Es gibt ein Risiko :
Wenn ein Verurteilter einen Mietvertrag eingeht, von dem ihm klar sein muss, daß
er ihn (den Vertrag) nicht bedienen (also nicht zahlen) kann und die Kläger
(Vermieter) von der Bewährung "Wind bekamen", können sie das sschon in den
Zivilprozess einbauen.
Kommt auch der erkennende Zivilrichter zu der Ansicht, daß ein "Eingehungsbetrug"
vorliegen könnte, sendet er die Zivilsache an die StA, die (auch dann)
ermitteln muss wegen Eingehungsbetrug gem.: §§ 263 StGB.
Kommt dann die StA auch zu dieser Rechtsauffassung wird sie sich bemühen,
daß die Bewährung widerrufen wird.
Folge : In der "geschlossenen" Strafhaft auf den Betrugsprozess warten.
Aus zwei Gründen "geschlossener Vollzug" :
a) BTM !
b) laufendes Verfahren.
Überlege Dir also zwei Dinge :
ab zum Anwalt, macht welchen Sinn. Für die Zivilsache gibt es regelmäßig
PKH, für Strafsachen NICHT !
war / ist Dein Einkommen, egal woraus es besteht, ausreichend, Deinen
Lebensunterhalt PLUS Miete zu zahlen ?????????
danke für die schnelle antwort