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2x schutzgebühr für den selben hund?

Frage von halo42 halo42

also eine freundin hat seit 1 jahr einen hund aus einen tierschutzverrein da hat sie einen betrag von über 200 euro bezahlt,nun muss sie den hund doch wegen privaten gründen abgeben,hat den verrein bescheid gegeben aber sie haben sich seit 2 monaten nicht mehr gemeldet deshalb hat sie selber nach einen neuen platz geschaut und suber leute für den hund gefunden.plötzlich hat sich der verein nach wochen sich erst mal gemeldet, sie hat natürlich gesagt der hund hat einen neuen platz jetzt will der verrein für den hund wieder die selben gebühren über 200 euro kassieren obwohl sie mit den hund nichts mehr am hut gehabt haben keinen kosten gehabt haben, sagt mal ist das überhaupts rechtens also erlaubt was sie da abziehn wollen?

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Antworten (17)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Mucker Mucker

    Wenn das so ist wie du sagst, dann ist das nicht in Ordnung.

    Mit der 1. Gebühr ist der Hund in den Besitz deiner Freundin übergegangen.

    Sie kann den Hund so abgeben oder verkaufen.

    Das ist ihre Sache.

    Wieso der Verein plötzlich eine 2. Gebühr verlangt, ist mir ein Rätsel.

    Das sollen sie mal erklären, wo ihnen der Hund doch gar nicht mehr gehört.

    Das ist schon höchst merkwürdig.

    Alles Gute!

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    Wenn ein Schutzvertrag besteht und da ist geregelt, daß der Hund nicht an Dritte weitervermittelt werden darf, dann ist der Tierschutzverein im Recht. Wer sich mit solchen Schutzverträgen, die fast immer identisch sind, auskennt, weiß das eigentlich auch. Der Tierschutzverein hat 1. "Rückkaufrecht". Die Gebühr hat mit Vermittlung nicht zu tun und steht dafür wie sie eben heißt "Schutzgebühr" und die muß ein neuer Besitzer entrichten.

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    PS, ich vergaß etwas GANZ wichtiges zu erwähnen. Bei einem Schutzvertrag bleibt der Tierschutzverein IMMER der Eigentümer, der Hund wechselt nur den "Besitzer" mit Schutzvertrag!!!

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    PS mit der HA wolltest Du nur lesen, was Du lesen wolltest, also war es reine Energieverschwendung und Zeitverschwendung vieler hilfreichen Antwortern hier, Dich über Inhalte einen Schutzvertrages aufzuklären...

    Kommentar von TygerLylly TygerLyllyTygerLylly

    @Mona: DH!!

    Kommentar von Mucker MuckerMucker

    Danke für die Info. Wusste ich nicht. Gut, dass man hier dazu lernen kann. LG

    Kommentar von niska niskaniska

    Von mir auch ein DH!

    Der einzige Punkt in dem ich mit dem/der Fragesteller übereinstimme ist der, dass wir alle keine Ahnung haben was genau da abgelaufen ist. Die Tatsache, dass das Tierheim erst nach zwei Monaten angerufen hat kann genauso gut bedeuten, dass sie nach zwei Monaten Interessenten oder einen Platz für den Hund hatten. Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass der Hund dem Tierheim "egal" war. Für gewöhnlich würde ein Tierheim einen Hund nur dann nicht zurücknehmen, wenn sie heilos überfüllt wären (was durchaus vorkommt - besonders um die Feiertage und Ferien rum -.-).

    In jeden Fall sagt die Auswahl der "besten" Antwort schon, worum es dir eigentlich geht.

    Die Leute sollten halt mal die Verträge die sie unterschreiben lesen. That´s life und Kindergärtner gibt´s keine mehr wenn man vertragsmündig ist. Gibt schon einen Grund dafür, warum einige Leute "bloß keinen Hund aus dem Tierheim wollen" - das sind dann genau diejenigen die dann mit Gericht drohen, weil sie glauben im Recht zu sein, wenn sie den Hund "weiterverkaufen".

    Übrigens: Wenn ich einen Vertrag unterschreibe und es ändert sich etwas am Vertragsverhältnis - dann rennt man denen auch hinterher. Deine Freundin ist schließlich diejenige die das "Vertragsverhältnis" kündigen will. Noch nie in nem Verein gewesen? Noch nie den Handy-/ Telefon-/ Internet-/ Vericherungsverträge gewechselt?

