Bevor ich ins Ausland umgezogen bin, hat mir eine Freundin 400 € geliehen. Gleich nach meinem Umzug habe ich ihr das Geld - Nachweisbar durch Beleg und Zeugen - per Einschreiben zugesandt, da auf Grund von fehlender Kto.Nr. kein anderer Weg möglich war. Der Weg des Briefes ist sogar bis über die Grenze per Postverlauf nachweisbar, in Deutschland ist der Brief dann verschwunden und die Post unternimmt nichts. Auf Grund ihrer Unterschrift, dass sie das Geld nicht erhalten habe, hat die Post den Suchauftrag eingestellt und zahlt nur 32€ Schadensersatz.
Muss ich ihr das Geld jetzt wirklich nochmal bezahlen??? Sie droht mir mit Betrugsanzeige, obwohl ich die Belege habe.
Es war so verpackt, dass man es NICHT fühlen oder durch Durchleuchten mit Licht sehen konnte und es war ja auch kein Geburtstagsgruss oder sowas sichtbar.