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2x sitzen bleiben???

Frage von jennifer932 jennifer932

meine tochter ist auf der realschule.....sie hat die 8. wiederholt und ist jetzt in der 9. leider ist sie immer noch stinkefaul und ehrlich gesagt sehe ich schwarz... was passiert, wenn sie die 9. auich nicht schafft??????

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Antworten (13)

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    Antwort von takemehome takemehome

    sprech doch mal mit den Lehrer der kann es dir bestimmt sagen!

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    Antwort von Pinguin Pinguin

    Dann wird sie von der Schule fliegen. Bei uns geht 2 mal hintereinander sitzenbleiben jedenfalls nicht. nur mit abstand von mind. 1 jahr.

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    Antwort von Dudy1 Dudy1

    Ne Verwandte von mir hatte auch keinen Hauptschulabschluss hatte mehrere Freunde, die gut verdien(t)en, von jedem ein, zwei Kinder und lebt jetzt in einem riesengroßen eigenen Haus!!! Jeder muss seinen Weg gehen, entspannen Sie sich, Ihre Tochter wird das auch schaffen - mit oder ohne Ihre "Hilfe"!

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    Antwort von Dudy1 Dudy1

    gelöscht!!

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    Antwort von monsterfisch48 monsterfisch48

    Dann geht sie ohne Hauptschulabschluss ins Leben - und wird recht zeitnah Hartz IV kassieren und ganz unten in der Gesellschaft residieren.

    Fahr mit ihr mal in die nächste Stadt und zeige ihr ein paar Mitmenschen, die schon ganz unten residieren. Male ihr aus, wie sie ihr Leben von den Hartz IV Sätzen gestalten kann. Da ist wenig Spass mit Disco, Handy, Klamotten, Musik und Co. Zeige ihr doch einfach mal, was ihr im Leben bevorsteht, wenn sie sie nicht eine Schippe zulegt....

    Kommentar von Dudy1 Dudy1Dudy1

    Das kann Dir aber immer passieren, auch als Banker oder Arzt oder Abiturient oder oder oder Ja fahr mal da hin mit Deiner Tochter und frag die Obdachlosen mal. Dann wirst Du sehen, das das vor 3,4,5,6 Jahren noch ganz normale Menschen waren, die nie daran gedacht hätten mal so abzusteigen (also Leute wie DU)!!!

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    Antwort von Stardusty Stardusty

    Dann wiederholt sie noch einmal. Und beim dritten Mal muss sie die Schule velassen. Aber doch nicht bei 2. mal!

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    Antwort von independance independance

    nein, man hat zwei chancen.

    beim dirtten mal muss sie die schule verlassen

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    Antwort von Simone01 Simone01

    Wie sind denn ihre Noten? Stinkfaul heißt ja nicht unbedingt auch schlechte Noten zu bekommen. Ich glaube, man darf zweimal sitzen bleiben, beim dritten Mal muss sie dann auf die Hauptschule. So war es zumindest früher :-)

    Kommentar von Dudy1 Dudy1Dudy1

    Genau, das kann sich auch um hochbegabtes Kind handeln, das völlig unterfordert wird.

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    Antwort von lady93 lady93

    dann bleibt die sitzen oder muss auf der gesamtschule gehen

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    Antwort von eliag eliag

    soweit ich weiß, geht das nciht. Da muss ein Schuljahr dazwischen sein. Heißt dann: Hauptschule

    Kommentar von jennifer932 jennifer932jennifer932

    naja...wäre ja,oder ??? sie hat ja die 8. wiederholt und ist versetzt worden in die9.

    Kommentar von eliag eliageliag

    nein, wäre die 10.

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    Antwort von majestic12 majestic12

    Dann hat sie halt keinen Hauptschulabschluss und wird sich sehr schwer tun eine Ausbildung zu bekommen.

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    Antwort von 8010hustler 8010hustler

    joa schule wechseln

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    Antwort von butz1510 butz1510

    Dann muss sie normalerweise die Schule verlassen.

    Kommentar von Stardusty Stardusty

    so ein quatsch

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    Warum?

    Kommentar von Dudy1 Dudy1Dudy1

    Wie? Schon nach dem 2. Mal? Bei mir damals waren ganz viele schon zweimal sitzen geblieben (und immer noch - unter Verstoß gegen das Jahrgangsklassenprinzip - aufe Schule waren).

    Kommentar von Dudy1 Dudy1Dudy1
    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    "§ 6 Mehrmalige Nichtversetzung (1) Ein Schüler muss die Realschule verlassen, wenn er

    1. aus einer Klasse der Realschule, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird,

    2. nach Wiederholung einer Klasse der Realschule auch aus der nachfolgenden nicht versetzt wird,

    3. bereits zweimal eine Klasse der Realschule wiederholt hat und wiederum nicht versetzt wird. Abweichend davon kann die Klasse 10 bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung zweimal besucht werden."

    http://www.rs-linkenheim.de/eltern/versetzungsordnung.htm

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