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2x hintereinander geblitzt mit punkten - Fahrverbot ?!?!

Frage von physiobunny physiobunny

Hiii

ich wurde vor 3 wochen geblitzt - außerhalb mit 30km/h zuviel .... das hieß 3 punkte und 80euro strafe ,,,, heute bekam ich meinen zweiten schein mit 24km/h außerhalb zuviel was dann wohl 70euro und 1 punkt bedeutet ,,,

heißt das ich bekomme nun ein fahrverbot noch dzu weil ich wiederholungstäter bin oder ist das auslegungssache ... davor hatte ich nie punkte obwohl ich schon 20 jahre fahre ... aber nun dummerweise hintereinander -,- ....

naja eigene blödheit ...

greetings sarah

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Antworten (5)

  • 3
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    2 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h geblitzt zu werden bedeutet: 1 Monat Fahrverbot. Das Jahr beginnt mit der Rechtskraft des ersten Verstoßes, bei einem weiteren Verstoß zählt dann der Tattag.

    Also wohl Glück gehabt, 2 km/h mehr und 1 Monat watscheln wäre angesagt.^^

    Aber Vorsicht! 3 mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 20 km/h zuviel kann auch ein Fahrverbot bedeuten.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Vielen Dank für den Stern. ;)

  • 1
    Antwort von mpNoris mpNoris

    Machmal glaube ich, dass ich der Einzige bin der sich Gesetze durchließt. Nein eigentlich bin ich mir sicher, dass nur ich Gesetze lese.

    Biste du dir sicher, dass du die "Ordnungwiedrigkeit" im Geltungebereich des OWiG begangen hast?

    Wurde das Schreiben ordnungegemäß (OWiG) unterschrieben?(handschriftlich)

    Arbeitet das "Amt" vorschriftsmäßig nach SCHAFT und SMAD Gesetzen (kann es eine Alliirtenkontrollnummer vorweisen?

    usw.

    Wenn nein dann sind die Schreiben ungültig, sogar gesetzeswiedrig.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Sind wir beim Schreiben dieser Antwort etwa zu tief in Glas gefallen?? Oder Zeitmaschine erfunden bzw. in der Vergangenheit hängen geblieben??

    Lies lieber mal die aktuell gültigen Gesetze durch und nicht die aus dem Museum. :P

    SHAFT- und SMAD-Gesetze habe heute in D keine Gültigkeit mehr - (z. B. existieren die Sowjets gar nicht mehr^^). Somit dürfte sich auch eine Alliiertenkontrollnummer erübrigen. :P

    Willkommen in der Gegenwart.^^

    Oder wolltest du uns doch etwas ganz anderes sagen?? Wenn ja, dann lege mal los und nenn uns die Quellen deiner Gesetze. :P

    Kommentar von mpNoris mpNorismpNoris

    Wie ich schon geschrieben habe bin ich der Einzige der (Gesetze) lesen kann.

    Ich wollte dich nicht beim schlafen stören, aber du woltest es ja nicht anders.

    Ich könnte lang und breit die Leute aufzählen die nach 1990 zuunterhilfenahme der SHAEF Gesetze verurteilt wurden, aber das würde den Rahmen sprengen.

    Bitte lese dir einfach mal das Grundgesetz durch. Genaugenommen den Artikel 139.

    Die SHAEF Gesetze haben solange gültigkeit bis ein Friedensvertrag unterschrieben ist.

    Somit dürfte sich die Alliirtenkontrollnummer nicht erübrigt haben. Und oberen "Beamten" wissen das.

    MfG Noris

    ps: Wer seine Rechte nicht kennt hat keine!

  • 0
    Antwort von chaosuli chaosuli

    http://www.bussgeldkatalog2011.de/bussgelder/2-tempoueberschreitungen

    hoffe, dass es Dir weiter hilft, Fahrverbot wird es wohl nicht geben, aber es kann sein dass das zweite mal teurer wird, weil es zeitlich ziemlich nah zusammen liegt. Ich würde rst mal abwarten, was da auf Dich zukommt. Wenn Dir die Strafe zu krass erscheint, würde ich einen Anwalt konsultieren, natürlich ist das alles eine reine Rechensache.

    Kommentar von physiobunny physiobunny

    Ja danke, um wieviel wirds denn dann teurer ?? kam man sowas auch nachrechnen bzw lesen ...

    greetings

    Kommentar von chaosuli chaosulichaosuli

    leider wüsste ich nicht wo. Ich denke, dass es eine reine Ermessensache ist. Wenn der Sachbearbeiter gut drauf ist, kannst Du Glück haben, es kann aber auch sein, dass er am Wochenende nicht dran gelassen wurde, tja und dann..... Wie gesagt, eigene Entscheidung. Du kannst übrigens gegen jeden amtlichen Bescheid einlegen, abr Vorsicht, denn bei Verkehrsvergehen landet ein Einspruch, glaube ich, direkt vor Gericht. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzvers. hast, brauchst Du für den Anwalt normalerweise nichts zu bezahlen. Bei manchen Versicherungen könne Dir die auch schon am Telefon Tipps geben. Mach Dich erstmal nicht verrückt, warte ab, vielleicht ist ja alles nur halb so wild

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    Antwort von Fischii21 Fischii21

    ich glaube du musst 1 monat zu fuß gehen bin mir aber nicht sicher... guck doch einfach mal im online-bußgeldkatalog nach

  • 0
    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Warte erst mal ab.Du bekommst es noch schriftlich.

    Kommentar von physiobunny physiobunny

    Ich will mich ja nur vorbereiten ... ;)

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