    http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html

    Peter Kleinsorge

  • 3
    Antwort von bitmap bitmap

    Es würde nur (wieder) eine Befristung mit Sachgrund gehen. Eine rein zeitliche Befristung (also ohne Sachgrund) würde nicht mehr gehen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Letzter Versuch.


    (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

    http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm

    Eine (oder sogar mehrere) Befristung[en] mit Sachgrund (siehe Absatz 1 in dem link) würde[n] also gehen.

  • 1
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel
  • 1
    Antwort von francis1505 francis1505

    Normalerweise muss er erst mit der dritten Verlängerung in einen unbefristeten Vertrag übergehen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das trifft auf Befristungen mit Sachgrund nicht zu.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    Hab da noch was.

    Bei der Vertretungsbefristung (oben 3) [Bearbeiten]

    Der Grund für die Befristung liegt in Vertretungsfällen darin, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend an der Arbeitsleistung verhinderten Arbeitnehmer in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Arbeitnehmers rechnet. Damit besteht an der Wahrnehmung der Tätigkeit durch einen Vertreter von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis. Es muß sichergestellt sein, dass die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers nur wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgt, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht. Fehlt dieser Zusammenhang, so ist der Befristungsgrund der Vertretung nicht gegeben,[49]und die Befristung ist unwirksam.

    In folgenden Fällen besteht die Kausalität nicht:

    * Der Arbeitnehmer wird länger beschäftigt, als der Vertretene abwesend ist.[50]
    
    * Der befristete Arbeitnehmer wird höherwertiger beschäftigt als der Vertretene,[51]oder er erhält Aufgaben, die der Vertretene mangels Vorbildung gar nicht erfüllen könnte.[52]
    
    * Der Arbeitnehmer wird anders beschäftigt als der Vertretene.[53]
    
    * Beim Vertretenen ist offen, ob er überhaupt wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann und will. Dies gilt insbesondere, wenn der Vertretene bei Nichtgenesung auch ganz ausscheiden will. In diesem Fall ist keine Prognose möglich, dass der Bedarf an der Arbeitskraft nur vorübergehend ist.[54]
    
    * Bei einer mittelbaren Vertretung wird die Vertretungskette nicht bei Vertragsschluss dokumentiert und nach außen manifestiert (z. B. Arbeitsvertrag, Vorlage an Betriebsrat/Personalrat).[55][56]
    
    * Es gibt gar keine zu vertretende Person, es sollen z.B nur vorhandene Stellen im öffentlichen Dienst vorübergehend genutzt werden.[57]
    

    Die gleichgelagerte Problematik besteht auch bei der Elternzeitvertretung.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel
    Kommentar von coupeka coupeka

    Wäre damit der befristete Vertrag nichtig gewesen oder wie darf ich das dann verstehen ?

  • 1
    Antwort von mafrmt00 mafrmt00

    Nach dem ersten befristeten Vertrag, kann er ihr auch einen Weiteren befristeten anbieten. Das ist noch erlaubt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Antwort wäre nur richtig, wenn die Befristung mit Sachgrund wäre (und da könnte nicht nur eine Befristung folgen).

  • 0
    Antwort von coupeka coupeka

    Hallo Ben, vielen Dank erstmal für die Kritik. Da ich hier neu bin, wusste ich nicht genau wie hier alles funktioniert. Hatte bei der 1.Frage die falschen Themen ausgesucht und konnte es dann nicht mehr rückgängig machen. Werde mich in Zukunft an deine Anweisung halten ! Versprochen !

    Liebe Grüße coupeka

  • 0
    Antwort von KingAnis KingAnis

    sie hat schon nen 3 jährigen befristeten vertrag hinter sich da spielt der grund absolut keine rolle. laut arbeitsgesetz darf ein arbeitgeber jemanden nur bis zu 2 jahren befristet beschäftigen danach muss sich der arbeitgeber entscheiden ob diese person ne festeinstellung bekommt oder die kündigung. du hast meiner meinung nach sogar 1 jahr zuviel befristet gearbeitet. geh zu deinem chef und stell ihn zur rede

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Natürlich spielt der Grund eine Rolle. Von Befristungen mit Sachgrund hast du wohl noch nie was gehört?

  • 0
    Antwort von angy2001 angy2001

    Er kann ihr einen auf maximal 2 Jahre befristeten Vertrag anbieten (ohne Befristungsgrund). Das ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich, da sie vorher eine Befristung mit Grund hatte.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Er kann ihr einen auf maximal 2 Jahre befristeten Vertrag anbieten (ohne Befristungsgrund).''

    • Nein, genau eine solche ginge eben nicht. Es ginge nur wieder Befristung mit Sachgrund.
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