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3 jähriges Kind verkratzt mein abgemeldetes Auto in der Tiefgarage, zahlt Versicherung?

Frage von Gride Gride

Hallo,

habe mein Auto abgemeldet und es auf dem Privatparkplatz in der Tiefgarage abgestellt. Ein 3 jähriger Junge hat es mit seinem Fahrrad hinten total verkratzt. Seine Eltern waren bei ihm, konnten aber nicht eingreifen, da sie selbst auf dem Fahrrad waren. Haben sie dadurch ihre Aufsicht verletzt? Muss die Versicherung dafür haften?

Danke für eure Hilfe!

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Antworten (23)

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    Antwort von devolo01 devolo01

    Du verwechselst etwas. Die Versicherung würde nur haften wen Sie Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hätten. Da Sie dabei waren haben Sie dieses aber nicht getan. Da ein Kind allerdings nicht Starfmündig ist besteht kein Rechtsanspruch. An dieser stelle kannst du nur auf die Kulanz der Versicherung der Eltern hoffe, bzw Sie geben an Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben.

    Grüße

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nein, sie haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt!

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    Antwort von eva130254 eva130254

    Normalerweise die Haftpflichtversicherung der Eltern ... Eltern haften für ihre Kinder !

    Kommentar von Xatos XatosXatos

    eltern haften nicht für ihre kinder

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    Antwort von schildi schildi

    die Haftpflicht der Eltern

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    dafür muss die Haftpflicht der Eltern aufkommen.

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    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    Nein !!!

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    Antwort von Jackolino Jackolino

    Nee - Pech gehabt, Kind is unter 6. Entweder die Eltern oder keiner

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    Antwort von Praline Praline

    Nein, der Vater zahlt!

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    Antwort von tessut tessut

    eigenlich schon bin aber ned sicher

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    Antwort von quelleopel quelleopel

    http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/81186/index.html - Im Regelfall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Man kann Eltern für Schäden ihrer Kleinkinder nur haftbar machen, wenn man denen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann.

    Das ist ungeheuer schwierig.

    Die Frage hier wäre: Kann ein 3-Jähriger schon öffentlich Fahrrad fahren? Was haben die mit einem Fahrrad in einer Tiefgarage verloren?

    Mit den Fragen würde ich einen online-Anwalt konfrontieren. Kostet so 20 - 30 EUR.

    Oder bei Rechtsschutz mal gleich zum Anwalt.

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    Antwort von Morti Morti

    Entweder die Haftpflicht der Eltern kommt dafür auf oder die Eltern selbst müssen zahlen, falls sie keine Versicherung haben oder diese nicht zahlt.

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    Antwort von blackshiva blackshiva

    man kann die kinder nicht anbinden sie haben die aufsichtspflicht nicht verletzt die versicherung zahlt aber eigentlich für dich eh egal wenn nicht die versicherung zahlt müssen die eltern zahlen

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    Antwort von cleaner3544 cleaner3544

    Die Eltern haften für ihr Kind.

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    Antwort von Lilly1185 Lilly1185

    Ja die Versicherung der Eltern muss zahlen wenn du es nachweisen kannst das es das Kind war

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Du hast das Glück und weisst, welches Kind das gewesen ist. Die Eltern haben sicherlich eine Haftpflichtversicherung - die kommt für sowas in diesem Fall auf.

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    Antwort von Dante89 Dante89

    Eltern haften für ihre Kinder, demnach zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern deinen Schaden!

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    Antwort von george44 george44

    eigntlich gilt doch dann das berühmte baustellen schild eltern haften für ihre kinder

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    Antwort von chris0409 chris0409

    soweit ich weiß, muss jetzt die Haftpflicht der Eltern einspringen...

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Sie haben nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt und deren Haftpflichtversicherung regelt den Fall.

    Kommentar von murkeltimo murkeltimomurkeltimo

    Nur wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, zahlt die Haftpflicht!!!!

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    Antwort von wissen78 wissen78

    ja. die eltern sind trotzdem verantwortlich

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    Antwort von Diesel1 Diesel1

    Ja die Vericherung übernimmt das, da das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.

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    Antwort von SevenStarMantis SevenStarMantis

    Nein. Die Eltern des Kindes. Die V. legen es als Vernachlässigung der Aufsichtspflicht aus.

    Man könnte versuchen, es als eigentlichen Verkehrsunfall zu sehen... Da solltest Du schon nen guten V-Makler haben - besser die Eltern.

    Kommentar von ProPhiL ProPhiLProPhiL

    außer die Eltern waren bei dem Kind.. dann haben sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.. dann gibts nix. scheísse.. is aber so

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