    Kommentar von bignose bignosebignose

    Schade, dass mal wieder eine sachlich unkorrekte Antwort besternt wurde. Nein, die Freundin darf den Hund nicht ohne Zustimmung des Vereins verkaufen. Sie hat ihn nämlich gar nicht gekauft, sonden wie Monasophie richtig sagt, bleibt der Hund Eigentum des Vereins. Daher auch Schutzvertrag und nicht Kaufvertrag. Man hat den Hund quasi 'gemietet'.

  • 7
    RatgeberHelden Antwort von TygerLylly TygerLylly

    Was steht denn im Schutzvertrag genau? Mit Sicherheit, dassd er Hund nicht an Dritte weitergegeben werden darf...

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    tja dan hätte der verein schauen müssen und nicht immer gesagt sie melden sich am nächsten tag und gemeldet haben sie sich gar nicht erst nach monaten

    Kommentar von TygerLylly TygerLyllyTygerLylly

    Dennoch hätte der Hund nicht weiter gegeben werden dürfen!!

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    Man kann auch selber anrufen oder ggf. vorbeifahren, msan muß nicht 2 Monate auf Antwort warten.

  • 4
    Antwort von Sonnia22 Sonnia22

    Mit Sicherheit hat die Freundin einen Vertrag unterschrieben, in dem es a) heißt, daß sie den Hund nicht einfach weitergeben darf und b) bestimmt auch die Frage der Kosten drin steht. Im übrigen stehen mir schon wieder die Haare auf, wenn ich lese "aus privaten Gründen" muß der Hund abgegeben werden. Ein Tier ist kein Spielzeug, man muß es sich genauestens vorher überlegen, ob man 10, 15 und evtl. mehr Jahre für ein Tier da sein kann. Somit sollte für alle Beteiligten auch die Frage, wie es ihm geht, im Vordergrund stehen und danach erst die Überlegungen um's Geld. Im übrigen ist nicht der erstbeste Platz unbedingt auch ein Super-Platz!

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    dan stell dir mal die haare auf wen du nicht mal weißt umwas es genau geht, und wieso und weshalb der hund wegmuss erst fragen und dan antworten

    Kommentar von niska niskaniska

    Dann nenne uns doch den Grund.

    Wohnungswechsel, Trennung vom Partner, Arbeitswechsel, Arbeitslos, Hundeallergie!? Hund plötzlich aggressiv?

    Außerdem geht es hier nur zweitrangig um die Gründe der Abgabe, sondern um den Vertrag und da hat Sonnia22 mit all ihren Angaben recht.

    Kommentar von SchalkeFan3 SchalkeFan3SchalkeFan3

    DH niska und Sonnia22!!

  • 4
    Antwort von Monasophie17 Monasophie17

    Also, wenn im Schutzvertrag steht, daß das Tier bei Abgabe nicht selbst vermittelt werden darf, dann ist das Tierheim im Recht. D.h., wenn Ihr das Tier wieder abgeben möchtet, bist Du verpflichtet, das Tier an das Tierheim zurückzugeben. Ein neuer Besitzer muß dann wieder eine neue Schutzgebühr zahlen.

    Ich habe den Zuchtrüden einer Bekannten (Züchterin) übernommen und wir haben das auch mit Schutzvertrag und Vereinbarungen gemacht, d.h. wenn ich den Hund aus irgendeinen Grund abgeben muß, dann nur an meine Bekannte zurück, ich darf ihn ohne ihre Einwilligung nicht an andere abgeben oder verkaufen. Sozusagen hat meine Bekannte das 1. (Zurück-)"Kaufrecht". Du hättest das Tierheim auch anrufen können, statt 2 Monate auf Antwort zu warten!

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    wieso soll ich für meine freundin dort anrufen? wieso soll sie ihnen nachlaufen wen sie andauernt versprechen sie rufen zurück sie schauen um einen neuen platz, und sie nichts gemacht haben auser jetzt die hand auszustrecken um abzukassieren obwohl sie sich nicht mal um die vermittlung gekümmert haben und es ihnen egal war das der hund dringend einen neuen platz braucht?

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    PS, ich vergaß etwas GANZ wichtiges zu erwähnen. Bei einem Schutzvertrag bleibt der Tierschutzverein IMMER der Eigentümer, der Hund wechselt nur den "Besitzer" mit Schutzvertrag!!!

    Lies mal im Vertrag, mein PS-Anhang ist ganz wichtig zum Schutzvertrag. Mit Abkassieren hat das nichts zu tun. Es ist eine Schutzgebühr.

