Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben oder sagen, ob es Sinn macht, hier rechtlich vorzugehen.
Mein Lebenspartner hat mit seinem Freund vor vier Jahren eine OHG ins Leben gerufen im Bereich Dienstleistungen. Beide sind mit einem gleichhohen Startkapital in das Geschäft eingestiegen. Der Freund hat insgeheim mehr für das Geschäft gearbeitet, hat sich aber auch die Arbeit entsprechend selbst ausgezahlt. Gewinne jedoch, hat er bis heute weder offen gelegt, noch hat er meinen Lebenspartner an den Gewinnen beteiligt. Über drei Jahre lang nicht. Anfang des Jahres bat er meinen Lebenspartner, aus der OHG auszusteigen, was er dann auch tat. Nun kam es zur Steuererklärung, da haben wir festgestellt, dass die OHG allein im letzten Jahr einen Gewinn von 30.000 € erwirtschaftet hat, mein Partner sah jedoch davon keinen Cent, soll nun aber für das vergangene Jahr 900 € Steuer nachzahlen. Erst wurde vereinbart, dass der Partner die Rechnung zahlen wird, nun weigert sich dieser jedoch, so dass wir nun auf der Steuerzahlung sitzen bleiben.
Nun ist die Frage, ob es Erfolg hätte, wenn wir rechtlich vorgehen und den Ex-Geschäftspartner gerichtlich dazu zwingen, die Bücher offen zu legen. Haben wir Anspruch auf den nicht ausgezahlten Gewinn? Egal wieviel Arbeitskraft mein Lebenspartner in dieses Geschäft gesteckt hat? Lohnt sich ein Rechtsstreit?
Vielen Dank für den Hinweis auf den Paragraphen. Ich denke, das hilft mir ein wenig weiter. Allerdings, weißt Du vielleicht, wie ich § 721 zu deuten habe?