Hallo,
ich überlege, ob ich ein kleines Haus ersteigern möchte, habe damit aber keine Erfahrungen. Daher drei Fragen:
Ich weiß, dass es einsehbare Gutachten gibt. Natürlich würde ich mir das Haus auch von innen gerne ansehen, aber die bisherigen Eigentümer sind ja nicht verpflichtet, dem zuzustimmen und ja meist auch in einer wirtschaftlichen Notsituation und daher vielleicht wenig geneigt, sich so aktiv dem Problem zu stellen. Gibt es zumindest so etwas wie eine Art "Gruppenführung" oder was ist sonst üblich?
Wenn eine Immobilie z.B. 100.000 EUR kostet und erstmals angeboten wird, so ist wohl der Mindestverkaufspreis 70.000 EUR. Wie funktioniert die Bieterstunde ganz praktisch? Sitzen alle Interessenten "wie im Film" nebeneinander und geben Handzeichen oder werden die Gebote zuvor schriftlich eingereicht?
Gibt es dabei definierte Summen, um die ein Angebot steigt (also analog zu ebay) oder zählt immer das Maximalgebot? Bei ebay kann ich ja z.B. 100 EUR als Höchstgebot hinterlegen, aber wenn das zweithöchste Angebot nur bei 83,50 EUR liegt, muss ich ja nicht mein Maximalgebot bezahlen, sondern nur die nächste Stufe über dem zweithöchsten Gebot. Wie ist das bei einer Zwangsversteigerung?
Danke für alle Tipps.
Gruß Thenne
Also zur Besichtigung: es gibt keine Verpflichtung der jetztigen Eigentümer Besichtigungen zuzulassen. Aber manche sind doch so einsichtig, dass sie´s trotzdem tun. Am besten mal mit dem betreibenden Gläubiger Kontakt aufnehmen und fragen. Die geben evtl. auch Hinweise auf deren Preisvorstellungen. Vielleicht ist ja sogar ein Makler eingeschaltet, also auch mal in den Immobilienportalen gucken. Und wenn alles nichts hilft, einfach mal nett klingeln und fragen. Und auf jeden Fall Gutachten kopieren und in Ruhe vorher lesen!
Zur Bieterstunden: IMMER vorher mal eine angucken, dann weiß man wie´s abläuft und hat auch ein "live" Gefühl. Jeder Termin ist zwar anders aber es hilft wenn man die Räume und den Ablauf schon mal gesehen hat. Solltest Du ein Termin erwischen, wo leider niemand erscheint: löcher den Rechtspfleger und den Gläubigervertreter. Die langweilen sich sonst 30 Minuten lang und helfen im Regelfall auch gerne. Aber hier zumindest mal die Theorie: Der Rechtspflger verliest was versteigert werden soll, wie hoch der Verkehrswert, die Gerichtskosten und das geringste Gebot (muss die Kosten und ggf. bestehen bleibende Rechte decken) sind, wie hoch die 5/10 (im ersten Termin mindestens zu zahlen) und die 7/10 Grenze (hier entscheidet der betreibende Gläubiger) sind. Ob es bestehen bleibende Rechte gibt. Ggf. Besonderheiten und Erläuterungen. Dann wird die Bietstunde eröffnet die mindestens 30 Minuten dauert, auf jeden Fall aber so lange Gebote kommen. Und übrigens ist kein Rechtspfleger und kein Gläubigervertreter sauer wenn man schon in den ersten 10 Minuten anfängt zu bieten und nicht erst in den letzten 5... Gebote erfolgen über Handzeichen oder mündliche Meldung. Der Bieter muss dann beim Erstgebot nach vorne zum Rechtspfleger, sein Personalausweis vorlegen, in der Regel die Bietsicherheit hinterlegen (nur noch Scheck möglich!) und dann wird das Gebot aufgenommen und vom Rechtspfleger nochmal wiederholt. Weitere Gebote erfolgen dann vom Platz aus. Gebote vorher schriftlich einzureichgen geht nicht.
Meistgebot: Da es vorher keine verdeckten Gebote gibt erhält der den Zuschlag der im Termin das Höchstgebot abgibt, vorausgesetzt es ist zuschlagsfähig, also hoch genug und der Gläubiger stimmt im 1. Termin unter 7/10 zu bzw. bei Folgeterminen stellt nicht ein. Und es gibt keine Mindestschritte die eingehalten werden müssen, es macht allerdings wenig Sinn in 10 Euro Schritten zu bieten.
