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3 Jahre Ausbildung in Österreich,soll man Hauptwohnsitz wechseln?

gefragt von kessy1970kessy1970 am 01.10.2008 um 20:04 Uhr

Meine Tochter begann im September eine Ausbildung in Österreich,da ich Hartz IV empfange,waren wir bis jetzt eine Bedarfsgemeinschaft und sind es immer noch,das heißt das alles auch ihr Lehrgeld einberechnet wird,sie müsste so für meinen Unterhalt mit aufkommen,hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir Auskunft geben was wir machen sollen,ich bekomme momentan nichts weiter von irgendwelchen Ämtern wie ARGE und Kindergeldkasse,da wir noch keinen Lehrvertrag haben,also unterschrieben ist er schon aber es liegt noch keine Nummer von der österreichischen Wirtschaftskammer vor und ohne Lehrvertrag wird hier nichts bearbeitet.ich bin kurz vorm durchdrehen.


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OpaEmil
beantwortet von OpaEmil am 2. Oktober 2008 09:55
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Erst einmal folgender Hinweis: imho ist es so, dass der Lehrvertrag erst nach der bestandenen Probezeit (in der Regel 1 Monat) ausgestellt wird.

Zum Wohnsitz möchte ich sagen, dass jener Wohnort, an dem der Großteil des Jahres (die genauen Tage weiß ich nicht) verbracht wird, als Hauptwohnsitz zu sehen ist. Eine Entsprechende Um-/Anmeldung ist also anzuraten.




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