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    dan hätte der verein aber den hund wieder aufnehmen müssen was sie aber nicht getan haben sie haben gar nichts getan das ist es eben was sie ärgert

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    Manchmal dauert es eben, trotzdem hättet Ihr die Vertragsvereinbarungen nicht übergehen dürfen! Die Abgabe des armen Tieren ging Euch wohl nicht schnell genug? Oder wie sehe ich das? Für den Hund wäre es eine Tortur, erst ins Heim zurück und dann wieder einen neuen Besitzer. So konnte er solange bei Euch bleiben. Die Tierheime sind überfüllt zudem. Das muß doch nicht sein.

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    omg was habe ich da mit der sache zu tun ist ja nicht mein hund mich hat die sache nur interessiert ob das überhaupts erlaunt ist geh mal von dein höhen ross runter

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    Ich habe zu Deiner Frage eine fundierte Antwort gegeben, oder warum stellst Du Fragen, wenn Dir die Antworten dann doch nicht passen? Wir sind hier nicht im Kindergarten und keiner sitzt auf hohen Rössern. Ob der Hund Dir oder Deiner Freundin "gehört" spielt doch keine Rolle, es geht um die Vertragsvereinbarungen des Schutzvertrages.

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    Nochwas wichtiges, ein Schutzvertrag dient dazu, daß Hunde nicht teuer weiterverkauft werden, Geschäfte mit ihnen gemacht werden oder gar noch für eine Zucht verwendet werden. Ein Schutzvertrag ist KEIN Kaufvertrag. Das Tierheim muß ausdrücklich, schriftlich einverstanden sein, wenn der Hund an Dritte weitergegeben werden soll. Mit der Schutzgebühr, die in meinen Augen gering ist, arbeitet das Tierheim, damit werden Rechnungen abgedeckt für TA, Futter, chippen, Impfungen usw..., wenn der Hund sogar operiert wurde, dann zahlt das TH meistens drauf.

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    So könnte ein Schutzvertrag aussehen (Mustervertrag): http://www.tiervermittlung.de/tierschutzvertrag.pdf

  • 4
    Antwort von magicheight magicheight

    kommt drauf an was im vertrag steht! es kann sein das sie den hund nicht ohne das einverständnis des vereins weitergeben darf! das heisst der verein hätte den hund selbst vermittelt und dann nochmal kassiert!

    Kommentar von mofmof mofmofmofmof

    DH

    Kommentar von magicheight magicheightmagicheight

    les den vertrag gut durch, es ist oft so das der hund nur in pflege gegeben wird und der besitzer bleibt der verein! dann können die machen was sie wollen!

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    "Eigentümer" bleibt der Verein, mit Schutzvertrag wechselt der Hund den "Besitzer".

  • 2
    Antwort von Neufiliebe Neufiliebe

    ein hund, der mit schutzvertrag vermittelt wurtde, darf nicht weiterverkauft werden. wenn ihr die vermittlung durch das tierheim niht schnell genug geht hätte sie nochmal hinfahren oder anrufen könnne. notfalls sich schriftlich geben lassen, dass ich den hund selber vermtteln darf. einfach weiterverkaufen geht nicht.

  • 1
    Antwort von Stacy19 Stacy19

    Wenn es im Vertrag steht, dass der Käufer nur mit Zustimmung des Tierheims das Tier an eine dritte Person vermitteln kann, dann hat deine Freundin schlechte Karten. Sie hat den vertrag demnach gebrochen und könnte auch angezeigt werden. Besprecht das am besten mit dem Tierheim.

  • 1
    Antwort von iisisiibisi iisisiibisi

    Ich habe vor kurzem auch einen Schutzvertrag für Welpen erstellt - dort drinnen steht, dass, wenn gegen die Vertragsbedingungen verstossen wird (dazu zählen mit Sicherheit auch in deinem Vertrag, dass der Hund nict an Dritte weiter gegeben werden darf), eine Strafgebühr von 550 EUR erhoben wird! Ich nehme an, dass das auch in eurem Schutzvertrag drinnen steht und daher ist es zulässig!

