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3 Fam. Haus - haben die anderen Eigentümer Mitbestimmungsrecht bei Mieterauswahl?

Frage von lijoma lijoma

Wir wohnen seit 6 Jahren in einem 3 Familienhaus im EG. Unser Vermieter wohnt mit seinen Eltern in der Dachgeschoss-Wohnung. Die Tante des Vermieters im 2. Stock. Eigentümer der DG-Wohnung sind die Eltern unseres Vermieters - Eigentümerin der Wohnung im 2. Stock ist die Tante. Das Haus haben der Vater und die Tante des Vermieters von den Eltern vererbt bekommen. Diese Tante ist eine Querulantin und möchte schon seit ettlichen Jahren, dass wir ausziehen, weil wir ihr von Anfang an gesagt haben, dass uns die Familienstreitigkeiten im Haus nicht interessieren und wir auch nicht hingezogen werden möchten. Nun eskaliert das ganze seit gut 2 Jahren und wir bekommen böse Briefe. Unser Vermieter hat uns geraten, Anzeige zu erstatten. Haben nun auch den DMB eingeschaltet. Meine Frage nun: hat die Tante ein Mitbestimmungsrecht über die Wohnung unseres Vermieters bzw. kann sie mitbestimmen, wem unser Vermieter die Wohnung vermietet? Ich hoffe, ich habe alles verständlich erklärt - danke schon jetzt, für eventuelle Antworten.

Gruß Lijoma

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von schmargon schmargon

    Hallo lijoma,

    solange Du nicht handgreiflich gegenüber einem der übrigen Miteigentümer bist und das Mietverhältnis mit Dir nicht mehr zumutbar ist, hat kein anderer als der Vermieter ein Recht irgendwie und irgendwas, dass Deinen vertraglichen Status betrifft, zu bestimmen.

    Mach doch einfach das, was der Vermieter geraten hat und erstatte Anzeige wegen z. B. Belästigung (wenn denn gerechtfertigt). Mal sehen, was die Tante dann sagt.

    Klasse wäre auch, Du besorgst nen Strauß Blumen und bedankst Dich bei Ihr für die vielen guten Ratschläge - drehst Dich um und gehst - damit hat die Tante nicht gerechnet und vielleicht nimmt ihr das den "Wind aus den Segeln".

    Das ewige Gekeife und Gemecker kann schon an die eigene Substanz gehen. Entweder ihr arrangiert Euch oder ihr sucht eine andere Wohnung. M. E. kannst Du hier auch - allerdings nur gegen Deinen Vermieter (und der scheint ja ganz nett zu sein) Schadensersatz fordern oder den Vertrag fristlos wegen Unzumutbarkeit kündigen.

    Ich beneide Dich nicht.

    LG smargon

    Kommentar von lijoma lijoma

    Hallo Smargon - auch Dir danke für die schnelle Antwort. Handgreiflich wurde bis jetzt weder sie noch ich. Allerdings beschimpft sie mich ganz heftig und das weit unter der Gürtellinie. Anzeige wollten wir nach Pfingsten erstatten, nach dem sie versucht hat, den Fuß zwischen Tür und Rahmen zu stellen als ich ihr gesagt habe, sie solle uns endlich in Ruhe lassen mit ihren Hetztiraden.Danach hat sie noch heftig gegen die Glastüre geschlagen und mich ganz böse beschimpft. Die Polizei meinte nur, dass sie wüßten, dass die Frau im Moment "sehr aktiv sei" (wir wohnen auf dem Dorf) und man zwar Anzeige erstatten könne, dies aber von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt werden würde, weil es eine Bagatelle sei. Bringen würde nur eine Privatklage etwas. Nun haben wir eben den Mietverein eingeschaltet und dieser hat die "gute Frau" angeschrieben, woraufhin sie an unseren Mietverein zurück geschrieben hat, dass das alles nicht stimmen würde und sie eben das Mitbestimmungsrecht (lt. ihrem Notar) für diese Wohnung habe. Unser Vermieter war eben auch hier und ist fast geplatzt als er den Brief gesehen hat Unser Vermieter ist wirklich super in Ordnung, kann sich aber gegen seine Tante nicht durchsetzen. Was ich vergessen hatte zu schreiben ist, dass diese Tante psychisch sehr angeschlagen ist - von einer Sekunde auf die andere aggresiv und gewalttätig werden kann und einfach unberechenbar ist. Im Moment setzt sie alles dran, dass wir ausziehen. Das fängt schon damit an, dass sie, wenn ich meine Tochter ins Bett bringe, mit dem Besen ständig gegen die Wand klopft oder ständig die Türen zu schlägt. Auch dreht sie ihren Fernseher so laut auf, dass wir kaum selbst Fernseh schauen können. Morgens (von Montag bis Sonntag) geht ihr Radiowecker zwischen 4.30 Uhr und 5.00 Uhr so laut herunter, das wir nicht mehr schlafen können. Aber ich denke mal, das gehört hier nicht mehr her. Danke trotzdem, fürs lesen.

