Wenn 2 Mieter aus der gemieteten Wohnung ausziehen wollen, dann handelt es sich um eine wesentliche Änderung des Mietvertrages. Für eine solche Änderung gibt es rechtlich gesehen nur zwei Möglichkeiten:
- Kündigung des Mietvertrages unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Wenn du selber weiterhin die Wohnung alleine Nutzen willst (oder etwa mit einen anderen Partner), so kann du den Vermieter den Abschluss eines neuen Mietvertrages anbieten. Dem Vermieter steht es wiederum frei, zu entscheiden, ob er diesem Angebot annimmt.
- Abschluss eines Änderungsvertrages mit allen Vertragspartnern. In einem solcher Änderungsvertrag muss dann mindestens geregelt werden, dass deinen beiden Mitmieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, und der bestehende Mietvertrag fortan nur mit dir als Mieter-Partei fortgesetzt wird.
Der von @XtraDry als 3. Punkt aufgeführt, nämlich lediglich der Auszug deiner Mitmieter, ist m.E. keine wirkliche Alternative, da in einen solchen Fall auch weiterhin deine Mitmieter für alle zukünftigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag dem Vermieter gegenüber haften würden.
Ein solches Risiko wollen deinen Mitmieter mit Sicherheit mit eingehen.
Es ist aber die einzige Möglichkeit, wenn man sich auf eine der anderen beiden Alternativen nicht einigen kann...
Ist aber auch mit einen großen Risiko für die beiden die ausziehen verbunden. Diese wären u.U, nach Jahren noch Forderungen des Vermieters ausgesetzt, wenn beispielsweise, der verbleibende Mieter plötzlich die Miete nicht mehr zahlen und noch dazu mittellos wird.
Ob man ein solches Risiko eingehen will, sollte man sich wirklich überlegen.