Aber wie gesagt: Am besten vorher mindestens einen Termin besuchen und den betreibenden Gläubiger (ich hoffe es ist eine Bank!) befragen.
Ich kann Dir auf all diesen Fragen nicht direkt antworten. Ich war noch nie bei so einer Versteigerung.
Aber:
Es wird immer geraten, vor der ersten tatsächlichen Ersteigerung eine als Zuschauer zu besuchen. Dann sieht man, wie's abläuft. (Ich glaube, wenn man bieten will, muß man sich vorher anmelden. Deshalb kannst Du nicht plötzlich durch Nicken mit dem Kopf Immobilienbesitzer wider Willen werden.)
der Alteigentümer ist doch daran interessiert, dass seine Immobilie einen höchstmöglichen Preis erzielt und je mehr Bieter desto höher der Preis - mit diesem Argument läßt sich wohl jeder überzeugen und die Besichtigung tunlichst mit einem Gutachter vornehmen. Zum Bieterverfahren ist bereits genügend gesagt, nur möchte ich ergänzen, dass bei Zuschlag über ich glaube 50% des Zusachlagspreises eine Bankgarantie vorgelegtt werden muß (bitte erkundigen).

Der (Noch-Eigentümer) ist nicht verpflichtet einen Gutachter und/oder Interessenten in das Haus zu lassen; logischerweise gibt es auch keine "Gruppenführung". Man kommt einfach nicht in die Immobilie wenn der "Noch"Eigentümer es nicht will, da hat man Pech. Das Gutachten wird dann wahrscheinlich auch nur von aussen gemacht worden sein.
Die Bieterstunde dauert in der Regel eine Halbe Stunde.In dieser Zeit können Gebote abgegeben werden. Meist mündlich beim anwesenden Rechtspfleger. http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerung-immobilien.html
ich habe schon zwei Wohnungen ersteigert und würde kein Objekt ersteigern, das ich nicht von innen gesehen habe. Man muß sich nicht als Bieter vorher anmelden, aber wenn man etwas bietet, muß es funktionieren wie schon von anderen gesagt wurde. Die Bietstunde wurde verkürzt auf 30 Minuten und meist ist da Weitunglesen. Ich weise auf wichtige Nebensächlichkeiten hin wie Belastungen im grundbuch in Abt. II (der Nachbar darf z.B. über den Hof fahren oder im Keller was abstellen). also grundbuch einsehen. Dann gibt es noch das Servitudenbuch, wo Rechte anderen an der Immobilie (auch Überfahrt und so) vermerkt sein können, ohne im grundbuch zu stehen.

Hallo Thenne, das allermeiste wurde schon gesagt und zutreffend dargestellt. Ich möchte lediglich noch zwei Punkte ergänzen, bzw. klarstellen: 1) Wenn der Gutachter das Haus nicht betreten durfte, hat er das auf jeden Fall in seinem Gutachten erwähnt und normalerweise auch mit einem entsprechenden Preisabschlag berücksichtigt. 2) Zu der Sicherheitsleistung: Sie muß 10% des vom Gutachter ermittelten Wertes betragen. Entweder kannst Du sie an die Gerichtskasse überweisen. Dann mußt Du das Geld aber so rechtzeitig absenden, daß es mindestens zwei Arbeitstage vor dem Versteigerungstermin dort ankommt (Aktenzeichen des Gerichts nicht vergessen) oder Du bringst einen Bankscheck mit (= ein Scheck der Bank selbst den zwei Bankmitarbeiter unterzeichnet haben). Dritte Möglichkeit ist, daß Deine Bank Dir eine Bürgschaft über den Betrag ausstellt. Sprich aber rechtzeitig mit Deiner Bank. Sowohl Scheck, als auch Bürgschaft dauern ein paar Tage.
Falls Du den Zuschlag erhältst, wird Deine Sicherheit bei den ersten beiden Möglichkeiten verrechnet, wenn Du nicht zum Zuge kommst, bekommst Du Dein Geld natürlich zurück.