Also zur Besichtigung: es gibt keine Verpflichtung der jetztigen Eigentümer Besichtigungen zuzulassen. Aber manche sind doch so einsichtig, dass sie´s trotzdem tun. Am besten mal mit dem betreibenden Gläubiger Kontakt aufnehmen und fragen. Die geben evtl. auch Hinweise auf deren Preisvorstellungen. Vielleicht ist ja sogar ein Makler eingeschaltet, also auch mal in den Immobilienportalen gucken. Und wenn alles nichts hilft, einfach mal nett klingeln und fragen. Und auf jeden Fall Gutachten kopieren und in Ruhe vorher lesen!
Zur Bieterstunden: IMMER vorher mal eine angucken, dann weiß man wie´s abläuft und hat auch ein "live" Gefühl. Jeder Termin ist zwar anders aber es hilft wenn man die Räume und den Ablauf schon mal gesehen hat. Solltest Du ein Termin erwischen, wo leider niemand erscheint: löcher den Rechtspfleger und den Gläubigervertreter. Die langweilen sich sonst 30 Minuten lang und helfen im Regelfall auch gerne. Aber hier zumindest mal die Theorie: Der Rechtspflger verliest was versteigert werden soll, wie hoch der Verkehrswert, die Gerichtskosten und das geringste Gebot (muss die Kosten und ggf. bestehen bleibende Rechte decken) sind, wie hoch die 5/10 (im ersten Termin mindestens zu zahlen) und die 7/10 Grenze (hier entscheidet der betreibende Gläubiger) sind. Ob es bestehen bleibende Rechte gibt. Ggf. Besonderheiten und Erläuterungen. Dann wird die Bietstunde eröffnet die mindestens 30 Minuten dauert, auf jeden Fall aber so lange Gebote kommen. Und übrigens ist kein Rechtspfleger und kein Gläubigervertreter sauer wenn man schon in den ersten 10 Minuten anfängt zu bieten und nicht erst in den letzten 5... Gebote erfolgen über Handzeichen oder mündliche Meldung. Der Bieter muss dann beim Erstgebot nach vorne zum Rechtspfleger, sein Personalausweis vorlegen, in der Regel die Bietsicherheit hinterlegen (nur noch Scheck möglich!) und dann wird das Gebot aufgenommen und vom Rechtspfleger nochmal wiederholt. Weitere Gebote erfolgen dann vom Platz aus.
Gebote vorher schriftlich einzureichgen geht nicht.
Meistgebot: Da es vorher keine verdeckten Gebote gibt erhält der den Zuschlag der im Termin das Höchstgebot abgibt, vorausgesetzt es ist zuschlagsfähig, also hoch genug und der Gläubiger stimmt im 1. Termin unter 7/10 zu bzw. bei Folgeterminen stellt nicht ein. Und es gibt keine Mindestschritte die eingehalten werden müssen, es macht allerdings wenig Sinn in 10 Euro Schritten zu bieten.
Aber wie gesagt: Am besten vorher mindestens einen Termin besuchen und den betreibenden Gläubiger (ich hoffe es ist eine Bank!) befragen.
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