    Kommentar von niska niskaniska

    Die neue Schutzgebühr muss der neue Besitzer zahlen, was meiner Ansicht nach vollkommen in Ordnung geht. Dasselbe was du ansprichst habe ich auch schon hier kommentiert, dass das Tierheim der Freundin scheinbar sogar entgegengekommen ist und eben keine Rückgabegebühr von ihr verlangt, da sie den Hund selbst weitervermittelt hat. Ist in der Zeit als ich in der Jugendgruppe des Tierheims war auch vorgekommen - allerdings haben betreffende Personen (bis auf ein oder zwei) auch rechtzeitig Bescheid gesagt, so dass davor noch eine Kontrolle des neuen Heims vorgenommen werden konnte.

    Kommentar von iisisiibisi iisisiibisiiisisiibisi

    Ach ok, ich hab es so interpretiert, dass das Tierheim 200 EUR als Strafgebühr verlangt hat, weil gegen die Vertragsklauseln verstossen wurde. Welcher der beiden Fälle auch immer, meiner Meinung nach hat das Tierheim das Recht darauf.

  • 1
    Antwort von BillyBoo BillyBoo

    Die können verlangen das sie informiert werden,wenn der Hund in andere Hände kommt.Zwecks Kontrolle das es dem Tier gut geht.Aber sie können nicht nochmal die Gebühr verlangen.Dazu müßte der Hund in deren Besitz zurückgehen.Bitte Vertrag genau durchlesen.

    Kommentar von bignose bignosebignose

    Der Hund muss nicht wieder in deren Besitz übergehen, der ist und bleibt Eigentum des Tierschutzvereins, somit hat allein der Verein das Recht, über den Verbleib des Tiers zu verfügen.

  • 1
    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Und was steht im Übernahmevertrag betreffend der Weitergebe des Hundes??

  • 1
    Antwort von Anna20277 Anna20277

    Das verstehe ich auch nicht ! Die haben ihre Gebühr doch erhalten. Ein zweites Mal würde ich nicht zahlen, denn für die Vermittlung zu dem neuen Besitzer haben sie ja gar nichts beigetragen ! Viel Glück und alles Gute !

    Kommentar von Lotte4 Lotte4Lotte4

    Die Tierheime/Tierschutzvereine wollen verhindern, dass die Tiere als Handelsware, möglicherweise sogar mit Gewinn, weiterverkauft werden. Daher die Sperrklausel in dem Vertrag.

    Kommentar von Anna20277 Anna20277Anna20277

    Aha, danke für die Info, das habe ich bisher noch nicht gewusst.

    Kommentar von niska niskaniska

    Zudem muss nicht die Freundin, sondern der neue Besitzer bezahlen. Was vollkommen in Ordnung ist, weil immer noch der Verein für den Hund zuständig ist (in der Regel). Der neue Besitzer ist also quasi Besitzer eines Tierheimhundes.

  • 1
    Antwort von PEJAR PEJAR

    Nein, es ist nicht rechtens-aber:hat der Verein mit deiner freundin einen Vertrag aufgesetzt, das der Hund im Falle einer Rückgabe wieder zum Verein muss, könnte sie Schwierigkeiten bekommen.

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    ja aber wen sie sich monate lang sich nicht melden obwohl bekannt gegeben worden ist das sie den hund nicht mehr behalten kann, und sie nichts dafür tun um einen platz für den hund zu schauen

    Kommentar von emma69 emma69emma69

    Ich denke, der Verein hat in der Zeit, wo er sich nicht gemeldet hat, kein geeignetes zu Hause gefunden. Die Schutzgebühr wird nicht von Deiner Freundin fällig, sondern von den neuen Besitzern und ich denke, Deine Freundin wird den Hund auch nicht kostenlos abgegeben haben, also steht dem Verein, der ein Vorkaufsrecht hat, das Geld zu. Ist das Gleiche, als hätten sie den Hund kostenlos zurückgenommen und wieder neu vermittelt. Dann hätte der neue Besitzer auch diese 200,-EUR zahlen müssen. Versteh das doch endlich.

    Kommentar von niska niskaniska

    Nicht nur das. Falls ich meinen Hund zurückgeben will bin ich auch verpflichtet eine "Rücknahmegebühr" zu bezahlen, da ich das Vertragsverhältnis das mit dem Verein besteht brechen würde.

    In diesem Sinne hat der Verein deiner Freundin sogar einen Gefallen getan. Hätten sie den Hund einfach zurückgenommen, hätten sie (je nach Vertrag) auch eine Rücknahmegebühr verlangen können und vom neuen Besitzer auch wieder die Schutzgebühr. Natürlich muss der neue Besitzer die Schutzgebühr bezahlen, weil er quasi einen Tierschutzhund übernimmt.

