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3 jahre bewährung wegen btm wird das vor gericht erwähnt bei einem mietstreit

Frage von mablu mablu

ich bin momentan auf bewährung wegen btm , jetzt habe ich mit meiner ex vermieterin ein problem dass ich aber vor gericht lösen könnte und auch recht bekäme jetzt ist allerdings meine frage ob meine bewährungsstrafe dort zur sprache kommt oder da es damit ja nichts zu tun hat nicht erwähnt wird ...

danke mal im vorraus

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Antworten (5)

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    Antwort von Snakeshake Snakeshake

    Deine BTM Sache war eine strafrechtliche Geschichte. Der Mietstreit ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Deine Vorstrafe kommt nicht zur Sprache.

    Kommentar von mablu mablu

    danke für die schnelle antwort

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    Antwort von Rasputin6969 Rasputin6969

    Es gibt ein Risiko :

    Wenn ein Verurteilter einen Mietvertrag eingeht, von dem ihm klar sein muss, daß er ihn (den Vertrag) nicht bedienen (also nicht zahlen) kann und die Kläger (Vermieter) von der Bewährung "Wind bekamen", können sie das sschon in den Zivilprozess einbauen. Kommt auch der erkennende Zivilrichter zu der Ansicht, daß ein "Eingehungsbetrug" vorliegen könnte, sendet er die Zivilsache an die StA, die (auch dann) ermitteln muss wegen Eingehungsbetrug gem.: §§ 263 StGB.

    Kommt dann die StA auch zu dieser Rechtsauffassung wird sie sich bemühen, daß die Bewährung widerrufen wird. Folge : In der "geschlossenen" Strafhaft auf den Betrugsprozess warten. Aus zwei Gründen "geschlossener Vollzug" : a) BTM ! b) laufendes Verfahren.

    Überlege Dir also zwei Dinge :

    • ab zum Anwalt, macht welchen Sinn. Für die Zivilsache gibt es regelmäßig PKH, für Strafsachen NICHT !

    • war / ist Dein Einkommen, egal woraus es besteht, ausreichend, Deinen Lebensunterhalt PLUS Miete zu zahlen ?????????

    Kommentar von mablu mablu

    nee hat mit der mietsache nix zu tun ich bin damals ausgezogen hab immer regelmäßig miete gezahlt und gefragt ob ich vor der abgelaufenen kündigungsfrist raus kann und das hat sie mir gestattet. jetzt will sie jedoch davon nix mehr wissen und verlangt die miete für den monat den ich früher ausgezogen bin . wohl gemerkt dass das jetzt 2 jahre her ist.

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    Antwort von jockl jockl

    Deine Vorstrafe steht in einem Zivilverfahren nicht zu Debatte. Mache was Du für sinnvoll hältst.

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    Antwort von Arkturus Arkturus

    Versuche doch bitte zuerst das Problem mit deiner Ex-Vermieterin persönlich zu lösen. Sollte das nicht klappen, solltest du dir dringend Rat bei einem Anwalt suchen. Viel Erfolg!

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    Antwort von Guckl Guckl

    Keine Ahnung, was btm is, aber wenn deine Bewährung mit dem Fall nichts zu tun hat, wird es nicht gegen dich verwendet werden.

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