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3/4 Hauskauf aus Erbengemeinschaft

Frage von eva1207 eva1207

Hallo, wie sieht es aus, wenn ich aus einer Erbengemeinschaft (1.Erbe 50%, 2. & 3. Erbe je 25%) 75% des Hauses kaufe. Wie ist die Situation des übrigen Erben dann mir gegenüber? Der 3te Erbe möchte aus Protest nicht verkaufen. Er stellt ansonsten keinerlei Ansprüche an das Haus (will weder darin wohnen noch sonst was). Natürlich wäre es mir lieber wir bekommen ihn soweit das er verkauft.... Aber wenn das nicht klappt. Berechtigt und der 3/4 Besitz des Hauses zum wohnen handeln und renovieren...?

Bitte um eine baldige Antwort. Dankeschön!!!

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Antworten (3)

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    Antwort von Luise Luise

    Das macht nur Sinn, wenn man das Haus aufteilen kann, Wohnungen schafft und das Eigentums- und Nutzungsrecht genau festlegt. Erst dann kaufen. Sonst kann man ohne die Zustimmung des Miteigentümers nichts machen! Er kann alles blockieren. Rauskommen kann man aus so einer Situation nur durch die Zwangsversteigerung, die ein Eigentümer fordert. Sehr unschöne Sache. Aufteilen, oder Finger weg.

    Kommentar von eva1207 eva1207

    Das ist möglich... Wie ist es wenn der Erbe stirbt?

    Kommentar von Luise LuiseLuise

    Dann erben wieder dessen Erben. Vielleicht sind die dann verhandlungsbereiter... Vielleicht!!!

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Ohne Einverständnis des anderen Eigentümers berechtigt der Erwerb von 75% der Eigentumes zu nichts von dem was Du willst. Du brauchst immer sein Einverständnis.

    Kommentar von eva1207 eva1207

    Ist es nicht auch so, dass er Vorkaufsrecht hat?

    Kommentar von Luise LuiseLuise

    Nein. Wenn keines notariell oder vertraglich vereinbart wurde, dann nicht.

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    Antwort von moods moods

    Unschöne Situation, da eine solche Konstellation in Zukunft viel Stresspotential in sich birgt. Es muss aus meiner Sicht eine Lösung in Hinsicht des "Protestlers" geschaffen werden, in welcher Art und Weise auch immer. Entweder Ankauf seiner Anteile, oder aber ein Vertrag über die uneingeschränkte und dauerhafte Vertretung seiner Rechte, auch über seinen Tod hinaus. Alternative ist der Erbschaftskauf gem BGB seines Erbteils, alternativ zur Zustimmung zum Verkauf. Hoffe geholfen zu haben.

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