    Kommentar von PEJAR PEJARPEJAR

    Wenn ich das so lese, werde ich niemals einen Hund von so einem Verein nehmen. Da scheint man ja nur Pflichten zu haben und keine Rechte-außerdem, ich wochen-monatelang nicht melden, dass finde ich unverschämt.

    Kommentar von bignose bignosebignose

    Hallo PEJAR, unverschämt finde ich die Ansprüche mancher Leute an einen meist von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragenen Verein. Die Leute machen das i.d.R. nebenbei und kostenlos, und die haben in überfüllten Tierheimen sicher eine Menge zu tun. Da kann so eine Anfrage schon mal liegenbleiben. Heutzutage gibt es Telefone und e-Mail, da kann man nachhaken. Im übrigen haben diese Vereine auch Kosten zur Versorgung der Tiere zu tragen, die bei weitem die popelige Schutzgebühr überschreiten. Darüber sollte man mal nachdenken, bevor anfängt rumzunörgeln. Gruß, Kerstin

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    DH Bignose, mein Bruder hat ein JR-Hund übernommen, nachdem er wochenlang schon Gassi mit ihm gegangen ist und der Hund wurde verwahrlost gefunden, mußte aufgepäppelt werden, mit hohen TA-Kosten und dann noch ein Nagel aus dem Bein operiert, der erst später per Röntgenaufnahme gefunden wurde. Die Kosten waren in Tausenderhöhe und mein Bruder hat nur eine Schutzgebühr von 250 Euro bezahlt. Alles andere hat der Verein vorher übernommen.

    Kommentar von niska niskaniska

    Du hast das Recht einem Tier ein zu Hause zu geben.

    Gäbe es in Deutschland keine Tierheime was dann? Dann wäre es so wie in vielen anderen Ländern wo Hunde von den Straßen weggefangen und getötet werden. Das fände natürlich auch jeder ganz furchtbar.

    Einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen, kollidiert leider mit dem enkultivierten Konsumverständnis vieler Leute. Einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen bedeutet aber eben nicht einen Hund zu "kaufen". Im Grunde ist es praktizierter Tierschutz.

    Die Leute vorsichtig darauf hinzuweisen ist auch oft genug ein Kunststück, weil viele Leute wohl lieber einfach ein Hund "kaufen" würden, als sich mit Tierschutz oder so nem Kram zu beschäftigen.

    Vieleicht solltest du dich mal in Tierheimen umschauen: unterfinanziert und kaum genug Geld für Personal. Bei uns erledigen vier Rentnerinnen den meißten Papierkram auf ehrenamtlicher Basis. Wenn das Tierheim bis zum Rand gefüllt ist, wächst das denen durchaus mal über den Kopf - man muss auch bedenken, dass ein Tierheim nicht nur Tiere vermittelt, sondern auch Tierschutzarbeit leistet. Außerdem wissen wir nicht genau wie das ablief, was sie dem Tierheim gesagt hat, etc. Wir wissen nur "dass sie denen hinterherrennen musste" was sie aber nicht wollte. Aber ich spekuliere nicht, wenn ich sage, dass ein Tierheim sich immer um seine Ehemaligen kümmern wird. In der Regel ist das mindeste was sie tun, den Hund sofort in eine Vermittlungshilfe aufzunehmen.

    Es gibt zwar durchaus Tierheime die schlecht geführt werden, aber allein schon an der Art und Weise wie der/die Fragesteller/in sich hier gibt, zweifle ich daran, dass dem Tierheim hier der schwarze Peter zuzuschieben ist.

    Zum Schluss: Ja, du solltest keinen Hund aus dem Tierheim holen, wenn du der Meinung bist, dass ein Hund ein "Ding" ist, dass man kaufen können sollte wie ne Tüte Haribo. Aber jedem der so denkt würde ich auch empfehlen sich überhaupt gar keinen Hund anzuschaffen.

  • 1
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Wenn der hund nicht über die Vermittlungsbörse des Tierheimes gelaufen ist, können die keine Gebühren verlangen. Aber als deine Freundind dn Hund geholt hat, hat sie doch einen Vertrag über die Vermittlung bekommen, was steht denn in dem im Kleingedruckten, von wegen Weitergabe des Tieres an einen anderen Besitzer ?