    Kommentar von schmargon schmargon

    Hallo lijoma,

    dass, was Du aufgezählt hast: 1.) mit dem Besen ständig gegen die Wand klopfen 2.)ständig die Türen zu schlagen 3.)Fernseher laut 4.)Radiowecker zwischen 4.30 Uhr und 5.00 Uhr so laut

    Das alles sind Umstände, die eine Anzeige bei der Polizei begründen. Und wenn die Polizei begründet immer wieder raus muss, wird (m. E.) der Einsatz auch ab einem gewissen Zeitpunkt dem "Verursacher" berechnet. Geht natürlich nur, wenn die Tante voll geschäftstüchtig ist. Ha - mir fällt gerade nochmal was ein, Du müßtest dem Amtsgericht (zumal das mit der Psyche bekannt ist) einen kleinen Hinweis darauf geben, dass die Tante nicht mehr geschäftstüchtig ist - ich bin mir recht sicher, dass sich dann von anderer Stelle jemand um die Tante kümmert. Die werden (kann) überprüfen, ob die Tante noch geschäftstüchtig ist. Wenn nicht...

    LG smargon

    Kommentar von lijoma lijoma

    Hallo und Guten Morgen Smargon, irgendwie habe ich das Gefühl, dass mich die Polizei und auch der Anwalt vom Mietverein im Regen stehen lassen. Bei der Polizei ist die "gute Frau" ja bekannt und man hat uns geraten Privatklage einzureichen. Auch sagte mir der Polizist, dass er nicht wüßte, "in welche Richtung die Frau drehe" und machte dabei eine eindeutige Handbewegung in Richtung Kopf. Der Anwalt vom Mietverein wollte gar nichts unternehmen - mit der Begründung, dass die Polizei nichts machen würde, weil die Querulantin bereits über 60 Jahre alt (sie ist 63 oder 64) sei. Danke auch für den Hinweis mit dem Amtsgericht - allerdings weiß ich hier nicht, wie ich das anstellen soll, zumal ich ja kaum mit Polizei und Anwalt weiter komme. Habe auch nochmals unseren Vermieter ins "Gebet" genommen - der sich beim Sohn der Tante melden wollte. Hat er aber nicht getan, weil unser Vermieter jedem Streit aus dem Wege geht. Als ich unserem Vermieter dann gesagt habe, dass wir ausziehen werden meinte er nur, wir sollen uns das überlegen, er möchte nicht, dass wir ausziehen und er würde sich um die Angelegenheit kümmern. Na ja, nun warte ich mal ab und wenn es gar nicht mehr anders geht, werden wir wohl eine neue Wohnung suchen müssen, was allerdings schwer werden wird, zumal die Querulantin uns im Dorf bei einigen Leuten sehr schlecht gemacht hat. Danke nochmal für die Zeit die Du für mein Problem geopfert hast und auch für die Hilfe.

    LG Lijoma

  • 2
    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Um welche Wohnung handelt es sich denn, die vermietet werden soll?
    Wollt ihr ausziehen?
    Warum ist das für dich wichtig als Mieter?

    Kommentar von lijoma lijoma

    Unser Vermieter ist sich nicht sicher, in wie weit seine Tante ein Mitbestimmungsrecht über seine Wohnung hat. Notariell ist nur festgelegt, dass er die Wohnung ohne Zustimmung seiner Tante und seines Vaters (denen die anderen beiden Wohnungen hier im Haus vererbt wurden) nicht verkaufen darf. Heute haben wir mal wieder einen bösen Brief von der Tante bekommen in dem steht, dass ihr Notar gesagt hat, dass sie Mitbestimmungsrecht über die Wohnung habe und sie nicht will, dass wir hier wohnen. Diesen Brief haben wir von unserem Mietverein bekommen, den wir beauftragt hatten, die Tante mal anzuschreiben, damit sie uns in Ruhe lässt.

  • 2
    Antwort von butty09 butty09

    nein ein recht besteht grundsetzlich nicht..aber vielleicht bezieht man die anderen eigentümer freiwillig mit in die entscheidung ein..versuch ist es wert

    Kommentar von lijoma lijoma

    Danke für die rasche Antwort.

  • 1
    Antwort von schmargon schmargon
    Hi lijoma, noch etwas ganz wichtiges!!!!!

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    Du hast einen Vertrag mit Deinem Vermieter. Dein Vermieter muss sich mit den Miteigentümern auseinandersetzen - nicht D U!!!!

    -

    Also egal was Dir von Dritten gesagt wird ist völlig uninteressant für Dich.

    -

    Verweise die Tante bitte direkt an Deinen Vermieter!!!!!Wenn diese Parteien etwas miteinander auszumachen haben, Dein Vermieter unterliegt hier, dann wird sich Dein Vermieter mit Dir auseinandersetzen.

    -

    REIHENFOLGE!!!!

    - nochmals LG smargon

  • 1
    Antwort von Volker13 Volker13

    Ist die Tante Miteigentümer?

    Kommentar von lijoma lijoma

    Die Tante ist von der Wohnung in der wir wohnen keine Miteigentümerin. Die gehört alleine ihrem Neffen - also unserem Vermieter.Auch hier ein Danke für die schnelle Antwort.

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