    Kommentar von mofmof mofmofmofmof

    DH! erst mal in den Schutvertrag gucken was sie da unterschrieben hat, je nach dem kann das schon sein!

    Kommentar von tipsie69 tipsie69tipsie69

    Denke das wäre das Beste, Kleingedrucktes hat manchmal Tücken.

  • 1
    Antwort von adavan adavan

    mit welcher Begründung wollen die denn nochmal abkassieren? das geht nicht und sie sollte auf keinen Fall bezahlen.

    Kommentar von halo42 halo42halo42

    nein sie wollen eine gebühr von den neuen besitzer verlangen die die freundin aus eigene faust gesucht hat da der verrein sich monate lang nach ihren anruf sich nicht gemeldet hat und ihn für ihn keinen neuen platz gesucht haben, nun wollen die abkassieren

    Kommentar von adavan adavanadavan

    der Verein hat sein Geld bekommen, hat den Hund nicht wieder aufgenommen und weitervermittelt, also hat er kein Recht darauf, Gebühren zu erheben, auch nicht vom neuen Besitzer (den ja deine Freundin gesucht hat); Setzt am Besten schriftlich was auf (evtl. zusammen mit dem neuen Besitzer) und deutet mal an, dass ihr notfalls Rechtsmittel gegen diese Forderung einlegt.

    Kommentar von niska niskaniska

    Wie wär´s mal mit Schutzvertrag lesen? Der Hund darf -in der Regel- nicht an Dritte weitervermittelt werden.

    Ein Schutzvertrag ist KEIN Kaufvertrag. Darauf wird bei Übernahme eines Tierschutzhundes explizit hingewiesen - nicht nur mündlich sondern auch schriftlich über Broschüren und Informationsmaterial.

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    Antwort von cuckoo cuckoo

    Nein, eine zweite Schutzgebühr von deiner Freundin zu verlangen, ist natürlich nicht ok.

    Aber die Sache mit der Weitergabe müsste man sich schon genauer ansehen. Was steht im Schutzvertrag, muss sie dem Verein evt ein Vorkaufsrecht einräumen? Dass ein Tier einfach an Dritte weitergegeben wird, schließt eigentlich jeder Schutzvertrag aus. Deshalb bräuchte man hier mehr Infos um die Sachlage beurteilen zu können. Was hat deine Freundin dem Verein denn mitgeteilt und auf welchem Weg?

    Kommentar von niska niskaniska

    Die zweite Schutzgebühr wird vom neuen Besitzer verlangt. Dachte im ersten Moment aber dasselbe, bis ich die Kommentare gelesen habe.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Das scheint mir typisch für viele dieser Vereine: Mehr Abzocke als Tierschutz... Einmal zahlen genügt! Sollte schriftlich eine Forderung erhoben werden, solltet ihr umgehend widersprechen.

    Kommentar von Monasophie17 Monasophie17Monasophie17

    Abzocke??? Viele Tierheime müssen schließen, weil sie es nicht mehr finanzieren können. Solche Vereine werden nicht staatlich gefördert, sondern arbeiten auf Spendenbasis oder Schutzgebühren. Es fallen Kosten wie Tierärtzte, Operationen, Futter, Chippen usw an...solche Kosten müssen abgedeckt werden..

    Kommentar von niska niskaniska

    Natürlich. Da spricht wieder ein Experte.

    Ich würde nicht behaupten, dass es keine schwarzen Schafe gibt. Aber Tatsache ist nunmal, dass man hier einen Schutzvertrag unterschrieben hat, das hat rein gar nichts mit Abzocke zu tun. Man wird den Leuten doch wohl abverlangen können, die Verträge die sie unterschreiben auch zu lesen -.-

    Kommentar von bignose bignosebignose

    Hallo suzisorglos, ich finde deine Bemerkung daneben. Diese Vereine haben Kosten zur Versorgung der Tiere zu tragen, die bei weitem die popelige Schutzgebühr überschreiten. Darüber sollte man mal nachdenken; Abzocke ist was anderes. Gruß, Kerstin

  • 0
    Antwort von Shany Shany

    NEIN EINMAL GEBÜHR IST OK

    Kommentar von magicheight magicheightmagicheight

    kann man so nicht sagen, kommt auf den vertrag an!

    Kommentar von niska niskaniska

    Nein, einmal den Schutzvertrag ordentlich durchlesen und darin aufgeführten Auflagen einzuhalten ist ok.

    Und nur weil man sie brüllt, ist die Antwort übrigens nicht besser.

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